
Medikamentenmanagement in der häuslichen Pflege
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, verwaltet oft einen ganzen Schrank voller Tabletten, Tropfen und Salben.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, verwaltet oft einen ganzen Schrank voller Tabletten, Tropfen und Salben. Genau hier entstehen Fehler: vergessene Dosen, doppelte Wirkstoffe von verschiedenen Ärzten oder Mittel, die sich gegenseitig stören. Gutes Medikamentenmanagement bringt Ordnung in diese Lage und macht die Einnahme sicher und nachvollziehbar. Ich zeige Ihnen, wie ein Medikationsplan entsteht, wie Sie Medikamente richtig geben und wann Sie Arzt und Apotheke gezielt einbinden sollten.
Was zum Medikamentenmanagement gehört
Medikamentenmanagement umfasst weit mehr als das Stellen von Tabletten. Dazu gehören der Überblick über alle Wirkstoffe, das pünktliche Verabreichen, die richtige Lagerung und das frühzeitige Erkennen von Nebenwirkungen. Bei pflegebedürftigen Menschen kommt erschwerend hinzu, dass häufig mehrere Fachärzte beteiligt sind und niemand automatisch den Gesamtüberblick hat. Diese Lücke füllen in der häuslichen Pflege meist die Angehörigen.
Nicht jede Aufgabe dürfen Angehörige übernehmen. Das einfache Reichen oder Anreichen von Medikamenten ist unproblematisch. Sobald es jedoch um anspruchsvollere Tätigkeiten wie das Spritzen von Insulin geht, wird es zur Behandlungspflege. Diese kann der Arzt als häusliche Krankenpflege verordnen. Ein Pflegedienst übernimmt sie dann. Die Kosten trägt die Krankenkasse (§ 37 SGB V). Wie der Pflegealltag insgesamt strukturiert wird, beschreiben wir ausführlich in unserem Beitrag Pflegealltag organisieren.
Der Medikationsplan: Anspruch ab drei verordneten Arzneimitteln
Der Medikationsplan ist das Herzstück eines sicheren Medikamentenmanagements. Versicherte, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben ein gesetzliches Anrecht darauf, dass ihr Arzt ihnen einen Plan in Papierform erstellt und aushändigt. Diese Vorgabe steht in § 31a SGB V. Zuständig ist der Arzt, der die Behandlung koordiniert, in den allermeisten Fällen also der Hausarzt.
Auf dem Plan stehen alle Arzneimittel mit Wirkstoff, Stärke, Dosierung und dem Grund der Einnahme. Wichtig: Auch rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzungsmittel gehören dort hinein, denn auch sie können Wechselwirkungen auslösen. Damit der Plan überall einheitlich aussieht, gibt es das bundesweit abgestimmte Format, den sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan. Inhalt und Aufbau haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und die Apothekerschaft gemeinsam festgelegt.
Mein Tipp: Bitten Sie die Apotheke, den Medikationsplan zu aktualisieren, wenn sich etwas ändert. Dazu ist sie auf Ihren Wunsch verpflichtet (§ 31a SGB V). So bleibt der Medikamentenplan auch dann verlässlich, wenn ein Facharzt etwas Neues verordnet hat.
Laut Bundesministerium für Gesundheit entstehen viele gefährliche Situationen erst dadurch, dass mehrere Behandler nichts voneinander wissen. Etwa fünf bis zehn Prozent aller Krankenhausaufnahmen gehen demnach auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurück. Ungefähr ein Viertel davon wäre vermeidbar. Der Plan ist damit kein bürokratisches Beiwerk, sondern ein echtes Sicherheitsinstrument.
Medikamente richtig geben: feste Zeiten und sichere Handhabung
Beim Medikamente richtig geben kommt es auf vier Dinge an: das richtige Mittel, die richtige Dosis, der richtige Zeitpunkt und die richtige Art der Einnahme. Feste Einnahmezeiten sind dabei der wichtigste Hebel. Koppeln Sie die Gabe an verlässliche Fixpunkte im Tagesablauf, etwa an die Mahlzeiten oder das Zubettgehen. Eine gleichbleibende Routine senkt das Risiko, eine Dosis zu vergessen oder versehentlich doppelt zu geben.
Manche Wirkstoffe wirken nur, wenn der Zeitpunkt stimmt. Bei der Parkinson-Erkrankung etwa müssen bestimmte Mittel auf die Minute genau eingenommen werden, weil schon kurze Verschiebungen die Beweglichkeit massiv beeinträchtigen können. Worauf es bei diesem Krankheitsbild im Alltag ankommt, behandelt unser Beitrag „Parkinson: Pflege & Alltag“.
Achten Sie außerdem auf die Einnahmehinweise. Einige Tabletten müssen nüchtern geschluckt werden, andere zum Essen. Tabletten dürfen Sie nur dann teilen oder mörsern, wenn das ausdrücklich erlaubt ist. Bei vielen Retardpräparaten zerstört das Zerkleinern die Wirkung. Fragen Sie im Zweifel in der Apotheke nach.
