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Pflegegrade

Pflegegrad bei Krankheit: Demenz, Schlaganfall, Parkinson & Co.

Nach einer ernsten Diagnose taucht früh die Frage auf, welcher Pflegegrad bei der Krankheit zusteht.

Patricia Brunero24.06.20269 Min. Lesezeit

Nach einer ernsten Diagnose taucht früh die Frage auf, welcher Pflegegrad bei der Krankheit zusteht. Häufig herrscht die Annahme, eine Demenz, ein Schlaganfall oder Parkinson ziehe von selbst einen festen Grad nach sich. So funktioniert die Pflegeversicherung aber nicht.

Diese Unklarheit trifft viele Familien doppelt. Die einen rechnen fest mit einem hohen Grad und sind später enttäuscht. Die anderen stellen aus Resignation gar keinen Antrag. Beides lässt sich vermeiden, wenn klar ist, wonach die Pflegekasse tatsächlich fragt.

In diesem Beitrag erfahren Sie, weshalb über den Pflegegrad der konkrete Hilfebedarf im Alltag entscheidet und nicht der Krankheitsname. Außerdem zeige ich Ihnen für die häufigsten Krankheitsbilder, wo sich die Erkrankung in der Begutachtung niederschlägt und welcher Pflegegrad realistisch ist.

Warum die Diagnose allein keinen Pflegegrad festlegt

Es gibt keinen Automatismus von der Krankheit zum Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2017 misst die Begutachtung den Grad der Selbstständigkeit im Alltag. Der Krankheitsname tritt dahinter zurück. Die Erkrankung erklärt nur, woher ein Hilfebedarf rührt. Wie schwer die Folgen ausfallen, unterscheidet sich von Mensch zu Mensch erheblich. Genau deshalb kann dieselbe Erkrankung bei zwei Menschen zu ganz unterschiedlichen Pflegegraden führen.

Rechtlich knüpft das an den Begriff der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI an. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht selbst ausgleichen kann. Bei der Begutachtung prüft der Medizinische Dienst sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module. Diese sechs Bereiche werden unterschiedlich stark gewichtet. Den größten Anteil hat mit 40 Prozent die Selbstversorgung, also Waschen, Ankleiden, Essen und Toilettengang.

Wichtig zu wissen: Von den beiden Modulen 2 und 3 fließt nur der höhere Wert in das Ergebnis ein, nicht die Summe beider. Das verhindert, dass etwa bei einer Demenz die kognitive und die psychische Seite doppelt gezählt werden. Wie die Begutachtung Schritt für Schritt abläuft und wie aus Punkten ein Pflegegrad wird, erläutern wir ausführlich im Beitrag zur Pflegebegutachtung. Die fünf Pflegegrade und alle Leistungen je Grad stehen im Beitrag zu den Pflegegraden.

Welcher Pflegegrad bei welcher Krankheit?

Eine pauschale Zuordnung „Krankheit X gleich Pflegegrad Y" gibt es nicht. Hilfreich ist aber zu wissen, in welchen Modulen sich eine Erkrankung typischerweise bemerkbar macht. Die folgende Übersicht zeigt das für die häufigsten Krankheitsbilder.

KrankheitTypische BeeinträchtigungVor allem erfasst in
Demenz / AlzheimerOrientierung, Gedächtnis, VerhaltenModul 2 (Kognition), Modul 3 (Verhalten), später Modul 4
SchlaganfallLähmung, Sprach- und SchluckstörungModul 1 (Mobilität), Modul 4 (Selbstversorgung), bei Aphasie Modul 2
Parkinsonnachlassende Beweglichkeit, Feinmotorik, SturzgefahrModul 1 (Mobilität), Modul 4 (Selbstversorgung), Modul 5 (Medikamente)
Multiple Skleroseschwankende Mobilität, Erschöpfung, BlasenfunktionModul 1 (Mobilität), Modul 4 (Selbstversorgung)

Pflegegrad bei Demenz. Hier liegt der Hilfebedarf oft lange nicht im Körperlichen, sondern in Orientierung, Gedächtnis und Verhalten. Auch wer noch gut gehen und greifen kann, aber ständige Aufsicht braucht, erreicht über die Module 2 und 3 einen Pflegegrad. Anfangs reichen dafür häufig die Grade 1 oder 2, im weiteren Verlauf werden deutlich höhere erreicht. Die Einstufung und die wichtigsten Leistungen behandeln wir im Beitrag zum Pflegegrad bei Demenz.

Pflegegrad bei Schlaganfall. Entscheidend ist hier nicht der erste Schreck, sondern der Zustand nach Akutphase und Reha. Bei guter Erholung bleibt oft nur ein niedriger oder gar kein Pflegegrad. Bleiben eine Halbseitenlähmung, eine Schluckstörung oder eine Sprachstörung, sind höhere Grade realistisch. Pflege, Reha und die Einstufung vertiefen wir im Beitrag zu Schlaganfall, Pflege und Reha.

