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Inkontinenzhilfsmittel: Anspruch und Versorgung über die Krankenkasse

Wer regelmäßig Vorlagen oder Windelhosen braucht, fragt sich schnell, wie sich Inkontinenzhilfsmittel über die Kasse beziehen lassen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Thomas Eckert24.06.20268 Min. Lesezeit

Wer regelmäßig Vorlagen oder Windelhosen braucht, fragt sich schnell, wie sich Inkontinenzhilfsmittel über die Kasse beziehen lassen und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die gute Nachricht vorweg: Körpernahes Inkontinenzmaterial ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Welche Inkontinenzformen es gibt und wie sie sich unterscheiden, beschreibt unser Beitrag zur Inkontinenz. Hier zeige ich Ihnen, wer Anspruch hat, wie die Verordnung abläuft und wie Sie eine ausreichende Versorgung ohne unnötige Aufzahlung durchsetzen.

Wer hat Anspruch auf Inkontinenzhilfsmittel?

Körpernahe Inkontinenzhilfsmittel zählen zu den Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V. Maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit, nicht eine Pflegestufe. Anders als bei vielen Leistungen der Pflegekasse brauchen Sie hierfür also keinen anerkannten Pflegegrad. Wie sich die Hilfsmittel der Krankenkasse von den Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse abgrenzen, ordnet unser Beitrag zu den Pflegehilfsmitteln ein.

Voraussetzung für die Verordnung ist eine Erkrankung, die den Bedarf begründet. In der Regel wird die Versorgung ab einer mindestens mittelgradigen Inkontinenz verordnet. Als grober Anhaltspunkt für die ärztliche Einschätzung gilt ein unwillkürlicher Urinverlust von mehr als 100 Millilitern innerhalb von vier Stunden (Kassenärztliche Bundesvereinigung). Die Diagnose stellt der Arzt fest. Verordnen dürfen sowohl die Hausärztin als auch Fachärzte wie Urologen oder Gynäkologinnen.

Welche Inkontinenzhilfsmittel zahlt die Kasse?

Erstattungsfähig sind nur Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet sind. Inkontinenzhilfen bilden dort die Produktgruppe 15. Diese Liste trennt zwei große Versorgungsarten. Aufsaugende Hilfsmittel nehmen Urin oder Stuhl auf, ableitende Hilfsmittel leiten den Urin gezielt aus.

VersorgungsartBeispieleTypische Anwendung
Aufsaugendanatomische Vorlagen, Pants, Windelhosen, Bettschutzleichte bis schwere Harn- oder Stuhlinkontinenz
AbleitendEinmalkatheter, Kondomurinale, UrinbeutelBlasenentleerungsstörungen, gezielte Harnableitung

Innerhalb der aufsaugenden Versorgung gilt die anatomisch geformte Vorlage mit Netz- oder Fixierhose als vorrangige Basisversorgung, weil sie besonders hautschonend ist. Reicht diese Form wegen körperlicher oder kognitiver Einschränkungen nicht aus, kommen Windelhosen mit wiederverschließbarem System als Regelversorgung in Betracht. Welches Produkt zu Form und Schweregrad passt, klären Sie am besten mit Arzt oder Pflegefachkraft. Die einzelnen Inkontinenzformen und ihre Behandlung vertieft unser Beitrag zur Inkontinenz.

Windeln auf Rezept: So läuft die Versorgung

Von der Verordnung bis zur laufenden Belieferung sind es nur wenige Etappen. Vier Schritte führen ans Ziel.

  1. Diagnose und Verordnung. Der Arzt stellt die Inkontinenz fest und verordnet das Material auf einem Hilfsmittelrezept. Sinnvoll sind Angaben zu Art, Menge und Versorgungsdauer. Bei dauerhaftem Bedarf kann die Verordnung für bis zu zwölf Monate ausgestellt werden, das erspart den monatlichen Gang in die Praxis.
  2. Vertragspartner wählen. Mit dem Rezept wenden Sie sich an einen Vertragspartner Ihrer Krankenkasse. Das kann ein Sanitätshaus, eine Apotheke oder ein spezialisierter Versandhändler sein. Eine direkte Abrechnung mit Ihrer Kasse läuft ausschließlich über solche Partner.
  3. Genehmigung und Abrechnung. Der Anbieter klärt die Kostenübernahme mit der Kasse. Üblicherweise vergütet die Kasse dem Anbieter dafür einen vorab festgelegten Betrag je Monat.
  4. Lieferrhythmus einrichten. Anschließend lässt sich ein fester Lieferzyklus festlegen, etwa alle vier bis acht Wochen. Die Belieferung läuft dann automatisch weiter.

