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Anti-Dekubitus-Matratze und Lagerungshilfen beantragen: Wechseldruckmatratze über die Kasse
Hilfsmittel

Anti-Dekubitus-Matratze und Lagerungshilfen beantragen: Wechseldruckmatratze über die Kasse

Wer einen bettlägerigen Menschen pflegt, steht früher oder später vor der Frage nach einer Anti-Dekubitus-Matratze.

Anja Baumann27.07.20267 Min. Lesezeit
  • Wechseldruck- und Weichlagerungssysteme zählen zu den Hilfsmitteln gegen Dekubitus (Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses), Kostenträger ist die Krankenkasse. Quelle: § 33 SGB V
  • Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung wegen erhöhtem Dekubitusrisiko oder einem bestehenden Druckgeschwür, ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
  • Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel, fällig ab 18 Jahren. Quelle: § 61 SGB V
  • Eine Anti-Dekubitus-Matratze ersetzt das regelmäßige Umlagern nicht, sondern ergänzt es.

Wer einen bettlägerigen Menschen pflegt, steht früher oder später vor der Frage nach einer Anti-Dekubitus-Matratze. Eine Wechseldruckmatratze oder ein Weichlagerungssystem entlastet gefährdete Hautstellen und beugt Druckgeschwüren vor. Viele Angehörige wissen nicht, dass diese Matratzen über die Krankenkasse laufen und nicht über die Pflegekasse. Dieser Beitrag erklärt, welche Systeme es gibt, wer Anspruch hat und wie Sie eine Wechseldruckmatratze und passende Lagerungshilfen Schritt für Schritt beantragen.

Wer die Anti-Dekubitus-Matratze bezahlt: die Krankenkasse

Anti-Dekubitus-Systeme sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkasse nach § 33 SGB V. Sie sollen einer drohenden Hautschädigung vorbeugen oder die Behandlung eines bestehenden Druckgeschwürs unterstützen. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes stehen sie in der Produktgruppe 11 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“. Dort sind Wechseldruckmatratzen, Weichlagerungssysteme, Sitzkissen und Lagerungshilfen gelistet.

Zuständig ist damit nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse. Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, einen anerkannten Pflegegrad aber nicht. Auch nach einer Operation oder bei akuter Bettlägerigkeit kann eine Matratze medizinisch notwendig sein, obwohl noch kein Pflegegrad vorliegt.

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass diese Zuordnung viele überrascht. Wer zwischen Kranken- und Pflegekasse unsicher ist, findet die genaue Abgrenzung im Beitrag zum Hilfsmittel beantragen. Welche Produkte die Pflegekasse trägt, ordnet der Beitrag zu den Pflegehilfsmitteln ein.

Wechseldruckmatratze oder Weichlagerung: die Systeme im Vergleich

Anti-Dekubitus-Matratzen arbeiten nach zwei unterschiedlichen Prinzipien. Welches System passt, entscheiden Arzt oder Hilfsmittelanbieter anhand von Risiko, Hautzustand und Beweglichkeit.

Bei einer Wechseldruckmatratze steuert ein Gerät nebeneinanderliegende Luftkammern, die sich in kurzen Abständen füllen und wieder entleeren. So verlagert sich der Auflagedruck fortlaufend. Keine Hautstelle trägt das Gewicht über längere Zeit. Eine Weichlagerungsmatratze wirkt anders. Ihr nachgiebiger Schaumstoff lässt den Körper einsinken, wodurch er auf einer größeren Fläche aufliegt und der Druck pro Stelle sinkt.

SystemWirkprinzipGeeignet bei
WechseldruckmatratzeLuftkammern werden abwechselnd be- und entlüftet, der Druck wechselt fortlaufendhöherem Risiko oder bestehendem Dekubitus
Weichlagerungsmatratzeweicher Schaumstoff vergrößert die Auflagefläche und senkt den Druckleichtem bis mittlerem Risiko

Die Wechseldruckmatratze braucht ein Steuergerät und eine korrekte Einstellung auf das Körpergewicht. Eine falsch eingestellte Matratze verliert ihre Wirkung. Lassen Sie sich die Bedienung bei der Lieferung genau zeigen.

Mein Tipp: Notieren Sie sich nach der Einweisung die richtige Druckstufe und legen Sie die Bedienungsanleitung griffbereit ans Bett. So findet auch eine vertretende Pflegeperson die passende Einstellung sofort wieder.

Lagerungshilfen für gezielte Entlastung

Neben der Matratze entlasten Lagerungshilfen einzelne Körperstellen. Sie stützen den Körper in einer bestimmten Position oder halten besonders gefährdete Stellen frei. Auch sie gehören zur Produktgruppe 11 und können über die Krankenkasse verordnet werden, wenn ein erhöhtes Dekubitusrisiko besteht.

Üblich sind Lagerungskissen und Lagerungsrollen, mit denen sich eine stabile Seiten- oder Schräglage halten lässt. Keilkissen stützen den Rücken bei aufrechter Position. Fersen- und Ellbogenschoner halten knochennahe Stellen druckfrei, ein druckverteilendes Sitzkissen schützt das Gesäß bei Menschen, die viel sitzen.