Pflegegrad bei Parkinson. Die Beweglichkeit nimmt langsam ab und schwankt häufig im Tagesverlauf. An schlechten Tagen ist der Hilfebedarf bei Bewegung, Feinmotorik und Selbstversorgung viel größer als an guten. Dazu kommt der verlässliche Medikamententakt, der in Modul 5 eine Rolle spielt. Das macht die Einstufung schwankungsanfällig und die Dokumentation besonders wichtig. Details folgen im Beitrag zu Parkinson, Pflege und Alltag.

Pflegegrad bei Multipler Sklerose. MS verläuft meist in Schüben und sehr individuell. Der Pflegebedarf reicht von zeitweiser Unterstützung bis zu dauerhafter Hilfe bei Mobilität und Blasenfunktion. Auch hier zählt der tatsächliche Hilfebedarf, der zwischen Schüben stark schwanken kann. Mehr dazu im Beitrag zu Multipler Sklerose und Pflege.

Einen Gesamtüberblick über die häufigen Diagnosen, ihren Verlauf und den jeweiligen Pflegebedarf gibt der Überblicksbeitrag zu den Krankheitsbildern in der Pflege.

Den tatsächlichen Hilfebedarf sichtbar machen

Der häufigste Grund für eine zu niedrige Einstufung ist, dass im Begutachtungstermin zu wenig vom Alltag erzählt wird. Viele Betroffene wirken im Gespräch wacher und fitter, als sie es über den Tag sind. Was der Gutachter in dieser einen Stunde sieht, ist nur ein Ausschnitt. Ich nehme aus solchen Situationen mit, dass eine ruhige, schriftliche Aufzeichnung im Termin oft mehr bewegt als der eindringlichste mündliche Vortrag.

Bei schwankenden und fortschreitenden Krankheiten ist das besonders heikel. Ein Mensch mit Parkinson kann zum Termin gerade eine gute Phase haben. Eine Person mit Demenz wirkt im Kurzgespräch oft gefasst. Erfasst werden soll aber der Bedarf an einem durchschnittlichen Tag, schwierige Tage eingeschlossen.

Mein Tipp: Halten Sie ein bis zwei Wochen vor dem Termin fest, wo und wie oft Sie wirklich helfen. Notieren Sie auch nächtliche Unruhe, Sturzbeinahe-Situationen oder eine Schluckstörung beim Essen. Eine solche Aufzeichnung ist Ihr stärkstes Argument im Termin. Wie Sie sie aufbauen, beschreibt der Beitrag zum Pflegetagebuch.

Fortschreitende Krankheiten: Höherstufung im Blick behalten

Demenz, Parkinson und Multiple Sklerose schreiten fort, der Hilfebedarf wächst mit der Zeit. Ein einmal festgestellter Pflegegrad ist deshalb keine Endstation. In meinem persönlichen Umfeld habe ich erlebt, wie lange manche Familien mit dem zweiten Antrag warten, obwohl der Aufwand längst spürbar gewachsen war. Wächst der Aufwand deutlich, lässt sich der Pflegegrad jederzeit neu beantragen. Auch nach einem Schlaganfall lohnt der zweite Blick, wenn sich Folgen erst über Monate zeigen.

Für die Höherstufung gilt dasselbe wie für den ersten Pflegegradantrag. Eine aktuelle Aufzeichnung des Hilfebedarfs ist der entscheidende Beleg. Führen Sie sie bei fortschreitenden Krankheiten am besten fortlaufend, dann liegt der Nachweis bereit, sobald der Bedarf steigt. Den Ablauf und die Erfolgsaussichten erläutern wir im Beitrag zu Widerspruch und Höherstufung.

Fazit: Pflegegrad bei Krankheit hängt vom Hilfebedarf ab

Nicht die Diagnose, sondern der Alltag entscheidet über den Pflegegrad. Deshalb lässt sich nie pauschal sagen, welcher Grad bei welcher Krankheit herauskommt. Der wichtigste nächste Schritt nach einer Diagnose ist der Pflegegradantrag bei der Pflegekasse, denn erst er öffnet den Zugang zu Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastung.


Quellen

Häufige Fragen

Nein. Aus einer Diagnose folgt für sich genommen noch kein Pflegegrad. Der Medizinische Dienst bewertet, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigt. Aus dieser Bewertung ergibt sich der Pflegegrad.
Ausschlaggebend sind das Stadium und der Aufsichtsbedarf, nicht der Befund an sich. Anfangs reichen oft die Grade 1 oder 2, bei weit fortgeschrittener Demenz werden hohe Grade erreicht. Welcher Grad im Einzelfall passt, lesen Sie im Beitrag zum Pflegegrad bei Demenz.
Einen festen Grad gibt es bei beiden nicht. Beim Pflegegrad bei Schlaganfall zählt der Zustand nach der Reha, bei Parkinson der über den Tag schwankende Hilfebedarf. Beides bewertet die Begutachtung individuell.
Ja. Steigt der Pflegeaufwand, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung. Gerade bei Demenz, Parkinson und Multipler Sklerose ist das im Verlauf oft sinnvoll.
Bei der Begutachtung zählt der gesamte Hilfebedarf über alle sechs Module, nicht eine einzelne Diagnose. Mehrere Erkrankungen erhöhen den Bedarf oft deutlich, was sich entsprechend im Pflegegrad niederschlagen kann.

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