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Pflegegrade

Pflegegrad 5: Voraussetzungen, Härtefall & Leistungen 2026

Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade und steht für die schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.

Anja Baumann24.06.20269 Min. Lesezeit

Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade und steht für die schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Wer ihn hat, braucht in der Regel rund um die Uhr Unterstützung, oft bei nahezu allen Verrichtungen des Alltags. Den Grad erreicht man über 90 bis 100 Punkte in der Begutachtung oder, in eng begrenzten Ausnahmefällen, als Härtefall ohne diese Punktzahl. Mit Pflegegrad 5 stehen die höchsten Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung bereit. Dieser Beitrag klärt, ab wann der höchste Grad vergeben wird, was hinter dem Härtefall steckt und mit welchen konkreten Beträgen Sie 2026 rechnen können.

Pflegegrad 5: Voraussetzungen und Einstufung

Ob jemand Pflegegrad 5 erhält, entscheidet sich im Ergebnis der Pflegebegutachtung. Gewertet wird der Umfang, in dem ein Mensch im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen ist. Den höchsten Pflegegrad bekommt, wer von 100 möglichen Gesamtpunkten 90 bis 100 erreicht. Das Gesetz beschreibt diese Stufe als schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (§ 15 SGB XI). Hinzu kommt, dass die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern müssen (§ 14 SGB XI).

Den genauen Ablauf der Begutachtung, die sechs Module mit ihrer Gewichtung und Hinweise zur Vorbereitung auf den Termin finden Sie im Beitrag zu den Pflegegraden. Für die Einordnung von Pflegegrad 5 genügt der Blick auf das obere Ende der Skala.

PflegegradPunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 347,5 – unter 70schwer
Pflegegrad 470 – unter 90schwerst
Pflegegrad 590 – 100schwerste mit besonderen Anforderungen

In der Praxis trifft Pflegegrad 5 häufig auf Menschen im Endstadium einer Demenz, nach einem sehr schweren Schlaganfall, bei vollständiger Bettlägerigkeit oder in der letzten Lebensphase zu. Gemeinsam ist diesen Situationen ein durchgehender, intensiver Hilfebedarf, der die pflegenden Angehörigen oder einen Pflegedienst Tag und Nacht fordert.

Härtefall: Pflegegrad 5 ohne 90 Punkte

Neben dem regulären Weg über die Punktzahl gibt es einen zweiten Zugang zum höchsten Pflegegrad. Menschen mit einer besonderen Bedarfskonstellation, die einen außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Versorgung haben, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Diese Sonderregelung steht in § 15 Abs. 4 SGB XI und wird oft als Härtefall bezeichnet.

Wichtig zu wissen: Die Härtefallregelung ist keine Einzelfallentscheidung nach Schwere oder Diagnose. Es handelt sich um eine fest beschriebene Ausnahme für sehr seltene Konstellationen. Welche genau das sind, legt der Medizinische Dienst Bund in den Begutachtungs-Richtlinien fest (Begutachtungsinstrument).

Aktuell ist dort genau eine einzige besondere Bedarfskonstellation ausgewiesen, nämlich die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Davon gehen die Gutachter aus, wenn ein vollständiger Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen vorliegt, der sich nicht durch Hilfsmittel ausgleichen lässt. Schwere kognitive Einschränkungen allein, etwa bei fortgeschrittener Demenz, lösen diesen Härtefall nicht aus. Wer in solchen Fällen die 90 Punkte nicht erreicht, erhält in der Regel Pflegegrad 4 und nicht über die Härtefallregelung Pflegegrad 5.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 bringt die höchsten Leistungsbeträge aller Pflegegrade. Wie hoch die einzelnen Leistungen 2026 ausfallen, fasst die Tabelle zusammen. Zu finden sind die Beträge auch im Leistungsüberblick des Bundesgesundheitsministeriums.

