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Pflegegrade

Pflegegrad 3: Voraussetzungen & Leistungen 2026

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist der mittlere der fünf Pflegegrade.

Patricia Brunero24.06.20269 Min. Lesezeit

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist der mittlere der fünf Pflegegrade. Anders als bei Pflegegrad 1 und 2 ist der Unterstützungsbedarf hier schon deutlich und zieht sich oft über den ganzen Tag. Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf das volle Leistungsspektrum der Pflegeversicherung, vom Pflegegeld über die Pflegesachleistung bis zu Zuschüssen für Heim, Umbau und Entlastung. Ich zeige Ihnen, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 3 gelten, welche Leistungen 2026 dazugehören und wie viel Geld Sie im Einzelnen erwarten können.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Einstufung

Auch Pflegegrad 3 wird nicht über eine Diagnose vergeben, sondern über den im Gutachten ermittelten Grad der Selbstständigkeit. Nach dem formlosen Antrag bei der Pflegekasse beurteilt der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten Medicproof, sechs Lebensbereiche und fasst das Ergebnis in einer Punktzahl zusammen. Wie die einzelnen Module gewichtet werden und wie sich der Begutachtungstermin vorbereiten lässt, erläutert der Beitrag zu den Pflegegraden.

Für Pflegegrad 3 braucht es 47,5 bis unter 70 Punkte (§ 15 SGB XI, Medizinischer Dienst Bund). Damit liegt Pflegegrad 3 in der Mitte der Skala.

PflegegradPunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 227 – unter 47,5erheblich
Pflegegrad 347,5 – unter 70schwer
Pflegegrad 470 – unter 90schwerst

In der Praxis trifft Pflegegrad 3 häufig auf Menschen mit fortgeschrittener Demenz, nach einem schweren Schlaganfall oder mit mehreren Erkrankungen zu, die bei vielen alltäglichen Verrichtungen verlässlich Hilfe brauchen.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Ab Pflegegrad 2 besteht der volle Leistungsanspruch. Pflegegrad 3 hebt die Beträge gegenüber Pflegegrad 2 spürbar an, das Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 €, die Pflegesachleistung von 796 € auf 1.497 €. Die folgende Tabelle zeigt, was 2026 zu Pflegegrad 3 gehört.

LeistungPflegegrad 3Rechtsgrundlage
Pflegegeld (häuslich)599 €/Monat§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)1.497 €/Monat§ 36 SGB XI
Tages- und Nachtpflege1.357 €/Monat§ 41 SGB XI
Entlastungsbetrag131 €/Monat§ 45b SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €/Monat§ 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr (gemeinsamer Betrag)§§ 39, 42 SGB XI
Vollstationäre Pflege (Zuschuss)1.319 €/Monat§ 43 SGB XI
Pflegeberatungkostenlos§ 7a SGB XI

Neben den großen Posten Pflegegeld und Sachleistung laufen mehrere Budgets nebeneinander. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat ist zweckgebunden für nach Landesrecht anerkannte Angebote, etwa eine Alltagsbegleitung, eine anerkannte Haushaltshilfe oder einen Betreuungsdienst (§ 45b SGB XI). Hinzu kommt die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von 42 € pro Monat, also für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektion (§ 40 SGB XI). Wer das Wohnumfeld anpasst, kann zusätzlich bis zu 4.180 € je Maßnahme erhalten, etwa für einen bodengleichen Duschplatz oder den Abbau von Schwellen.

Erstmals voll nutzbar ab Pflegegrad 2 und damit auch bei Pflegegrad 3 sind die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Beide teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, und 2026 ist das erste volle Kalenderjahr mit diesem Topf (§§ 39, 42 SGB XI). Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt.

Pflegegrad 3 und Geld: Pflegegeld, Sachleistung und Kombination

Die häufigste Frage rund um Pflegegrad 3 und Geld zielt auf das Pflegegeld. Es beträgt 599 € pro Monat und geht direkt an die pflegebedürftige Person. Das Geld ist frei verfügbar, eine zweckgebundene Abrechnung verlangt die Pflegekasse nicht, gezahlt wird monatlich im Voraus. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird (§ 37 SGB XI).

Statt des Pflegegeldes können Sie die Pflegesachleistung wählen. Damit übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege, abgerechnet werden bis zu 1.497 € pro Monat direkt mit der Pflegekasse. Beide Wege lassen sich auch mischen. Bei der sogenannten Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI nutzen Sie einen Teil der Sachleistung über den Pflegedienst, der nicht ausgeschöpfte Anteil wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Das Pflegegeld ist bei der pflegebedürftigen Person steuerfrei. Geben Angehörige es als Anerkennung für die Pflege weiter, bleibt es auch bei ihnen bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 EStG). Wer regelmäßig pflegt, sichert sich zudem die soziale Absicherung. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson, sofern sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist (§ 44 SGB XI).