Mein Tipp: Bestehen Sie auf einer Erprobung verschiedener Muster, bevor Sie sich auf ein Produkt festlegen. Passform und Saugstärke unterscheiden sich stark. Ein Test im Alltag zeigt schneller als jede Beschreibung, ob Vorlage oder Windelhose besser sitzt.

Den Bedarf darf neben der ärztlichen Verordnung auch eine Pflegefachperson per Empfehlung bescheinigen. Diese Empfehlung muss bei der Antragstellung höchstens zwei Wochen zurückliegen.

Zuzahlung und Aufzahlung: Was Inkontinenzmaterial über die Kasse wirklich kostet

Bei den Kosten lohnt es sich, zwei Beträge auseinanderzuhalten. Der eine ist gesetzlich festgelegt, der andere ist es nicht.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Erwachsene 10 Prozent der monatlichen Versorgungspauschale, höchstens jedoch 10 Euro im Monat je Indikation (§ 61 SGB V). Versicherte unter 18 Jahren zahlen nichts. Wer im Kalenderjahr seine Belastungsgrenze erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen.

Davon zu trennen ist die wirtschaftliche Aufzahlung. Sie entsteht, wenn ein Anbieter ein höherwertiges Produkt nur gegen Aufpreis abgibt, weil die vereinbarte Monatspauschale die teureren Artikel nicht abdeckt. Diese Aufzahlung ist freiwillig und keine gesetzliche Pflicht.

KostenartHöheVermeidbar?
Gesetzliche Zuzahlung (ab 18 Jahren)10 %, höchstens 10 € im Monatnur durch Befreiung oder Erreichen der Belastungsgrenze
Wirtschaftliche Aufzahlung für ein Wunschproduktje nach Produkt, teils zweistellig pro Monatja, durch eine aufzahlungsfreie Basisversorgung

Wichtig zu wissen: Jeder Vertragspartner der Kasse muss mindestens ein voll funktionsfähiges Produkt ohne wirtschaftliche Aufzahlung anbieten. Lehnen Sie eine Aufzahlung also nicht vorschnell ab, sondern fragen Sie aktiv nach der aufzahlungsfreien Versorgung. Reicht diese Basisversorgung medizinisch nicht aus, etwa wegen einer Hautunverträglichkeit oder eines nächtlich sehr hohen Bedarfs, kann der Arzt das höherwertige Produkt begründen. In diesem Fall trägt die Kasse den höheren Preis ebenfalls.

Über die Krankenkasse läuft das körpernahe Material. Saugende Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe gehören dagegen zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und werden bei vorhandenem Pflegegrad über die monatliche 42-Euro-Pauschale der Pflegekasse abgedeckt. Wie diese Pauschale funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Pflegehilfsmittel-Box. Beide Wege lassen sich nebeneinander nutzen.

Fazit: Inkontinenzhilfsmittel ohne unnötige Kosten beziehen

Bei Inkontinenzhilfsmitteln tritt die Krankenkasse ein. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Ohne ärztliche Verordnung geht es nicht, denn erst sie weist der Kasse den medizinischen Bedarf nach. Achten Sie beim Anbieter gezielt auf die aufzahlungsfreie Versorgung und lassen Sie ein höherwertiges Produkt ärztlich begründen, wenn die Basisversorgung nicht passt. So bleibt die Versorgung verlässlich und für Sie bezahlbar.

Quellen

Häufige Fragen

Ja. Für aufsaugende und ableitende Versorgung kommt die Krankenkasse nach § 33 SGB V auf, vorausgesetzt eine ärztliche Verordnung liegt vor und das Produkt ist im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.
Nein. Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse, ein anerkannter Pflegegrad spielt für den Anspruch keine Rolle. Entscheidend ist allein die ärztliche Verordnung wegen einer mindestens mittelgradigen Inkontinenz.
Lassen Sie sich vom Haus- oder Facharzt ein Hilfsmittelrezept ausstellen und reichen Sie es bei einem Vertragspartner der Kasse ein, etwa einem Sanitätshaus oder Versandhändler. Dieser übernimmt die Abrechnung und richtet die Lieferung ein.
Für Erwachsene fallen 10 Prozent der Monatspauschale an, gedeckelt bei 10 Euro pro Monat. Eine darüber hinausgehende wirtschaftliche Aufzahlung müssen Sie nur leisten, wenn Sie freiwillig ein teureres Wunschprodukt wählen.
Verlangen Sie zunächst die gesetzlich garantierte aufzahlungsfreie Basisversorgung. Reicht diese medizinisch nicht aus, lassen Sie das passende Produkt ärztlich begründen. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

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