Bei der Handhabung helfen Dosierhilfen enorm. Ein Wochendispenser mit Fächern für jeden Tag und jede Tageszeit macht auf einen Blick sichtbar, ob eine Dosis schon entnommen wurde. In meinem persönlichen Umfeld habe ich erlebt, wie allein dieses kleine Hilfsmittel die ständige Frage „Habe ich die Tablette heute schon genommen?“ aus dem Alltag genommen hat. Wer sich das Stellen nicht zutraut, kann die Apotheke nach einer Verblisterung fragen. Dabei werden die Medikamente maschinell in beschriftete Tütchen je Einnahmezeitpunkt verpackt. Beides reduziert Fehler spürbar, gerade wenn täglich viele verschiedene Präparate anstehen.
Wechselwirkungen und Polymedikation im Blick behalten
Je mehr Medikamente jemand gleichzeitig einnimmt, desto höher ist die Gefahr, dass sie sich gegenseitig beeinflussen. Wenn dauerhaft fünf oder mehr Wirkstoffe zusammenkommen, sprechen Fachleute von Polymedikation. Im Pflegealltag ist das eher die Regel als die Ausnahme, weil Bluthochdruck, Diabetes, Herzschwäche und Schmerzen oft gleichzeitig behandelt werden.
Wechselwirkungen entstehen nicht nur zwischen Tabletten. Auch Lebensmittel spielen eine Rolle. Grapefruitsaft kann die Wirkung mancher Mittel verstärken. Milchprodukte können die Aufnahme bestimmter Antibiotika behindern. Eine besondere Aufmerksamkeit verdienen rezeptfreie Schmerzmittel und Nahrungsergänzungsmittel, weil viele sie für harmlos halten und dem Arzt gar nicht erst nennen.
Im höheren Alter verändert sich zudem, wie der Körper Wirkstoffe verarbeitet. Manche Mittel, die für jüngere Menschen unbedenklich sind, lösen bei Älteren eher Schwindel, Verwirrtheit oder Stürze aus. Ärzte und Apotheker nutzen dafür Orientierungslisten wie die PRISCUS-Liste, die für ältere Patienten potenziell ungeeignete Wirkstoffe benennt. Bei neuen Beschwerden lohnt deshalb immer die Frage, ob ein Medikament dahintersteckt.
Wichtig zu wissen: Setzen Sie niemals eigenmächtig ein Mittel ab und verändern Sie auch die Dosis nicht auf eigene Faust. Über jede Änderung entscheidet der behandelnde Arzt. Das gilt selbst dann, wenn ein Medikament seit Jahren genommen wird, denn die Verträglichkeit kann sich mit der Zeit ändern.
Apotheke und Arzt gezielt einbinden
Sie müssen das Medikamentenmanagement nicht allein stemmen. Eine feste Stammapotheke ist dabei ein großer Gewinn. Lassen Sie dort alle Mittel in der Kundenkartei erfassen. So kann das Team bei jedem neuen Rezept automatisch auf Wechselwirkungen prüfen.
Darüber hinaus gibt es einen konkreten kostenlosen Anspruch, den viele nicht kennen. Aus Gesprächen mit Angehörigen nehme ich mit, dass diese Leistung im Pflegealltag fast völlig übersehen wird. Wer dauerhaft mindestens fünf verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel einnimmt, kann einmal im Jahr eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation in der Apotheke in Anspruch nehmen. Diese pharmazeutische Dienstleistung ist für Anspruchsberechtigte kostenfrei, weil die Krankenkasse sie trägt. Laut ABDA bringen die Betroffenen dafür sämtliche Packungen mit, auch die rezeptfreien. Die Apotheke prüft das Zusammenspiel aller Mittel und stimmt sich bei Bedarf mit dem Arzt ab.
Auch der regelmäßige Termin beim Hausarzt sollte fest eingeplant sein. Nehmen Sie den aktuellen Medikationsplan zu jedem Arzt- und Apothekenbesuch mit. Diese eine Gewohnheit verhindert mehr Fehler als jedes andere Hilfsmittel.
Fazit: Medikamentenmanagement gibt Sicherheit im Pflegealltag
Sicheres Medikamentenmanagement steht und fällt mit einem Punkt: dem vollständigen, aktuellen Überblick über alle Wirkstoffe. Der gesetzliche Medikationsplan liefert genau diese Grundlage, feste Einnahmezeiten und Dosierhilfen setzen sie im Alltag um. Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen, dann diese: Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt einen Medikationsplan erstellen und nehmen Sie ihn zu jedem Termin mit. Damit ist der wichtigste Schritt getan.
Quellen
- § 31a SGB V – Medikationsplan (Anspruch ab drei verordneten Arzneimitteln, Aktualisierung durch Arzt und Apotheke)
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung, Kostenträger Krankenkasse)
- Bundesministerium für Gesundheit: Medikationsplan (Sicherheit, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Erstellung)
- ABDA: Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (Anspruch ab fünf Arzneimitteln, Ablauf, Kostenträger)
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