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Alltag in der Pflege

Grundpflege & Körperpflege: eine Anleitung für pflegende Angehörige

Die Grundpflege ist für viele Angehörige der Teil, vor dem sie am meisten zurückschrecken.

Thomas Eckert24.06.202611 Min. Lesezeit

Die Grundpflege ist für viele Angehörige der Teil, vor dem sie am meisten zurückschrecken. Einen anderen Menschen zu waschen, anzukleiden und zu bewegen fühlt sich am Anfang fremd an, für beide Seiten. Aus persönlicher Erfahrung und durch Gespräche im Bekanntenkreis weiß ich, dass die Unsicherheit fast immer schwindet, sobald die ersten Handgriffe sitzen. Ich zeige Ihnen, was zur Grundpflege gehört, wie Sie Körperpflege, Mundpflege und Lagerung Schritt für Schritt angehen und wie Sie dabei den Rücken schonen und die Würde der pflegebedürftigen Person wahren.

Was gehört zur Grundpflege?

Der Begriff Grundpflege stammt aus dem früheren System der Pflegestufen. Er fasst die körperbezogenen Verrichtungen des Alltags zusammen, also die Pflege rund um Körper, Ernährung und Bewegung. Seit der Umstellung auf die Pflegegrade 2017 spricht das Gesetz im Begutachtungsverfahren vom Bereich Selbstversorgung (§ 14 SGB XI). Gemeint sind dieselben alltäglichen Tätigkeiten.

Konkret zählen dazu das Waschen und Duschen, das An- und Auskleiden, die Mund- und Zahnpflege, das Kämmen und Rasieren, die Toilettengänge sowie die Hilfe beim Essen und Trinken. Hinzu kommt das Bewegen im Bett und das Aufstehen.

Davon abzugrenzen sind zwei weitere Bereiche, die im Alltag oft mit der Grundpflege verschwimmen. Die Unterschiede habe ich in dieser Übersicht zusammengefasst:

BereichWas es umfasstWer es typischerweise leistet
Grundpflege (Selbstversorgung)Waschen, An-/Auskleiden, Mund-/Zahnpflege, Essen, Toilette, BewegenAngehörige, Pflegedienst
Behandlungspflegemedizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen, MedikamentengabePflegefachkräfte auf ärztliche Anordnung
Hauswirtschaftliche VersorgungEinkaufen, Kochen, Reinigung, WäscheAngehörige, Alltagshilfen, Pflegedienst

Wichtig zu wissen: Die Grundpflege dürfen Angehörige ohne Ausbildung übernehmen. Die Behandlungspflege gehört dagegen in fachliche Hände und wird ärztlich verordnet. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen und welche Hilfen er freischaltet, behandelt der Überblicksbeitrag zum Pflegealltag.

Körperpflege Schritt für Schritt

Die Körperpflege ist das Herzstück der Grundpflege. Wie sie abläuft, hängt davon ab, ob die pflegebedürftige Person noch ans Waschbecken kommt oder im Bett versorgt werden muss.

Vorbereitung

Eine gute Vorbereitung erspart Ihnen Wege und Stress. Bevor Sie beginnen, sollten folgende Dinge bereitliegen:

  • zwei Waschlappen und zwei Handtücher, getrennt für Gesicht und Intimbereich
  • eine Schüssel mit handwarmem Wasser, milde Waschlotion, Hautpflegecreme
  • frische Kleidung, bei Bedarf saugende Unterlage und Einmalhandschuhe
  • alles in Reichweite, damit Sie die Person nie allein lassen müssen

Sorgen Sie für eine warme, zugfreie Raumtemperatur. Kündigen Sie jeden Schritt an, bevor Sie ihn ausführen. Das nimmt der Person die Anspannung und gibt ihr Kontrolle über die Situation.

Waschen am Waschbecken

Solange die Person sitzen oder stehen kann, ist das Waschbecken der bessere Ort. Lassen Sie sie so viel wie möglich selbst übernehmen, etwa das Gesicht oder die Hände. Sie unterstützen nur dort, wo es nötig ist. Das erhält Beweglichkeit und Selbstwertgefühl.

Waschen Sie von oben nach unten und vom Sauberen zum Unreinen, also Gesicht zuerst und den Intimbereich zuletzt. Trocknen Sie jede Hautpartie gut ab, besonders die Hautfalten unter den Achseln, unter der Brust und in der Leiste. Feuchte Stellen begünstigen Hautreizungen.

