MeinePflege.net
Bank- und Kontovollmacht über den Tod hinaus: Konto im Erbfall handlungsfähig halten
Recht & Vorsorge

Bank- und Kontovollmacht über den Tod hinaus: Konto im Erbfall handlungsfähig halten

Stirbt ein Mensch, sind Konto und Erspartes oft für Wochen blockiert.

Anja Baumann27.07.20269 Min. Lesezeit

Stirbt ein Mensch, sind Konto und Erspartes oft für Wochen blockiert. Bestattung, Miete und laufende Rechnungen warten aber nicht auf den Erbschein. Eine Bank- und Kontovollmacht über den Tod hinaus löst dieses Problem, weil eine Vertrauensperson sofort weiter über das Konto verfügen darf. Ich zeige Ihnen, was eine solche Vollmacht von einer Vorsorgevollmacht unterscheidet, welche Grenzen für Bevollmächtigte gelten und worauf es bei der Bank ankommt.

Was eine Bankvollmacht über den Tod hinaus bedeutet

Mit einer Bankvollmacht erlauben Sie einer Vertrauensperson, Ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Sie kann dann Überweisungen ausführen, Daueraufträge anpassen oder Geld abheben. Entscheidend ist der zeitliche Geltungsbereich. Hier gibt es drei Varianten, deren Begriffe oft verwechselt werden.

Eine transmortale Vollmacht deckt beide Phasen ab, das Leben des Vollmachtgebers und die Zeit danach. Eine postmortale Vollmacht wird dagegen erst mit dem Erbfall überhaupt gültig. Eine rein prämortale Vollmacht endet mit dem Ableben des Kontoinhabers. Den rechtlichen Kern bildet eine Auslegungsregel des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach erlischt der einer Vollmacht zugrunde liegende Auftrag im Zweifel nicht durch den Tod des Auftraggebers (§ 672 BGB). Eine Bankvollmacht wirkt deshalb in der Regel über den Tod hinaus, sofern Sie nichts anderes bestimmen.

Wichtig zu wissen: Nicht jedes Bankformular gilt automatisch über den Tod hinaus.

Aus meiner Erfahrung lohnt sich ein genauer Blick darauf, ob im Vordruck wirklich „über den Tod hinaus" angekreuzt ist. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt, dass die meisten Banken eine Vollmacht über den Tod hinaus anbieten, einige aber nur bis zum Tod oder erst ab dem Tod (Stiftung Warentest).

Die Bankvollmacht ist nicht dasselbe wie eine Vorsorgevollmacht. Sie beschränkt sich auf Geldgeschäfte bei einem Institut. Eine Vorsorgevollmacht reicht weiter und deckt auch Gesundheit, Wohnen und Behörden ab. In der Praxis akzeptieren Banken ihr eigenes Formular oft zuverlässiger als eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Wie eine Vorsorgevollmacht aufgebaut ist, lesen Sie im Beitrag zur Vorsorgevollmacht. Wo die Bankvollmacht in die gesamte rechtliche Vorsorge passt, ordnet der Beitrag zur Vorsorge und rechtlichen Absicherung im Pflegefall ein.

Warum sich die Vollmacht über den Tod hinaus lohnt

Ohne Vollmacht steht das Konto nach dem Tod zunächst still. Fremde Personen lässt das Kreditinstitut nicht an das Konto, selbst enge Familienmitglieder und Ehepartner bleiben außen vor. Wer erbberechtigt ist, muss seine Stellung nachweisen, häufig mit einem Erbschein. Bis das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellt, vergehen aber oft Wochen. In dieser Zeit laufen Bestattungskosten, Mieten und Versicherungsbeiträge weiter.

Genau hier hilft die Vollmacht über den Tod hinaus. Der Bevollmächtigte legitimiert sich mit der Vollmachtsurkunde und kann sofort die nötigen Zahlungen leisten. Aus Gesprächen mit Angehörigen habe ich erfahren, wie sehr eine solche Vollmacht in den ersten Wochen entlastet. Ein Erbschein kostet zudem Geld, denn die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.

Die folgende Übersicht ordnet die drei Varianten nach ihrer Geltung.

VarianteGilt zu LebzeitenGilt nach dem TodTypischer Zweck
Prämortale VollmachtjaneinHilfe im Alltag und bei Krankheit
Transmortale VollmachtjajaAlltag plus nahtlose Abwicklung nach dem Tod
Postmortale VollmachtneinjaHandeln allein für die Zeit nach dem Tod

Welche Grenzen für Bevollmächtigte gelten

Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gibt viel Handlungsmacht, sie verschiebt aber keine Eigentumsverhältnisse. Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Das Kontoguthaben gehört damit den Erben, nicht dem Bevollmächtigten. Wer Geld abhebt, darf es nur im Sinne des Verstorbenen und der Erben einsetzen, nicht für sich behalten.

