
Barrierefreies Bad: Umbau & Förderung 2026
Das Bad ist der Raum mit dem höchsten Sturzrisiko. Genau hier setzt der Umbau zum barrierefreien Bad am häufigsten an.
Das Bad ist der Raum mit dem höchsten Sturzrisiko. Genau hier setzt der Umbau zum barrierefreien Bad am häufigsten an. Viele Familien zögern, weil sie hohe Kosten fürchten und die Förderwege unübersichtlich wirken. Aus Gesprächen mit Angehörigen nehme ich mit, dass schon wenige gezielte Maßnahmen den Alltag spürbar sicherer machen, lange bevor ein teurer Komplettumbau nötig wird. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, was zu einem barrierefreien Bad gehört, was es kostet und wie Sie die Zuschüsse von Pflegekasse und KfW richtig kombinieren.
Was gehört zu einem barrierefreien Bad?
Ein barrierefreies Bad soll ohne fremde Hilfe und ohne Stolperfallen nutzbar sein. Im Kern geht es um vier Bereiche, die Sicherheit und Selbstständigkeit zugleich erhöhen.
Die bodengleiche Dusche ersetzt die Duschwanne oder die Badewanne. Sie hat keine Stufe, der Übergang zum übrigen Boden liegt nahezu auf einer Höhe. Ein klappbarer Duschsitz und gut erreichbare Armaturen ergänzen sie sinnvoll. Haltegriffe und Stützklappgriffe neben WC und Dusche geben Halt beim Aufstehen und Hinsetzen. Wichtig ist, dass die Wand das Gewicht trägt, daher gehören sie fest verschraubt und nicht geklemmt. Der unterfahrbare Waschtisch lässt sich im Sitzen nutzen, weil darunter kein Schrank im Weg steht. Ergänzt wird das durch einen rutschhemmenden Bodenbelag, eine gute Beleuchtung und kontrastreiche Farben, die die Orientierung erleichtern. Ein erhöhtes WC mit einer komfortablen Sitzhöhe rundet ein behindertengerechtes Bad ab.
Planungsmaßstab ist die Norm DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen im Wohnungsbestand. Sie gibt Mindestmaße für Bewegungsflächen, Türbreiten und Schwellen vor. Die folgenden Werte dienen als Orientierung.
| Element | Barrierefrei | Rollstuhlgerecht |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche vor jedem Sanitärobjekt | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Lichte Türbreite | mind. 80 cm | mind. 90 cm |
| Schwelle der Dusche | höchstens 2 cm, besser niveaugleich | niveaugleich |
| Tür | schlägt nach außen auf oder als Schiebetür | nach außen oder Schiebetür |
| Waschtisch | unterfahrbar, etwa 80 bis 85 cm hoch | unterfahrbar, etwa 80 bis 85 cm hoch |
Wichtig zu wissen ist der Unterschied zwischen beiden Stufen. Barrierefrei meint die allgemeine Nutzbarkeit ohne fremde Hilfe und gilt als Mindeststandard. Rollstuhlgerecht ist die höhere Stufe mit größeren Bewegungsflächen für die Rollstuhlnutzung. Für die meisten Haushalte geht es nicht um den perfekten Vollausbau nach Norm. Es geht darum, die konkreten Gefahrenstellen im eigenen Bad zu beseitigen. Genau solche barrierereduzierenden Maßnahmen fördern Pflegekasse und KfW, eine vollständige Erfüllung der DIN 18040-2 ist für den Zuschuss in der Regel nicht verlangt.
Was kostet ein barrierefreies Bad?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht, denn die Kosten hängen vom Umfang und vom Zustand des Bades ab. Mit dem Anschrauben von Halte- und Stützgriffen lässt sich schon für wenige hundert Euro mehr Sicherheit schaffen, wie auch der ADAC erläutert. Der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche liegt dagegen meist im mittleren vierstelligen Bereich, je nach baulicher Situation etwa zwischen 4.000 und 8.000 €. Ein kompletter Umbau mit neuen Sanitärobjekten, Fliesen und gegebenenfalls einer Grundrissänderung erreicht schnell einen fünfstelligen Betrag.
Den größten Kostenblock bildet fast immer die bodengleiche Dusche. Hier müssen oft der Bodenaufbau angepasst und Leitungen neu verlegt werden. Liegt der Abfluss ungünstig oder ist die Aufbauhöhe knapp, helfen flache Duschrinnen oder Pumpsysteme weiter. Mein Rat lautet, vor jeder Entscheidung mindestens drei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einzuholen und parallel die Förderung zu klären. So wissen Sie früh, welcher Eigenanteil am Ende übrig bleibt.
Welche Zuschüsse gibt es für den Bad-Umbau?
Für den barrierefreien Umbau lassen sich mehrere Töpfe nutzen. Die Grundregel vorab lautet, dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden, verschiedene Maßnahmen dürfen Sie aber auf unterschiedliche Quellen verteilen. Einen vollständigen Überblick über alle Förderwege und die Kombinationsregeln finden Sie im Überblicksbeitrag zum barrierefreien Wohnen, hier ordne ich sie für das Bad ein.
