MeinePflege.net
Alltag in der Pflege

Pflegetagebuch führen – so verschaffen Sie sich einen Vorteil bei der Begutachtung

Der Begutachtungstermin dauert oft nur ein bis zwei Stunden und in dieser kurzen Zeit entscheidet sich, welcher Pflegegrad festgestellt wird.

Anja Baumann08.06.20269 Min. Lesezeit

Der Begutachtungstermin dauert oft nur ein bis zwei Stunden und in dieser kurzen Zeit entscheidet sich, welcher Pflegegrad festgestellt wird. Aus Gesprächen mit Angehörigen weiß ich, wie schnell dabei wichtige Dinge untergehen: An einem „guten Tag" wirkt vieles selbstständiger, als es im Alltag tatsächlich ist. Genau hier hilft ein Pflegetagebuch. Ich zeige Ihnen, wie Sie es richtig führen, worauf es heute wirklich ankommt und wie Sie damit gut vorbereitet in den Termin gehen.

Was ein Pflegetagebuch ist und warum Minuten nicht mehr zählen

Ein Pflegetagebuch ist eine einfache Aufzeichnung darüber, wobei die pflegebedürftige Person im Alltag Hilfe braucht. Diesen Punkt betone ich gerne, weil er häufig missverstanden wird: Bis 2016 ging es darum, Pflegeminuten nachzuweisen. Seit der Pflegereform 2017 ist das überholt. Heute beurteilt der Medizinische Dienst, wie selbstständig ein Mensch verschiedene Tätigkeiten noch ausführen kann, und nicht, wie viele Minuten die Hilfe dauert.

Für Ihr Tagebuch bedeutet das: Dokumentieren Sie nicht „20 Minuten Waschen", sondern was die Person allein schafft, bei welchen Schritten sie Anleitung benötigt, welche Schritte vollständig übernommen werden müssen und wie oft das vorkommt. Genau dieser Blick deckt sich mit der Logik der Begutachtung. Viele Vorlagen im Netz arbeiten noch mit der alten Minutenspalte; lassen Sie sich davon nicht in die Irre führen.

So hilft das Pflegetagebuch bei der Begutachtung

Die Begutachtung prüft die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen (§ 15 SGB XI):

ModulLebensbereichGewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Wenn Ihr Tagebuch entlang dieser Bereiche aufgebaut ist, können Sie dem Gutachter im Termin gezielt und vollständig schildern, wo der Unterstützungsbedarf liegt. Der Besuch selbst ist aber nur eine Momentaufnahme. Ihre Aufzeichnungen über mehrere Tage zeigen dagegen das realistische Bild.

Was in den einzelnen Modulen wichtig ist

Damit Sie nichts übersehen, hier je ein typisches Beispiel pro Modul, das ich Ihnen zur Orientierung mitgeben möchte:

  • Mobilität: Kann sich die Person allein im Bett umdrehen, aufstehen, sich hinsetzen, Treppen steigen? Notieren Sie, wo Sie stützen oder halten müssen.
  • Kognition & Kommunikation: Erkennt die Person Angehörige, findet sie sich zeitlich und örtlich zurecht, kann sie einem Gespräch folgen? Halten Sie Erinnerungslücken fest.
  • Verhalten & Psyche: Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, Weglauftendenz oder Antriebslosigkeit? Gerade diese Punkte werden im Termin oft verschwiegen, fließen aber spürbar in die Bewertung ein.
  • Selbstversorgung (höchstes Gewicht, 40 %): Waschen, An- und Auskleiden, Toilettengang, Essen und Trinken. Wobei genau ist Hilfe nötig und wie oft am Tag?
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamente, Verbände, Blutzuckermessung, Arztbesuche. Muss daran erinnert werden, oder muss es übernommen werden?
  • Gestaltung des Alltags: Kann die Person ihren Tag selbst einteilen, Kontakte pflegen, sich beschäftigen, oder braucht sie dafür Anstöße und Begleitung?

Was Sie dokumentieren sollten

Halten Sie pro Tätigkeit drei Dinge fest, am besten in einer einfachen Tabelle:

Datum / UhrzeitTätigkeit (Lebensbereich)Was gelingt allein?Welche Hilfe war nötig?Wie oft?Besonderheiten
z. B. 12.06., morgensWaschen / Körperpflege (Modul 4)Gesicht selbstUnterstützung bei Rücken & Füßentäglichwird schnell unsicher im Stehen
z. B. 12.06., über den TagOrientierung (Modul 2)erkennt Angehörigebenötigt Erinnerung an Tag/Zeitmehrmalsnachmittags verwirrter

Bei der Art der Hilfe orientieren Sie sich an den Stufen, die auch die Begutachtung nutzt: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig. Diese Stufen verwendet die Begutachtung vor allem bei Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung; die Module zu kognitiven Fähigkeiten, Verhalten und krankheitsbedingten Anforderungen werden etwas anders bewertet. So verwenden Sie automatisch dieselben Begriffe wie der Gutachter und Ihre Angaben lassen sich leichter zuordnen.

