
Bad- und Toilettenhilfsmittel: Toilettenstuhl, Duschhocker und Haltegriffe
Ein Sturz beim Aufstehen von der Toilette oder ein Ausrutschen in der Dusche gehört zu den häufigsten Unfällen im höheren Alter.
Ein Sturz beim Aufstehen von der Toilette oder ein Ausrutschen in der Dusche gehört zu den häufigsten Unfällen im höheren Alter. Das Badezimmer ist mit seinen glatten, nassen Flächen der riskanteste Raum der Wohnung. Ein Toilettenstuhl, ein Duschhocker oder ein stabiler Haltegriff nehmen genau hier viel Gefahr aus dem Alltag. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, welche Bad- und Toilettenhilfsmittel es gibt, wofür sie taugen und welche Kasse sie bezahlt.
Der Toilettenstuhl und andere Toilettenhilfen
Rund um die Toilette geht es um zwei Probleme. Das Aufstehen von der niedrigen Sitzfläche fällt schwer. Der Weg zur Toilette ist nachts oder bei starker Einschränkung zu weit. Für beides gibt es passende Hilfen.
Eine Toilettensitzerhöhung wird auf das WC-Becken gesetzt und hebt die Sitzhöhe um einige Zentimeter an. Modelle mit Armlehnen geben zusätzlich Halt beim Hinsetzen und Aufstehen. Der Toilettenstuhl, oft auch Nachtstuhl genannt, ist ein mobiler Stuhl mit herausnehmbarem Eimer. Er steht am Bett oder dort, wo er gebraucht wird. Das erspart bei Bettlägerigkeit oder starker Gehschwäche den nächtlichen Weg ins Bad. Ergänzend gibt es Toilettenstützgestelle, also stützende Rahmen, die um eine vorhandene Toilette gestellt werden und den Halt zusätzlich verbessern.
Alle diese Produkte finden sich im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen in der Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen". Sie sollen die Selbstständigkeit bei der Toilettenbenutzung erhalten.
Mein Tipp: Achten Sie bei einem Toilettenstuhl auf abnehmbare Armlehnen und eine passende Sitzhöhe. Beides entscheidet darüber, ob das seitliche Umsetzen vom Bett oder Rollstuhl gelingt.
Duschhocker, Duschstuhl und Badewannenlifter für sicheres Baden
In der Dusche geht es vor allem darum, im Sitzen und damit standsicher waschen zu können. Der einfachste Helfer ist der Duschhocker, eine Sitzgelegenheit ohne Lehnen, die frei in die Dusche gestellt wird. Wer mehr Halt braucht, greift zum Duschstuhl mit Rücken- und Armlehnen oder zu einem an der Wand montierten, klappbaren Duschsitz. Reicht die eigene Standsicherheit für den Weg in die Dusche nicht mehr, hilft ein Dusch- und Toilettenrollstuhl, der beide Funktionen verbindet.
Für die Badewanne gibt es eigene Lösungen. Ein Badewannensitz wird auf den Wannenrand aufgelegt und verkürzt die Höhe, die zum Hinsetzen überwunden werden muss. Ein Badewannenlifter senkt Sie per Motor oder Handkurbel bis auf den Wannenboden ab und hebt Sie danach wieder heraus. Wichtig ist die Bauart: Nur ein Lifter, der sich wieder herausnehmen und mitnehmen lässt, zählt als Hilfsmittel. Fest eingebaute, individuell angepasste Modelle sind davon ausgenommen.
Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, vor der Auswahl ehrlich einzuschätzen, wie sicher die Person noch steht. Ein Duschhocker genügt, solange der Stand stabil ist. Bei Schwindel oder Fallneigung sind Rückenlehne und Armlehnen ihr Geld wert.
Diese Bade- und Duschhilfen stehen im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen". Der Dusch- und Toilettenrollstuhl gehört zur Produktgruppe 18 der Kranken- und Behindertenfahrzeuge.
Haltegriffe im Bad: mobil oder fest verbaut
Bei den Haltegriffen fürs Bad kommt es auf die Befestigung an, denn davon hängt ab, wer zahlt. Diese Unterscheidung wird häufig übersehen und sorgt später für Ärger mit der Kasse.
Ein mobiler Haltegriff, etwa ein Wannengriff zum Klemmen am Badewannenrand oder eine tragbare Aufrichthilfe, kann als Hilfsmittel der Produktgruppe 04 in Betracht kommen. Er wird ohne Bohren angebracht und lässt sich wieder entfernen.
