
Pflegegrad 4: Voraussetzungen & Leistungen 2026
Pflegegrad 4 steht für einen sehr hohen Pflegebedarf, bei dem die betroffene Person ihren Alltag fast durchgängig nicht mehr allein bewältigt.
Pflegegrad 4 steht für einen sehr hohen Pflegebedarf, bei dem die betroffene Person ihren Alltag fast durchgängig nicht mehr allein bewältigt. Trotzdem werden die meisten Menschen mit Pflegegrad 4 weiter zu Hause versorgt, oft rund um die Uhr durch Angehörige. Die Leistungen liegen hier deutlich höher als bei Pflegegrad 3, und genau dieses Plus macht die Versorgung daheim erst tragbar. Ich zeige Ihnen, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 4 gelten, wie viel Geld 2026 dazugehört, welche Leistungen Sie abrufen können und wo der Unterschied zu Pflegegrad 3 liegt.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Ein Pflegegrad richtet sich nicht nach der Diagnose, sondern danach, wie weit die Selbstständigkeit im Alltag verloren gegangen ist. Bei Pflegegrad 4 ist dieser Verlust schwerwiegend und betrifft fast alle Lebensbereiche, von der Körperpflege über die Ernährung bis zur Bewegung in der Wohnung. Das Gesetz knüpft die Pflegebedürftigkeit an Einschränkungen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern (§ 14 SGB XI).
Festgestellt wird der Grad in einer Begutachtung. Eine Gutachterin oder ein Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und vergibt Punkte, bei gesetzlich Versicherten im Auftrag des Medizinischen Dienstes, bei privat Versicherten über Medicproof. Wie die sechs Module gewichtet werden und wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, ist ausführlich im Beitrag zu den Pflegegraden beschrieben. Für Pflegegrad 4 müssen am Ende 70 bis unter 90 Punkte zusammenkommen, was einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht (Medizinischer Dienst Bund).
| Pflegegrad | Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 3 | 47,5 – unter 70 | schwer |
| Pflegegrad 4 | 70 – unter 90 | schwerst |
| Pflegegrad 5 | 90 – 100 | schwerst mit besonderen Anforderungen |
In der Praxis trifft Pflegegrad 4 oft auf Menschen mit fortgeschrittener Demenz, mit schweren Folgen nach einem Schlaganfall oder mit Erkrankungen zu, die Mobilität und Selbstversorgung stark einschränken. Charakteristisch ist, dass bei nahezu jeder alltäglichen Verrichtung verlässlich Hilfe nötig ist.
Pflegegrad 4: Wie viel Geld gibt es 2026?
Die zentrale Frage rund um Pflegegrad 4 und Geld ist meist die nach dem Pflegegeld. Es beträgt 800 € pro Monat, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen 2026 insgesamt dazugehören.
| Leistung | Pflegegrad 4 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege) | 800 €/Monat | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (ambulanter Dienst) | 1.859 €/Monat | § 36 SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | 1.685 €/Monat | § 41 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | § 45b SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr (gemeinsam) | §§ 39, 42 SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Zuschuss zur vollstationären Pflege | 1.855 €/Monat | § 43 SGB XI |
| Pflegeberatung | kostenlos | § 7a SGB XI |
Eine Erhöhung gibt es 2026 nicht. Die Beträge wurden zuletzt zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten unverändert weiter, die nächste reguläre Anpassung ist gesetzlich für den 01.01.2028 vorgesehen (Bundesministerium für Gesundheit).
Pflegegrad 4: Leistungen im Detail
Die Leistungen bei Pflegegrad 4 teilen sich in Geldleistungen, Sachleistungen und zweckgebundene Zusatzbudgets. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI geht an die pflegebedürftige Person, ist frei verfügbar und muss gegenüber der Kasse nicht abgerechnet werden. In der Regel wird es monatlich im Voraus gezahlt, rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Alternativ übernimmt die Kasse einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst mit bis zu 1.859 € im Monat (§ 36 SGB XI). Beides lässt sich mischen. Nutzen Sie den Pflegedienst nur teilweise, erhalten Sie für den nicht genutzten Anteil anteilig Pflegegeld. Diese Kombinationsleistung regelt § 38 SGB XI. Wer den Dienst etwa zur Hälfte in Anspruch nimmt, bekommt zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 4 also 400 €.