Mein Tipp: Lassen Sie das ausgefüllte Tagebuch von der pflegebedürftigen Person mit unterschreiben, falls möglich. Das unterstreicht die Richtigkeit der Angaben.

Wie lange und wie genau?

Sie brauchen keine aufwendige Software und kein dickes Heft. Ich empfehle, ein bis zwei Wochen durchgehend zu dokumentieren. Das genügt, um ein realistisches Bild zu gewinnen, ohne dass es zur Belastung wird. Wichtig ist Regelmäßigkeit: Lieber kurze, ehrliche Einträge jeden Tag als ein einmal ausgefülltes Formular. Tragen Sie die Einträge möglichst zeitnah ein, am besten direkt nach der jeweiligen Tätigkeit, damit nichts in Vergessenheit gerät.

Mit dem Tagebuch in den Begutachtungstermin

Das fertige Tagebuch ist im Termin Ihr roter Faden. Drei Dinge möchte ich Ihnen für den Tag der Begutachtung mitgeben:

  • Holen Sie eine vertraute Person dazu. Der VdK rät ausdrücklich, eine Angehörige, einen Angehörigen oder die Pflegeperson zum Termin hinzuzuziehen. Vier Augen und Ohren erfassen mehr als zwei.
  • Legen Sie alle Unterlagen bereit. Arztberichte, Medikamentenpläne und Entlassungsbriefe ergänzen das Tagebuch und untermauern Ihre Angaben.
  • Zeigen Sie den Alltag unverstellt. Räumen Sie nicht extra auf und „funktionieren" Sie nicht für den Termin. Was Sie geschönt darstellen, fehlt am Ende im Gutachten.

Die wichtigste Regel: ehrlich bleiben

Der entscheidende Rat, den ich hier geben kann: Beschönigen Sie nichts, aber übertreiben Sie auch nicht. Der VdK rät ausdrücklich dazu, im Termin auch das anzusprechen, was unangenehm ist. Aus Stolz oder Gewohnheit stufen viele Angehörige den Bedarf zu niedrig ein. Genau das kann später dazu führen, dass sie keinen Pflegegrad und keine Leistungen erhalten. Das Tagebuch hilft Ihnen, sachlich und vollständig zu bleiben, auch bei Themen, über die man nicht gern spricht.

Auch bei einer Höherstufung sinnvoll

Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Ein aktuelles Pflegetagebuch ist dann Ihr stärkstes Argument, weil es die Veränderung gegenüber der letzten Begutachtung konkret belegt. Beginnen Sie am besten schon, sobald Ihnen auffällt, dass die Hilfe spürbar zunimmt. Dann haben Sie bis zum Termin eine lückenlose Grundlage. Mehr dazu im Beitrag zu Widerspruch und Höherstufung.

Wo Sie eine Vorlage bekommen

Sie können die Tabelle oben einfach selbst nachbauen. Wenn Sie eine fertige Vorlage bevorzugen, gibt es mehrere verlässliche Quellen:

  • Der Sozialverband VdK bietet einen Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegradrechner an.
  • Viele Pflegekassen stellen eigene Vordrucke kostenlos bereit. Fragen Sie einfach direkt nach.
  • Privat Versicherte finden beim Medizinischen Dienst der privaten Versicherungen (Medicproof) ein passendes Pflegeprotokoll.

Quellen

Häufige Fragen

Dokumentieren Sie über ein bis zwei Wochen pro Tätigkeit, was die Person allein schafft, welche Hilfe nötig ist und wie oft. Orientieren Sie sich dabei an den sechs Modulen der Begutachtung und notieren Sie auch Verhalten, nächtliche Unruhe oder Stürze.
Ja. Der Begutachtungstermin ist nur eine Momentaufnahme. Ein Tagebuch zeigt den tatsächlichen Hilfebedarf über mehrere Tage und hilft Ihnen, im Termin nichts Wichtiges zu vergessen. Der VdK empfiehlt diese Vorbereitung ausdrücklich.
Nein, es ist freiwillig. Seit 2017 sind Nachweise über Pflegezeiten nicht mehr vorgeschrieben. Trotzdem ist das Tagebuch die beste Informationsgrundlage für den Termin.
Beim Sozialverband VdK, bei vielen Pflegekassen und, für privat Versicherte, bei Medicproof. Sie können die Struktur aber auch einfach selbst als Tabelle anlegen.
Nein. Seit der Pflegereform 2017 zählt der Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, nicht mehr die aufgewendete Zeit.
Idealerweise eine vertraute Person: eine Angehörige, ein Angehöriger oder die Pflegekraft. Sie kann Angaben ergänzen, an Vergessenes erinnern und Sie im Gespräch unterstützen.

Das könnte Sie auch interessieren