
Digitalen Nachlass regeln: Konten, Daten und Zugänge vorsorgen
Wer heute lebt, hinterlässt Spuren im Netz: E-Mail-Postfächer, Onlinebanking, Bezahldienste, Cloud-Speicher und Profile in sozialen Netzwerken.
Wer heute lebt, hinterlässt Spuren im Netz: E-Mail-Postfächer, Onlinebanking, Bezahldienste, Cloud-Speicher und Profile in sozialen Netzwerken. Diesen digitalen Nachlass regelt kaum jemand vorab. Im Todesfall stehen Angehörige dann vor verschlossenen Konten, ohne die passenden Zugangsdaten zu kennen. Mit wenigen Schritten lässt sich festlegen, wer sich um welche Konten kümmern darf und was mit den Daten geschehen soll. Ich zeige Ihnen, was zum digitalen Nachlass gehört, was Angehörige rechtlich erben und wie Sie Konten, Passwörter und Zugänge zu Lebzeiten absichern.
Was zum digitalen Nachlass gehört
Der Begriff digitaler Nachlass fasst alle Konten, Daten und Rechtsverhältnisse zusammen, die ein Mensch in der digitalen Welt hinterlässt. Das reicht vom E-Mail-Postfach über soziale Netzwerke bis zu Verträgen, die online abgeschlossen und verwaltet werden. Die einzelnen Bausteine lassen sich grob in vier Gruppen ordnen.
- Konten und Profile: E-Mail, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Foren
- Verträge und Abonnements: Streaming, Onlineshops, Bezahldienste wie PayPal, Telekommunikation
- Digitale Vermögenswerte: Kontoguthaben, Bonuspunkte, eigene Websites und Domains, Kryptowährungen
- Geräte und lokale Daten: Smartphone, Notebook, Tablet und die darauf gespeicherten Fotos und Dokumente
Angehörige kennen diese Online-Aktivitäten meist nicht im Detail. Ohne Übersicht bleibt vieles verborgen, und laufende Abonnements kosten oft monatelang weiter Geld. Aus meiner Erfahrung ist deshalb die Bestandsaufnahme der wichtigste erste Schritt. Wo der digitale Nachlass in die gesamte rechtliche Vorsorge passt, ordnet der Beitrag zur Vorsorge und rechtlichen Absicherung im Pflegefall ein.
Was Angehörige erben: die Rechtslage nach dem BGH
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB). Der Bundesgerichtshof hat 2018 klargestellt, dass dazu auch der Vertrag über ein Nutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk zählt. Die Erben rücken in diesen Vertrag ein und dürfen die gespeicherten Inhalte einsehen, den digitalen Nachlass behandelt das Gericht dabei wie einen Schrank mit Briefen und Tagebüchern (BGH, Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17). Weder das Persönlichkeitsrecht der verstorbenen Person noch das Fernmeldegeheimnis oder der Datenschutz stehen dem Zugang der Erben entgegen.
In der Praxis hilft dieses Recht aber wenig, wenn niemand die Zugänge kennt. Erben treten zwar in die Verträge ein, die Passwörter selbst gehören jedoch nicht zum Nachlass. Ohne hinterlegte Zugangsdaten müssen Angehörige jedes Konto einzeln beim Anbieter freischalten lassen und dabei Erbschein oder Sterbeurkunde vorlegen. Das kann sich über Wochen ziehen. In einem Folgestreit entschied der BGH zudem, dass ein Anbieter den Zugang nicht durch einen bloßen PDF-Ausdruck ersetzen darf, die Erben müssen das Konto so nutzen können wie die verstorbene Person.
Wichtig zu wissen: Der rechtliche Anspruch ersetzt keine Vorsorge, er macht sie nur erzwingbar.
Deutlich schneller geht es mit einer Vollmacht, die schon zu Lebzeiten und über den Tod hinaus gilt. Wie eine solche transmortale Vollmacht funktioniert und warum Banken dafür ihr eigenes Formular verlangen, lesen Sie im Beitrag zur Bank- und Kontovollmacht über den Tod hinaus.
In vier Schritten den digitalen Nachlass regeln
Vorsorge für den digitalen Nachlass ist keine Sache von Stunden. Vier Schritte decken das Wesentliche ab.