LeistungPflegegrad 5Rechtsgrundlage
Pflegegeld (häusliche Pflege)990 €/Monat§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)2.299 €/Monat§ 36 SGB XI
Tages- und Nachtpflege2.085 €/Monat§ 41 SGB XI
Entlastungsbetrag131 €/Monat§ 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €/Monat§ 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr (gemeinsam)§§ 39, 42 SGB XI
Vollstationäre Pflege (Zuschuss)2.096 €/Monat§ 43 SGB XI
Pflegeberatungkostenlos§ 7a SGB XI

Über Pflegegeld und Sachleistung hinaus stehen mehrere Töpfe gleichzeitig bereit, die sich nicht gegenseitig verrechnen. Der Entlastungsbetrag bringt 131 € im Monat, einsetzbar für anerkannte Angebote wie Alltagsbegleitung oder Betreuungsdienste, nicht jedoch für die körperbezogene Pflege durch einen Dienst (§ 45b SGB XI). Dazu kommen 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, und bis zu 4.180 € je Maßnahme für einen barrierearmen Umbau der Wohnung (§ 40 SGB XI).

Gerade bei Pflegegrad 5 ist die Entlastung der Pflegeperson zentral. Für eine Ersatzpflege stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit, seit dem 1. Juli 2025 zusammengefasst in einem gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 € (§§ 39, 42 SGB XI). 2026 ist das erste Kalenderjahr, in dem dieser Betrag in voller Höhe zur Verfügung steht. Springt jemand für die ausgefallene oder pausierende Pflegeperson ein, zahlt die Kasse das halbe Pflegegeld für bis zu acht Wochen pro Jahr weiter.

Pflegegrad 5 und Geld: Pflegegeld, Sachleistung und Kombination

Beim Stichwort Pflegegrad 5 und Geld steht das Pflegegeld im Vordergrund. Mit 990 € pro Monat ist es der höchste Satz aller Pflegegrade. Die pflegebedürftige Person bekommt das Geld unmittelbar auf ihr Konto und darf frei darüber bestimmen, ein Nachweis gegenüber der Kasse ist nicht nötig (§ 37 SGB XI). Bedingung ist, dass die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere private Helfer gesichert ist.

Der andere Weg ist die Pflegesachleistung. Dann pflegt ein zugelassener ambulanter Dienst, der bis zu 2.299 € im Monat unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnet (§ 36 SGB XI). Bei dem hohen Bedarf, der Pflegegrad 5 kennzeichnet, fällt diese deutlich größere Sachleistung oft ins Gewicht, weil ein Dienst mehrere Einsätze am Tag abdecken kann. Auch eine Mischung ist möglich, der nicht abgerufene Teil der Sachleistung wird dann anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (§ 38 SGB XI). Einzelheiten zu Auszahlung, Steuerfreiheit und Beratungspflicht lesen Sie im Beitrag zum Pflegegeld.

Eine Besonderheit betrifft den verpflichtenden Beratungsbesuch. Bezieht jemand nur Pflegegeld, ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflicht, seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 bleibt er auf Wunsch bis zu vierteljährlich möglich, was bei dem hohen Bedarf eine echte Stütze sein kann.

Im Heim: Zuschuss und Eigenanteil

Viele Familien stoßen bei Pflegegrad 5 an die Grenze der häuslichen Pflege und entscheiden sich für ein Heim. Dort übernimmt die Pflegekasse den höchsten Zuschuss aller Pflegegrade, nämlich 2.096 € pro Monat (§ 43 SGB XI). Dieser Betrag deckt die tatsächlichen Heimkosten aber nur zu einem Teil. Den Differenzbetrag zahlen die Bewohnerinnen und Bewohner als Eigenanteil.

Das wird oft verkannt: Ein höherer Pflegegrad verringert diesen Eigenanteil nicht. Der pflegebedingte Teil ist innerhalb einer Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich. Mit Pflegegrad 5 steigt allein der Zuschuss der Kasse. Nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen lag der Eigenanteil im ersten Jahr Anfang 2026 im Bundesschnitt bei rund 3.245 € pro Monat (vdek), mit großen Unterschieden je nach Bundesland und Einrichtung. Je länger jemand im Heim lebt, desto stärker mindert ein Leistungszuschlag diesen Anteil. Wie sich die Heimkosten aufschlüsseln und was bei einem nicht tragbaren Eigenanteil hilft, erfahren Sie im Beitrag zu den Pflegeheimkosten.