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht zweckgebunden für nach Landesrecht anerkannte Angebote bereit, etwa Alltagsbegleitung, Betreuungsdienste oder die Tages- und Nachtpflege (§ 45b SGB XI). Für eine Auszeit der Pflegeperson stehen die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zur Verfügung, seit dem 01.07.2025 als gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 €. Während dieser Ersatzpflege läuft die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weiter (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Gerade bei Pflegegrad 4 ist die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege wichtig. Sie wird mit bis zu 1.685 € im Monat gefördert (§ 41 SGB XI) und kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung hinzu, ohne darauf angerechnet zu werden. Dazu kommen die schon ab Pflegegrad 1 geltenden Sachleistungen, die Pauschale von 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und der Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme für einen barrierearmen Umbau der Wohnung (§ 40 SGB XI). Beides ist zuzahlungsfrei.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Seit dem BEEP-Gesetz vom 01.01.2026 ist dieser Besuch für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich einmal pro Halbjahr vorgesehen. Bei Pflegegrad 4 können Sie die Beratung auf Wunsch aber weiterhin vierteljährlich abrufen, was bei einem so hohen Pflegebedarf oft sinnvoll ist. Die Einzelheiten zu Auszahlung und Steuerfreiheit des Pflegegeldes vertieft der Beitrag zum Pflegegeld.
Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4
Der Sprung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 ist nicht nur eine Frage der Punktzahl, sondern bringt spürbar mehr Geld. Pflegegrad 3 deckt eine schwere Beeinträchtigung ab, Pflegegrad 4 eine schwerste. Wie groß der Abstand bei den Leistungen ist, zeigt der direkte Vergleich.
| Leistung | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
|---|---|---|
| Punkte | 47,5 – unter 70 | 70 – unter 90 |
| Pflegegeld | 599 €/Monat | 800 €/Monat |
| Pflegesachleistung | 1.497 €/Monat | 1.859 €/Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 1.357 €/Monat | 1.685 €/Monat |
| Zuschuss vollstationär | 1.319 €/Monat | 1.855 €/Monat |
Über alle Leistungsarten hinweg liegt Pflegegrad 4 damit mehrere Hundert Euro im Monat über Pflegegrad 3. Verschlechtert sich der Zustand und reicht die bisherige Einstufung nicht mehr aus, lohnt sich eine Höherstufung. Sie wird mit demselben Antrag und derselben Begutachtung geprüft wie der Erstantrag.
Pflegegrad 4 nutzen: was ich Angehörigen rate
Aus Gesprächen mit Angehörigen nehme ich mit, dass bei Pflegegrad 4 die reine Geldleistung selten ausreicht, um die Pflegeperson dauerhaft zu entlasten. Der Pflegealltag ist hier so dicht, dass es auf das Zusammenspiel der einzelnen Leistungen ankommt. Ich rate dazu, früh drei Hebel zu nutzen.
Klären Sie erstens die Grundentscheidung zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombination danach, wie viel ein Pflegedienst übernehmen soll. Planen Sie zweitens die Tages- oder Nachtpflege und die Verhinderungspflege fest ein, denn beide federn die Belastung ab und werden nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Lassen Sie drittens prüfen, ob ein barrierearmer Umbau und der Entlastungsbetrag die tägliche Versorgung erleichtern, bevor die Lage angespannter wird.
Welche Pflegeform am Ende am besten passt, ob die Pflege weiter zu Hause, mit stärkerer Unterstützung durch einen Dienst oder später stationär erfolgt, hängt von Ihrer Situation und Ihren Kräften ab. Eine kostenlose Pflegeberatung hilft, die Leistungen sinnvoll zu kombinieren.
Fazit: Bei Pflegegrad 4 zählt jede einzelne Leistung
Pflegegrad 4 bedeutet einen hohen Pflegebedarf und zugleich deutlich höhere Leistungen als bei Pflegegrad 3. Wer nicht nur das Pflegegeld, sondern auch Tagespflege, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag konsequent abruft, macht die Versorgung zu Hause länger tragbar und entlastet die Pflegeperson. Der sinnvollste nächste Schritt ist eine kostenlose Pflegeberatung, in der sich die passende Mischung aus Geld- und Sachleistung für Ihre Situation festlegen lässt.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungseinsatz
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege
- § 41 SGB XI – Tages- und Nachtpflege
- § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst Bund: Das Begutachtungsinstrument
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