
Pflegebett beantragen: Anspruch & Kosten 2026
Ein höhenverstellbares Pflegebett erleichtert die häusliche Pflege oft mehr als jedes andere Hilfsmittel und schont zugleich den Rücken der Pflegenden.
Ein höhenverstellbares Pflegebett erleichtert die häusliche Pflege oft mehr als jedes andere Hilfsmittel und schont zugleich den Rücken der Pflegenden. Trotzdem zögern viele, ein Pflegebett zu beantragen, weil unklar ist, wer die Kosten trägt und ob ein Rezept nötig ist. Dabei übernimmt in den meisten Fällen eine Kasse die Kosten, häufig ganz ohne Zuzahlung. Ich zeige Ihnen, wann die Pflegekasse und wann die Krankenkasse zuständig ist, was ein Pflegebett kostet und wie Sie es Schritt für Schritt beantragen.
Was ist ein Pflegebett und wann hilft es?
Ein Pflegebett ist ein speziell ausgestattetes Bett, das sich elektrisch in der Höhe verstellen lässt. Auch Rücken- und Beinbereich sind getrennt verstellbar, Seitenteile schützen vor dem Herausfallen. Die verstellbare Liegehöhe erleichtert das Umsetzen, Waschen und Lagern, weil die Pflegeperson nicht gebückt arbeiten muss.
Sinnvoll ist ein Pflegebett vor allem dann, wenn die pflegebedürftige Person einen großen Teil des Tages liegt, sich nicht mehr allein aufrichten oder umdrehen kann oder beim Aufstehen Unterstützung braucht. Es erhöht die Sicherheit der erkrankten Person und entlastet zugleich die Angehörigen spürbar. In meinem persönlichen Umfeld habe ich erlebt, wie sehr ein passendes Bett die tägliche Pflege verändert, sobald die Arbeitshöhe stimmt.
Pflegebett über die Pflege- oder Krankenkasse: Wer zahlt?
Beim Pflegebett kommen zwei Kostenträger infrage, weshalb genau hier oft Verwirrung entsteht. Welche Kasse zahlt, hängt davon ab, wozu das Bett dienen soll.
Die Pflegekasse übernimmt das Pflegebett als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI, wenn es die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Krankenkasse zahlt das Bett dagegen als Hilfsmittel nach § 33 SGB V, wenn es eine Krankheit oder Behinderung ausgleicht oder den Erfolg einer Behandlung sichert, etwa nach einer Hüftoperation. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad, aber eine ärztliche Verordnung.
| Merkmal | Pflegekasse | Krankenkasse |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 40 SGB XI | § 33 SGB V |
| Voraussetzung | anerkannter Pflegegrad (1–5) | medizinische Notwendigkeit, ärztliche Verordnung |
| Wozu das Bett dient | erleichtert die häusliche Pflege | gleicht Krankheit oder Behinderung aus, sichert die Behandlung |
| Rezept nötig? | nein, ein Antrag genügt | ja, ärztliche Verordnung |
Wichtig zu wissen: Sie müssen sich vorab nicht selbst für eine Kasse entscheiden. Kann ein Pflegebett beiden Zwecken dienen, prüft die Stelle, bei der Sie den Antrag stellen, ob die Kranken- oder die Pflegekasse zuständig ist, und entscheidet darüber (§ 40 Abs. 5 SGB XI). Für Sie heißt das: Ein Antrag bei einer der beiden Kassen reicht aus. Stellen Sie den Antrag bei der falschen Stelle, wird er intern weitergeleitet.
Daraus folgt ein Punkt, der vielen nicht bewusst ist. Auch ohne Pflegegrad können Sie ein Pflegebett erhalten, nämlich über die Krankenkasse, sofern eine ärztliche Verordnung die medizinische Notwendigkeit belegt. Das Pflegebett gehört zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Welche weiteren Hilfsmittel die Pflegekasse trägt und wie sich Pflegehilfsmittel von klassischen Hilfsmitteln der Krankenkasse abgrenzen, lesen Sie im Beitrag zu den Pflegehilfsmitteln. Wie die fünf Pflegegrade definiert sind, erklärt der Beitrag zu den Pflegegraden.
Was kostet ein Pflegebett? Leihgabe und Zuzahlung
Bei den Kosten gibt es eine gute Regel. Beide Kassen stellen das Pflegebett vorrangig als Leihgabe bereit, in der Regel über ein Sanitätshaus oder einen Vertragspartner. Bei einer Leihgabe fällt für Sie keine Zuzahlung an. Auch Lieferung, Aufbau und Wartung übernimmt der Anbieter.
Nur wenn das Bett ausnahmsweise gekauft statt geliehen wird, zahlen Sie einen Eigenanteil. Versicherte ab 18 Jahren leisten dann eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens aber 25 € je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Lehnen Sie eine angebotene Leihgabe ohne triftigen Grund ab, müssen Sie die Kosten in vollem Umfang selbst tragen.
Ohne Kasse privat angeschafft, ist ein Pflegebett dagegen teuer. Einfache, manuell verstellbare Modelle beginnen marktüblich bei etwa 500 €, elektrische Pflegebetten kosten meist rund 1.000 bis 2.500 €, hochwertige Komplettlösungen mehr. Wer ein Bett nur vorübergehend braucht, kann es mieten, was je nach Anbieter und Modell meist zwischen 50 und 150 € im Monat liegt. Diese Marktpreise schwanken stark und dienen nur als grobe Orientierung. In den allermeisten Fällen ist der private Kauf nicht nötig, weil eine der beiden Kassen das Bett stellt.
Pflegebett beantragen: So gehen Sie vor
Der Weg zum Pflegebett ist kürzer, als viele denken. Diese vier Schritte führen ans Ziel.
- Zuständigkeit klären. Liegt ein Pflegegrad vor, läuft der Antrag über die Pflegekasse. Geht es um eine rein medizinische Notwendigkeit ohne Pflegegrad, holen Sie zuerst eine ärztliche Verordnung für die Krankenkasse ein.
- Antrag stellen. Bei der Pflegekasse genügt ein formloser Antrag. Ich rate trotzdem zur Schriftform, damit der Eingang belegbar ist. Bei der Krankenkasse reichen Sie die ärztliche Verordnung ein.
- Abkürzung nutzen. Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung ein Pflegebett, gilt diese Empfehlung mit Ihrer Zustimmung bereits als Antrag. Den gleichen Effekt hat die schriftliche Empfehlung einer Pflegefachkraft, die bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein darf.
- Genehmigung abwarten und liefern lassen. Nach der Bewilligung wird das Bett geliefert und aufgebaut. Über einen Antrag bei der Pflegekasse muss diese binnen 3 Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes binnen 5 Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI). Für den Weg über die Krankenkasse gelten in der Regel dieselben Fristen von 3 beziehungsweise 5 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Versäumt die Kasse die Frist ohne mitgeteilten Grund, gilt die Leistung als genehmigt.
Für Verbrauchsprodukte braucht es kein Rezept, und auch für das Pflegebett verlangt die Pflegekasse keine ärztliche Verordnung, solange ein Pflegegrad vorliegt. Für den Weg über die Krankenkasse ist die Verordnung dagegen Pflicht. Welche Stelle prüft, hängt also allein davon ab, über welche Kasse Sie gehen.
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 33 SGB V – Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
- § 13 SGB V – Kostenerstattung und Genehmigungsfiktion (Abs. 3a)
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittelverzeichnis
- gesund.bund.de (BMG): Pflegehilfsmittel beantragen
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Pflegehilfsmittel
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