Welche Stellen besonders gefährdet sind und nach welchen vier Säulen die Vorbeugung funktioniert, beschreibt der Beitrag zur Dekubitusprophylaxe. Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, früh mit einer Pflegefachkraft zu klären, welche Hilfsmittel im Einzelfall wirklich entlasten.

Anti-Dekubitus-Matratze beantragen: von der Verordnung zur Lieferung

Der Weg zur Matratze beginnt beim Arzt und führt über ein Sanitätshaus zur Krankenkasse. Vier Schritte führen ans Ziel.

  1. Verordnung einholen. Lassen Sie sich vom Haus- oder Facharzt eine Verordnung über eine „Anti-Dekubitus-Matratze“ oder „Wechseldruckmatratze zur Dekubitusprophylaxe“ ausstellen. Das dokumentierte Risiko oder ein bestehender Dekubitus gehört in die Begründung.
  2. Vertragspartner wählen. Reichen Sie die Verordnung bei einem Sanitätshaus ein, das mit Ihrer Krankenkasse einen Vertrag hat. Andere Anbieter können nicht unmittelbar mit Ihrer Kasse abrechnen.
  3. Genehmigung abwarten. Das Sanitätshaus übermittelt der Kasse einen Kostenvoranschlag. Bei einem bereits bestehenden Druckgeschwür liefern viele Anbieter die Matratze vorab, noch bevor die Genehmigung vorliegt.
  4. Lieferung und Einweisung. Der Anbieter stellt die Matratze auf, weist Sie in die Bedienung ein und schult auf Wunsch auch weitere Pflegepersonen. Diese Einweisung ist kostenfrei.

Ich empfehle, den Tag der Antragstellung schriftlich festzuhalten. Reagiert die Kasse nicht innerhalb der Entscheidungsfrist und nennt auch keinen Grund, gilt der Antrag als bewilligt. Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.

Kosten, Zuzahlung und Leihgabe

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten. In den meisten Fällen stellt sie die Matratze als Leihgabe über ein Sanitätshaus zur Verfügung und zahlt die monatliche Gebühr direkt an den Vertragspartner. Eigentümerin bleibt die Kasse, nach Ende des Bedarfs geht die Matratze zurück.

PostenWer die Kosten trägt
medizinisch notwendige MatratzeKrankenkasse
gesetzliche Zuzahlung10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (ab 18 Jahren)
höherwertiges WunschmodellMehrkosten selbst
Wartung, Reparatur und Einweisung bei LeihgabeKrankenkasse über den Vertragspartner

Die Zuzahlung zahlen Sie direkt an den Anbieter. Wer im Kalenderjahr seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen. Wünschen Sie ein teureres Modell, als medizinisch nötig ist, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Ich rate dazu, sich die aufpreisfreie Versorgung vom Sanitätshaus ausdrücklich anbieten zu lassen, bevor Sie einer Aufzahlung zustimmen.

Wenn das regelmäßige Umlagern schwerfällt, erleichtert ein höhenverstellbares Bett die Arbeit zusätzlich. Wie Sie ein solches Bett über die Kasse beziehen, zeigt der Beitrag zum Pflegebett beantragen.

Fazit: Wechseldruckmatratze rechtzeitig beantragen

Eine Anti-Dekubitus-Matratze ist eine der wirksamsten technischen Maßnahmen gegen Druckgeschwüre und läuft über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse. Entscheidend ist die ärztliche Verordnung, die das erhöhte Risiko oder ein bestehendes Geschwür belegt. Wird jemand zunehmend bettlägerig, gehört das Thema früh in die Hausarztpraxis, damit das geeignete System rechtzeitig bereitsteht. Wichtig bleibt: Die Matratze entlastet, ersetzt das regelmäßige Lagern aber nicht.

Quellen

Häufige Fragen

Die gesetzliche Krankenkasse nach § 33 SGB V, sofern eine ärztliche Verordnung das erhöhte Dekubitusrisiko oder ein bestehendes Druckgeschwür belegt. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
Der Arzt stellt eine Verordnung zur Dekubitusprophylaxe aus, die ein vertraglich gebundenes Sanitätshaus bei der Kasse einreicht. Das Sanitätshaus übernimmt Kostenvoranschlag und Abrechnung.
Üblich sind Lagerungskissen, Lagerungsrollen und Keilkissen für stabile Positionen sowie Fersen- und Ellbogenschoner und druckverteilende Sitzkissen für gefährdete Einzelstellen.
Nein. Über die Versorgung entscheidet allein der medizinische Bedarf, ein bestimmter Pflegegrad spielt keine Rolle. Auch nach einer Operation oder bei akuter Bettlägerigkeit ohne Pflegegrad kann die Kasse eine Anti-Dekubitus-Matratze genehmigen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei höherem Risiko oder bestehendem Dekubitus kommt meist eine Wechseldruckmatratze infrage, bei leichtem bis mittlerem Risiko oft eine Weichlagerungsmatratze. Arzt und Anbieter entscheiden gemeinsam.
Es fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an, also 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen.

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