Pflegegrad 3 im Heim: Zuschuss und Eigenanteil

Wird die Pflege in einer vollstationären Einrichtung organisiert, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss von 1.319 € pro Monat (§ 43 SGB XI). Die darüber hinausgehenden Kosten tragen die Bewohnerinnen und Bewohner als Eigenanteil. Wichtig zu wissen: Der pflegebedingte Eigenanteil ist in einer Einrichtung für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad senkt diesen Anteil also nicht.

Laut der vdek-Auswertung lag der Eigenanteil im ersten Jahr Anfang 2026 bundesweit bei durchschnittlich rund 3.245 € pro Monat (vdek). Die Spanne zwischen den Bundesländern ist groß, und ein Leistungszuschlag senkt den Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Wie sich die Heimkosten im Einzelnen zusammensetzen und welche Hilfen bei einem zu hohen Eigenanteil greifen, behandelt der Beitrag zu den Pflegeheimkosten.

Pflegegrad 3 nutzen: was ich Angehörigen rate

Aus Gesprächen mit Angehörigen nehme ich mit, dass die Wahl zwischen Pflegegeld und Pflegedienst oft zu starr gedacht wird. Dabei ist gerade die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3 eine gute Option. Sie holen sich an den anstrengenden Tagen einen Pflegedienst ins Haus und behalten für die selbst geleisteten Stunden einen Teil des Pflegegeldes.

Mein Tipp lautet, drei Dinge früh festzuzurren. Richten Sie die Pflegehilfsmittel-Pauschale mit einem einzigen Antrag dauerhaft ein. Planen Sie die Verhinderungspflege bewusst, damit Sie als pflegende Person verlässlich Auszeiten bekommen, das halbe Pflegegeld läuft in dieser Zeit weiter. Und lassen Sie sich kostenlos beraten, bevor Sie sich für Pflegegeld, Sachleistung oder Heim entscheiden.

Verschlechtert sich die Situation dauerhaft, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Mit Pflegegrad 4 steigen Pflegegeld und Sachleistung erneut, die Punktschwelle liegt dann bei 70 Punkten.

Fazit: Pflegegrad 3 öffnet die vollen Leistungen

Pflegegrad 3 ist der mittlere Pflegegrad und bringt erstmals deutlich höhere Beträge für Pflegegeld und Pflegedienst, dazu Entlastung, Hilfsmittel und Heimzuschuss. Wer die Leistungen kombiniert und die Budgets regelmäßig nutzt, entlastet den Pflegealltag und sichert die pflegende Person sozial ab. Der sinnvollste nächste Schritt ist eine kostenlose Pflegeberatung, dort lassen sich Pflegegeld, Sachleistung und mögliche Heimkosten konkret für Ihre Situation durchrechnen.


Quellen

Häufige Fragen

Bei Pflege zu Hause beträgt das Pflegegeld 599 € pro Monat und wird frei verfügbar an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Wer stattdessen einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, kann eine Pflegesachleistung von bis zu 1.497 € pro Monat nutzen. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig mischen.
Zu den Leistungen bei Pflegegrad 3 gehören Pflegegeld oder Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag von 131 €, die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 €, Zuschüsse für den barrierearmen Umbau, Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Im Heim kommt ein Zuschuss von 1.319 € hinzu.
Die Pflegekasse zahlt im Heim einen festen Zuschuss von 1.319 € pro Monat, den Rest tragen Sie als Eigenanteil. Dieser lag Anfang 2026 im ersten Jahr bundesweit bei durchschnittlich rund 3.245 € pro Monat und unterscheidet sich stark je nach Bundesland und Einrichtung. Der pflegebedingte Anteil ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.
Pflegegrad 3 setzt eine höhere Punktzahl voraus, 47,5 bis unter 70 statt 27 bis unter 47,5 bei Pflegegrad 2. Die Selbstständigkeit ist stärker eingeschränkt. Entsprechend steigen die Beträge, etwa das Pflegegeld von 347 € auf 599 € und die Pflegesachleistung von 796 € auf 1.497 €.
Für Pflegegrad 3 sind 47,5 bis unter 70 Punkte im Begutachtungsverfahren nötig. Bewertet wird, wie selbstständig eine Person in sechs Lebensbereichen ist, nicht die Diagnose.
Ja. Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Pflegesachleistung über einen Pflegedienst, der nicht in Anspruch genommene Anteil wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. So lassen sich eigene Pflege und professionelle Unterstützung flexibel verbinden.

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