Pflegegrad 5 nutzen: was ich Angehörigen rate

Bei Pflegegrad 5 dreht sich fast alles um eine Frage, nämlich ob die Pflege zu Hause noch zu schaffen ist oder ein Heimplatz der bessere Weg wird. Beide Entscheidungen sind richtig, wenn sie zur Situation und zu den Kräften der Familie passen. Ich rate dazu, diese Frage offen und früh zu besprechen, statt sich bis zur Erschöpfung durchzukämpfen.

Wer zu Hause pflegt, sollte die Entlastungsleistungen von Anfang an einplanen und nicht erst im Notfall suchen. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist bei diesem Bedarf keine Kür, sondern die Voraussetzung dafür, dass die pflegende Person selbst gesund bleibt. Ich empfehle außerdem, die soziale Absicherung der Pflegeperson prüfen zu lassen. Bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, die nicht automatisch berücksichtigt werden (§ 44 SGB XI).

Eine Höherstufung ist bei Pflegegrad 5 nicht mehr möglich, er ist das Ende der Skala. Umso mehr lohnt es sich, die vorhandenen Budgets vollständig auszuschöpfen. Lassen Sie sich vor jeder größeren Weichenstellung kostenlos beraten. Eine Pflegeberatung ordnet Geld-, Sach- und Entlastungsleistungen für Ihre konkrete Lage und zeigt, was bislang ungenutzt bleibt.

Fazit: Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad

Pflegegrad 5 steht für die schwersten Einschränkungen und bringt die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung, im Regelfall über 90 Punkte und in eng begrenzten Ausnahmen als Härtefall. Entscheidend ist, die hohen Budgets für Geld, Sachleistung und Entlastung tatsächlich auszuschöpfen und die pflegende Person dabei nicht aus dem Blick zu verlieren. Wer noch unsicher ist, ob die Pflege zu Hause, mit einem Dienst oder im Heim am besten getragen wird, klärt das am besten in einer kostenlosen Pflegeberatung.


Quellen

Häufige Fragen

Pflegen Angehörige zu Hause, zahlt die Kasse 990 € Pflegegeld im Monat, den höchsten Satz aller Stufen. Beauftragen Sie einen ambulanten Dienst, sind bis zu 2.299 € Pflegesachleistung drin. Wer beides verbindet, erhält für den selbst geleisteten Anteil anteilig Pflegegeld.
Der Härtefall nach § 15 Abs. 4 SGB XI öffnet Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten. Die Begutachtungs-Richtlinien lassen dafür bisher nur eine Konstellation gelten, die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. Gemeint ist der vollständige Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, der sich nicht mit Hilfsmitteln ausgleichen lässt.
Pflegegrad 5 deckt das gesamte Leistungsspektrum auf höchstem Niveau ab, von Pflegegeld oder Sachleistung über den Entlastungsbetrag und die 42-€-Hilfsmittelpauschale bis zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und Zuschüssen für den Umbau. Im Heim trägt die Kasse 2.096 € pro Monat bei. Welcher Baustein sinnvoll ist, hängt davon ab, wo und durch wen gepflegt wird.
Der höchste Pflegegrad beginnt bei 90 von 100 möglichen Gesamtpunkten und reicht bis 100. Ohne diese Punktzahl ist Pflegegrad 5 nur über die Härtefallregelung erreichbar, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt.
Vollstationär steuert die Pflegekasse 2.096 € im Monat bei, den höchsten Heimzuschuss überhaupt. Den verbleibenden Eigenanteil tragen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst, Anfang 2026 im ersten Jahr im Bundesschnitt rund 3.245 € und je nach Region sehr verschieden. Sein pflegebedingter Teil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich, ein höherer Grad senkt ihn also nicht.
Pflegegrad 4 reicht von 70 bis unter 90 Punkten, Pflegegrad 5 verlangt 90 bis 100 Punkte und zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung. In Geld ausgedrückt heißt das beim Pflegegeld 990 € statt 800 €, bei der Sachleistung 2.299 € statt 1.859 €.

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