Daraus folgt eine Rechenschaftspflicht. Der Bevollmächtigte muss den Erben auf Verlangen Auskunft geben und Belege vorlegen (§ 666 BGB).

Mein Tipp: Heben Sie als Bevollmächtigter alle Belege auf und verzichten Sie auf Barabhebungen ohne Nachweis.

So lässt sich später jede Zahlung gegenüber den Erben sauber erklären. Diese Transparenz schützt am Ende alle Beteiligten.

Die Erben können die Vollmacht außerdem widerrufen. Als Rechtsnachfolger treten sie in die Stellung des Verstorbenen ein und dürfen die Vollmacht jederzeit gegenüber Bevollmächtigtem und Bank aufkündigen (§ 168 BGB). Bei mehreren Erben kann schon ein einzelner Miterbe den Widerruf erklären. Eine Klausel, die den Erben dieses Recht nehmen soll, hält rechtlich nicht stand.

Zwei weitere Grenzen sind wichtig. Erstens darf der Bevollmächtigte das Konto in der Regel nicht auf sich selbst umschreiben oder auflösen, solange das nicht ausdrücklich erlaubt ist. Zweitens verlangen Banken bei Streit oder größeren Schritten manchmal doch einen Erbnachweis. Für laufende Zahlungen genügt die Vollmacht meist, für die Schließung eines Kontos nicht immer.

Die Bank darf sich auf eine wirksame Vollmacht über den Tod hinaus verlassen. Wird die Vollmacht missbraucht, fällt das Risiko auf den Vollmachtgeber zurück. Die Bank haftet dafür grundsätzlich nicht. Deshalb sollten Sie die bevollmächtigte Person mit Bedacht wählen.

So richten Sie die Vollmacht richtig ein

Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus einzurichten ist unkompliziert. Drei Punkte sollten Sie dabei beachten.

Nutzen Sie das Formular Ihrer Bank. Kreditinstitute akzeptieren ihren eigenen Vordruck zuverlässiger als eine selbst verfasste Vollmacht. Den Vordruck bekommen Sie in der Filiale oder im Online-Banking.

Wählen Sie ausdrücklich die Geltung über den Tod hinaus. Nur dann bleibt die Vollmacht nach dem Erbfall nutzbar. Kontoinhaber und bevollmächtigte Person müssen meist gemeinsam unterschreiben.

Hinterlegen Sie die Vollmacht bei der Bank. Erst wenn das Institut sie im System führt, kann der Bevollmächtigte später reibungslos handeln. Ich empfehle, zusätzlich eine Ersatzperson zu benennen, falls die erste ausfällt.

Ein Hinweis noch zum digitalen Zugang. Eine Kontovollmacht schließt das Online-Banking nicht automatisch ein. Klären Sie deshalb mit der Bank, ob die bevollmächtigte Person einen eigenen Online-Zugang erhält.

Fazit: Bank- und Kontovollmacht über den Tod hinaus rechtzeitig regeln

Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus hält das Konto im Erbfall handlungsfähig und erspart das Warten auf den Erbschein. Sie verschiebt aber kein Eigentum, denn das Guthaben gehört den Erben. Achten Sie darauf, dass die Geltung über den Tod hinaus im Formular wirklich angekreuzt ist und die Bank die Vollmacht kennt. Wählen Sie eine Person, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Wer früh handelt, nimmt den Hinterbliebenen später viel Druck.

Quellen

Häufige Fragen

Sie erlaubt einer Vertrauensperson, schon zu Lebzeiten und nach dem Tod über das Konto zu verfügen. So bleiben Zahlungen möglich, ohne dass die Erben auf den Erbschein warten müssen.
In der Regel ja, weil der zugrunde liegende Auftrag im Zweifel nicht mit dem Tod erlischt. Sicher ist das aber nur, wenn die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt wurde.
Für laufende Bankgeschäfte oft ja, der Bevollmächtigte legitimiert sich mit der Vollmacht. Bei Streit oder einer Kontoauflösung kann die Bank trotzdem einen Erbnachweis verlangen.
Ja, die Erben treten als Rechtsnachfolger in die Stellung des Verstorbenen ein und dürfen die Vollmacht jederzeit widerrufen. Bei mehreren Erben reicht schon ein einzelner Miterbe.
Nein, die Vollmacht erlaubt nur das Handeln, sie überträgt kein Eigentum. Das Guthaben gehört den Erben. Der Bevollmächtigte ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig.
Eine transmortale Vollmacht umfasst die Phase vor und nach dem Tod. Eine postmortale Vollmacht entsteht erst mit dem Erbfall.

Das könnte Sie auch interessieren