| Förderweg | Voraussetzung | Höhe | Form |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XI | anerkannter Pflegegrad ab PG 1 | bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen | Zuschuss, keine Rückzahlung |
| KfW 455-B, Investitionszuschuss | Privatperson, kein Pflegegrad nötig | 10 % (max. 2.500 €) oder 12,5 % (max. 6.250 €) | Zuschuss, keine Rückzahlung |
| KfW 159, Kredit | Privatperson, unabhängig vom Alter | bis 50.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig | Darlehen, Rückzahlung |
Zuschuss der Pflegekasse
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, ist der Zuschuss der Pflegekasse meist die erste Wahl. Schon ab Pflegegrad 1 zahlt sie für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 €, ohne dass Sie das Geld zurückzahlen müssen. Der Badumbau zur bodengleichen Dusche zählt zu den häufigsten geförderten Vorhaben. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige im selben Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €. Wer noch keinen Pflegegrad hat, findet die Voraussetzungen und das Verfahren im Beitrag zu den Pflegegraden. Die Einzelheiten zu diesem Fördertopf vertiefe ich im Beitrag zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
KfW-Zuschuss 455-B
Wer keinen Pflegegrad hat, geht nicht leer aus. Die KfW vergibt mit dem Programm 455-B „Barrierereduzierung" einen Investitionszuschuss, unabhängig von Alter und Pflegegrad. Gefördert werden 10 % der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen, höchstens 2.500 € je Wohneinheit. Erreichen Sie den Standard „Altersgerechtes Haus", sind es 12,5 % und höchstens 6.250 €. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Ersterwerber und auch Mieter. Das Programm wird aus einem begrenzten Jahresbudget gespeist und war zeitweise gestoppt, seit April 2026 ist die Antragstellung wieder möglich. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, deshalb rate ich zu einem frühen Antrag im Jahr und vor jeder Beauftragung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel.
KfW-Kredit 159
Für größere Vorhaben gibt es zusätzlich den zinsgünstigen Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen", mit dem sich bis zu 50.000 € je Wohneinheit finanzieren lassen. Diesen Kredit beantragen Sie vor Beginn der Arbeiten über Ihre Bank oder Sparkasse, nicht direkt bei der KfW. Die Zinssätze ändern sich laufend und stehen in der aktuellen Konditionenübersicht der KfW. Für ein und dieselbe Maßnahme können Sie den Kredit 159 und den Zuschuss 455-B nicht zugleich nutzen, hier müssen Sie sich entscheiden. Die vollständigen Bedingungen führt das Merkblatt der KfW zum Kredit 159 auf.
Bad-Umbau und Zuschuss clever kombinieren
Die größte Wirkung entsteht, wenn Sie die Töpfe auf verschiedene Maßnahmen verteilen. Ein Beispiel macht das deutlich. Die bodengleiche Dusche finanzieren Sie über den Zuschuss der Pflegekasse, eine getrennt davon ausgeführte Maßnahme wie einen Treppenlift über den KfW-Zuschuss 455-B. So nutzen Sie zwei Quellen, ohne gegen das Verbot der Doppelförderung zu verstoßen. Prüfen Sie zusätzlich die Programme Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune, denn auch dort gibt es teils Mittel für den barrierefreien Umbau.
Schritt für Schritt zum geförderten Badumbau
Damit kein Anspruch verfällt, kommt es auf die Reihenfolge an. Diese fünf Schritte führen sicher ans Ziel.
- Bedarf klären und beraten lassen. Eine Wohnberatung vor Ort prüft, welche Maßnahmen in Ihrem Bad sinnvoll und baulich machbar sind. Geeignete Stellen finden Sie über die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung.
- Kostenvoranschläge einholen. Lassen Sie sich von mindestens drei Fachbetrieben Angebote machen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.
- Förderung beantragen, vor dem Start. Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse oder im KfW-Zuschussportal, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Wird vorher beauftragt, entfällt der Anspruch.
- Umbau durchführen. Erst nach der Bewilligung beauftragen Sie den Fachbetrieb und lassen die Maßnahme ausführen.
- Abrechnen und Belege sichern. Reichen Sie Rechnungen und Nachweise ein. Bewahren Sie alle Belege auf, bei der Pflegekasse wie bei der KfW.
Praktische Hinweise zum Antrag bei der Pflegekasse erläutert auch die Verbraucherzentrale. Da das Bad der Raum mit dem höchsten Sturzrisiko ist, lohnt sich der Umbau besonders, weiterführende Hinweise dazu finden Sie im Beitrag zur Sturzprophylaxe.
Fazit
Ein barrierefreies Bad ist der wirksamste erste Schritt, um zu Hause sicher und selbstständig zu bleiben. Ein Komplettumbau muss dabei nicht am Anfang stehen, denn schon einzelne Maßnahmen senken das Sturzrisiko spürbar. Klären Sie zuerst mit einer Wohnberatung, was machbar ist, holen Sie mehrere Angebote ein und stellen Sie den Förderantrag vor der Beauftragung. So sichern Sie sich den Zuschuss und verhindern, dass Ihr Anspruch durch einen zu frühen Start verfällt.
Quellen
- § 40 Abs. 4 SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Zuschuss der Pflegekasse): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- KfW, Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
- KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), Merkblatt: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003884_M_159_AU_ohne_TMA.pdf
- DIN 18040-2, barrierefreies Bad und WC (Bewegungsflächen, Türbreiten, Schwellen): https://nullbarriere.de/din18040-2-bad.htm
- ADAC, barrierefreies Badezimmer (Maßnahmen und Kostenorientierung): https://www.adac.de/rund-ums-haus/wohnen/barrierefrei/badezimmer-barrierefrei/
- Verbraucherzentrale, Wohnungsanpassung für pflegebedürftige Menschen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wohnungsanpassung-veraenderungen-fuer-pflegebeduerftige-menschen-13925
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V., Wohnberatungsstellen: https://www.wohnungsanpassung-bag.de/seite/259749/wohnberatungstellen.html
Häufige Fragen
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