Waschen im Bett bei bettlägerigen Menschen

Ist die Person bettlägerig, findet die Ganzkörperwäsche im Bett statt. Das Vorgehen ist dasselbe wie am Waschbecken, nur planvoller. Mir hat sich diese Reihenfolge bewährt:

  1. Gesicht, Hals und Ohren mit klarem Wasser ohne Seife waschen und trocknen.
  2. Arme und Hände waschen, dabei vom Handgelenk zur Schulter arbeiten.
  3. Brust und Bauch waschen, die Hautfalten sorgfältig abtrocknen.
  4. Beine und Füße waschen, die Zehenzwischenräume nicht vergessen.
  5. Rücken und Gesäß in Seitenlage waschen und die Haut auf Druckstellen prüfen.
  6. Intimbereich zuletzt, mit frischem Wasser und einem eigenen Waschlappen.

Decken Sie immer nur die Körperpartie auf, die Sie gerade waschen. Das hält die Person warm und schützt ihr Schamgefühl. Tragen Sie beim Waschen des Intimbereichs Einmalhandschuhe. Die Intimpflege bei Blasenschwäche und der Schutz der Haut sind ein Thema für sich, das in unserem Beitrag zur Inkontinenz vertieft wird.

An- und Auskleiden

Beim An- und Auskleiden gilt eine einfache Regel, die viel Mühe spart. Ziehen Sie zuerst die eingeschränkte Körperseite an und zuletzt aus. Bei einer halbseitigen Lähmung nach einem Schlaganfall etwa beginnen Sie das Ankleiden mit dem betroffenen Arm und das Auskleiden mit dem gesunden.

Wählen Sie weite Kleidung mit großen Öffnungen, Klettverschlüssen oder Knöpfen statt enger Reißverschlüsse. Solche Kleidungsstücke erleichtern beiden Seiten den Alltag und erhalten die Selbstständigkeit. Lassen Sie die Person so viel wie möglich selbst tun, auch wenn es länger dauert.

Mund- und Zahnpflege

Die Mundpflege wird im Pflegealltag oft unterschätzt. Dabei beeinflusst sie das Wohlbefinden stark. Ein gepflegter Mund beugt Entzündungen, Schmerzen und Problemen beim Essen vor. Der DNQP-Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit hält fest, dass Probleme im Mundbereich sehr häufig auftreten und die Gesundheit deutlich beeinträchtigen können.

Putzen Sie morgens und abends die Zähne, reinigen Sie die Zunge und befeuchten Sie trockene Lippen. Eine dritte Zahnprothese reinigen Sie nach jeder Mahlzeit und bewahren sie nachts trocken oder in einem sauberen Behälter auf. Achten Sie auf Druckstellen, Beläge und einen veränderten Geruch. Solche Zeichen gehören zahnärztlich abgeklärt.

Bewegen, Lagern und die Haut schützen

Wer viel liegt oder sitzt, ist durch Druckgeschwüre gefährdet, die Fachleute Dekubitus nennen. Sie entstehen, wenn dauerhafter Druck die Durchblutung der Haut über Knochenvorsprüngen unterbricht. Gefährdet sind vor allem das Kreuzbein, die Fersen, die Hüften und die Schulterblätter.

Der DNQP-Expertenstandard Dekubitusprophylaxe setzt an erster Stelle auf die Förderung der Eigenbewegung. Jede selbst ausgeführte Bewegung entlastet das Gewebe besser als jede Lagerung von außen. Regen Sie die Person deshalb an, sich so oft wie möglich selbst umzulagern.

Reicht das nicht aus, helfen Sie mit regelmäßigen Positionswechseln nach. Wie oft das nötig ist, richtet sich nach dem individuellen Risiko, nicht nach einer starren Uhrzeit. Weiche, druckverteilende Unterlagen können zusätzlich entlasten. Prüfen Sie bei jeder Wäsche die gefährdeten Stellen auf bleibende Rötungen. Eine Rötung, die auf Fingerdruck nicht verblasst, ist ein Warnsignal.

Mein Tipp: Nutzen Sie zum Umlagern und Aufsetzen Hilfsmittel wie ein Pflegebett, eine Aufrichthilfe oder ein Gleittuch. Welche davon die Kasse stellt, erklärt der Beitrag zu den Pflegehilfsmitteln. Wie Sie einen Menschen sicher aus dem Bett oder Stuhl mobilisieren, ohne dass jemand stürzt, lesen Sie im Beitrag zur Sturzprophylaxe.

Rückenschonend pflegen und sich selbst schützen

Die Grundpflege belastet auf Dauer Ihren eigenen Rücken. Wer falsch hebt und sich verdreht, riskiert Bandscheiben und Gelenke. Diese Grundsätze halten Sie länger gesund:

  • Bett hochstellen. Arbeiten Sie auf Hüfthöhe, damit Sie sich nicht bücken müssen. Ein höhenverstellbares Pflegebett ist dafür Gold wert.
  • Aus den Beinen heben. Gehen Sie in die Knie und halten Sie den Rücken gerade, statt aus dem Kreuz zu heben.
  • Nah am Körper. Je näher die Last an Ihrem Körper liegt, desto geringer die Belastung.
  • Schieben statt tragen. Nutzen Sie das Eigengewicht und die Mithilfe der Person, statt sie allein zu heben.
  • Nicht verdrehen. Drehen Sie den ganzen Körper, niemals nur den Rumpf.