- Konten auflisten. Notieren Sie alle wichtigen Online-Konten und ordnen Sie jedem eine Absicht zu: behalten, übertragen oder löschen. Schreiben Sie dazu, wo die Zugangsdaten liegen, nicht das Passwort selbst.
- Passwörter sichern. Ein Passwortmanager bündelt alle Zugänge hinter einem Hauptpasswort. Viele Programme bieten einen Notfallzugriff, mit dem eine Vertrauensperson nach einer Wartezeit an die Daten kommt. Alternativ genügt eine verschlüsselte Liste auf einem gut verwahrten Datenträger.
- Vollmacht erteilen. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson und halten Sie schriftlich fest, wer welche Konten verwalten darf und was gelöscht werden soll. Damit die Regelung auch nach dem Tod trägt, muss die Vollmacht über den Tod hinaus gelten.
- Anbieter-Funktionen aktivieren. Stellen Sie bei den großen Diensten ein, was mit dem Konto bei längerer Inaktivität oder im Todesfall passieren soll.
Mein Tipp: Geben Sie Zugangsdaten und Passwörter niemals an kommerzielle Anbieter weiter, die eine Verwaltung Ihres digitalen Erbes versprechen.
Ob es die Firma im Ernstfall noch gibt und wie sicher Ihre Passwörter dort liegen, lässt sich kaum beurteilen. Ich rate deshalb, die Zugänge in der eigenen Hand zu behalten und nur der ausgewählten Vertrauensperson zugänglich zu machen. Ein weiterer Punkt wird oft übersehen. Viele Konten sind durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt, dann reicht das Passwort allein nicht aus. Klären Sie vorab, wie die Vertrauensperson auch den zweiten Faktor erreicht, etwa über das Smartphone.
Nachlass-Funktionen von Google, Apple und Facebook
Die großen Anbieter haben eigene Vorsorgefunktionen eingebaut. Sie wirken aber nur, wenn Sie sie zu Lebzeiten selbst einrichten. Die folgende Übersicht zeigt, was die drei verbreitetsten Dienste vorsehen.
| Anbieter | Funktion | Zugriff der Vertrauensperson | Grenze |
|---|---|---|---|
| Inaktivitätsmanager | nach 3 bis 18 Monaten Inaktivität, bis zu 10 benannte Personen, Zugriff auf gewählte Bereiche wie E-Mail, Fotos oder Drive | wahlweise automatische Löschung des Kontos | |
| Apple | Nachlasskontakt (Digital Legacy) | Zugriffsschlüssel plus Sterbeurkunde, danach iCloud-Daten wie Fotos, Nachrichten, Dateien und Backups | keine gespeicherten Schlüsselbund-Passwörter, keine gekauften Medien |
| Facebook und Instagram | Gedenkzustand mit Nachlasskontakt | Profil verwalten, einen Beitrag anheften, die Löschung beantragen | keine privaten Nachrichten der verstorbenen Person |
Immer wieder höre ich, wie sehr gerade diese Einstellungen die Angehörigen im Ernstfall entlasten. Wer den Nachlasskontakt vorab hinterlegt, erspart der Familie langwierige Nachweise beim Anbieter. Diese Funktionen ersetzen die eigene Kontenliste aber nicht, weil sie nur einzelne Dienste abdecken. Für den Fall, dass Sie Ihre Konten schon zu Lebzeiten nicht mehr selbst verwalten können, greift eine Vorsorgevollmacht. Der digitale Nachlass gehört zu einer vollständigen Vorsorge am Lebensende ebenso dazu wie die Bestattungsvorsorge.
Fazit: Den digitalen Nachlass frühzeitig regeln
Rechtlich sind Angehörige heute abgesichert, denn Nutzerkonten und Onlineverträge gehen auf die Erben über. Praktisch scheitert der Zugriff aber oft an fehlenden Passwörtern und Sperren. In meinem persönlichen Umfeld habe ich erlebt, wie eine einzige gut gepflegte Kontenliste der Familie wochenlange Sucherei erspart hat. Legen Sie darum eine Übersicht Ihrer Konten an, sichern Sie die Zugänge über einen Passwortmanager und benennen Sie eine Vertrauensperson mit Vollmacht über den Tod hinaus. Wer diese drei Dinge regelt, hat den digitalen Nachlass im Griff.
Quellen
Häufige Fragen
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