Ein fest verschraubter Haltegriff dagegen, der in Wand oder Fliesen gebohrt wird, gilt nicht als Hilfsmittel, sondern als bauliche Veränderung der Wohnung. Solche Umbauten laufen über die Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Dafür gibt es ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme. Das Gleiche gilt für den Umbau zur bodengleichen Dusche oder den Austausch der Badewanne, den ich im Beitrag zum barrierefreien Bad genauer beschreibe.
Gerade beim Halt im Bad vertraue ich auf den fest verschraubten Wandgriff. Ein sauber verschraubter Griff hält jeder Belastung stand, während ein Saugnapfgriff im entscheidenden Moment nachgeben kann.
Wer zahlt Toilettenstuhl, Duschhocker und Co.?
Bad- und Toilettenhilfsmittel werfen häufig die Frage auf, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse zahlt. Bei diesen Produkten sind es beide. Sie gelten als doppelfunktionale Hilfsmittel, weil sie eine Behinderung ausgleichen und zugleich die Pflege erleichtern.
Damit die Zuordnung im Einzelfall nicht jedes Mal geklärt werden muss, hat der GKV-Spitzenverband feste Anteile festgelegt. Bei den Bade- und Duschhilfen trägt die Krankenkasse 65,3 Prozent und die Pflegekasse 34,7 Prozent, bei den Toilettenhilfen 87 zu 13 Prozent. Für Sie ist diese Aufteilung ohne Bedeutung. Sie reichen den Antrag bei einer Stelle ein, die interne Verrechnung erledigen die Kassen unter sich.
Was zu den Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse und was zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse zählt, ordne ich im Überblicksbeitrag zu den Pflegehilfsmitteln ein. Für die Kosten gilt bei den technischen Hilfsmitteln: Bekommen Sie ein Gerät leihweise, zahlen Sie nichts dazu. Beim Kauf leisten Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent Zuzahlung, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Wer die Belastungsgrenze der Krankenkasse erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.
So bekommen Sie das passende Hilfsmittel
Bis das passende Hilfsmittel im Bad steht, sind meist nur wenige Schritte nötig. Klassisch stellt der Haus- oder Facharzt eine Verordnung aus, mit der Sie sich an ein Sanitätshaus wenden, das mit Ihrer Kasse zusammenarbeitet. Seit 2022 kann bei doppelfunktionalen Hilfsmitteln auch eine Pflegefachkraft die Versorgung empfehlen. Diese Empfehlung ersetzt dann die ärztliche Verordnung.
Ich rate dazu, sich im Sanitätshaus verschiedene Modelle zeigen zu lassen, statt nur nach dem Katalog zu bestellen. Sitzhöhe, Breite und Belastbarkeit müssen zur Person und zum Bad passen. Wie Antrag, Genehmigung und Widerspruch im Detail ablaufen, lesen Sie im Beitrag zum Hilfsmittel beantragen.
Fazit: Toilettenstuhl, Duschhocker und Haltegriffe schaffen Sicherheit im Bad
Ein Toilettenstuhl, ein Duschhocker oder ein Badewannenlifter macht das Badezimmer für pflegebedürftige Menschen deutlich sicherer und erhält ein Stück Selbstständigkeit. Die mobilen Hilfen laufen als doppelfunktionale Hilfsmittel über Kranken- und Pflegekasse zusammen, feste Umbauten dagegen über den Zuschuss der Pflegekasse. Ich empfehle, den Bedarf früh mit dem Arzt oder einer Pflegefachkraft zu besprechen und sich im Sanitätshaus beraten zu lassen. Der erste konkrete Schritt ist die Verordnung oder die Empfehlung der Pflegefachkraft.
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel
- § 61 SGB V – Zuzahlungen
- GKV-Spitzenverband – Richtlinien zu doppelfunktionalen Hilfsmitteln (§ 40 Abs. 5 SGB XI)
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis – Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen"
- gesund.bund.de (BMG) – Hilfsmittel: Beantragung, Erstattung, Zuzahlung
Haftungshinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, medizinische oder pflegefachliche Beratung. Leistungsansprüche, Beträge und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Bitte klären Sie Ihre konkrete Situation mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse, dem behandelnden Arzt oder einer anerkannten Pflegeberatung.
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