Diese rückenschonende Arbeitsweise lässt sich am besten praktisch üben. Genau das ist ein Schwerpunkt der kostenlosen Pflegekurse, auf die ich gleich noch eingehe.

Würde und Selbstbestimmung wahren

Körperpflege berührt die intimste Sphäre eines Menschen. Das wird oft verkannt. Wer gewaschen und angekleidet werden muss, erlebt das schnell als Verlust von Selbstständigkeit und Kontrolle. Wie Sie pflegen, entscheidet darüber, ob sich die Person ausgeliefert oder respektiert fühlt.

Drei Haltungen helfen dabei. Fragen Sie nach Vorlieben und Gewohnheiten, etwa nach der vertrauten Reihenfolge oder dem gewohnten Pflegeprodukt. Kündigen Sie jeden Handgriff an und warten Sie auf eine Reaktion. Decken Sie nur das auf, was Sie gerade brauchen.

Pflegen Sie außerdem aktivierend, nicht versorgend. Das bedeutet, der Person alles selbst tun zu lassen, was sie noch kann. Nur das Fehlende ergänzen Sie. Aktivierende Pflege dauert länger und erfordert Geduld. Sie erhält aber Fähigkeiten und Selbstwert. Das zahlt sich langfristig aus.

Wo Angehörige die Grundpflege lernen

Niemand muss diese Handgriffe vorher können. Pflegende Angehörige haben Anspruch auf einen kostenlosen Pflegekurs nach § 45 SGB XI. Dort lernen Sie Waschen, Lagern, rückenschonendes Arbeiten und den Umgang mit Hilfsmitteln. Auf Wunsch kommt eine Pflegefachkraft für eine Einzelschulung zu Ihnen nach Hause und übt die Handgriffe an der konkreten Situation.

Das nötige Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und saugende Bettschutzeinlagen bezuschusst die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 mit monatlich 42 € (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Diesen Anspruch lassen viele ungenutzt. Einen Überblick über alle Schulungs- und Beratungsangebote gibt der Beitrag zum Pflegealltag.

Fazit: Grundpflege ist erlernbar

Grundpflege wirkt am Anfang einschüchternd, folgt aber klaren Regeln, die jeder Angehörige lernen kann. Wichtig sind vier Dinge: eine gute Vorbereitung, eine feste Reihenfolge beim Waschen, der Schutz von Haut und eigenem Rücken sowie eine Haltung, die Würde und Selbstständigkeit wahrt. Buchen Sie als nächsten Schritt einen kostenlosen Pflegekurs nach § 45 SGB XI und sichern Sie sich die monatliche Pauschale für Verbrauchsmaterial. Beides nimmt Ihnen Unsicherheit und Kosten ab.


Quellen

Häufige Fragen

Zur Grundpflege zählen die körperbezogenen Verrichtungen des Alltags: Waschen und Duschen, An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege, Toilettengänge sowie Hilfe beim Essen, Trinken und Bewegen. Medizinische Maßnahmen gehören dagegen zur Behandlungspflege.
Bereiten Sie alles griffbereit vor und waschen Sie im Bett von oben nach unten: erst Gesicht, dann Arme, Brust, Beine, Rücken und zuletzt den Intimbereich. Decken Sie immer nur die Partie auf, die Sie gerade waschen. Trocknen Sie besonders die Hautfalten gut ab.
Stellen Sie das Bett auf Arbeitshöhe, heben Sie aus den Beinen statt aus dem Kreuz und halten Sie die Last nah am Körper. Schieben Sie, statt zu tragen. Drehen Sie nie nur den Oberkörper. Die richtige Technik üben Sie am besten im Pflegekurs.
Grundpflege meint die körperbezogene Versorgung im Alltag und darf von Angehörigen ohne Ausbildung übernommen werden. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Injektionen, wird ärztlich verordnet und gehört in fachliche Hände.
Im kostenlosen Pflegekurs nach § 45 SGB XI, den jede Pflegekasse anbietet. Dort werden Körperpflege, Lagerung und rückenschonendes Arbeiten vermittelt, auf Wunsch auch als Einzelschulung in der häuslichen Umgebung.
Fragen Sie nach Gewohnheiten, kündigen Sie jeden Schritt an und decken Sie nur die Partie auf, die gerade gewaschen wird. Lassen Sie die Person alles selbst tun, was sie noch kann. Diese aktivierende Pflege erhält Selbstständigkeit und Selbstwert.

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