
Pflegegrad bei Kindern: Antrag, Begutachtung und Leistungen
Auch ein Kind kann einen Pflegegrad bekommen, wenn es dauerhaft mehr Hilfe braucht als Gleichaltrige.
Auch ein Kind kann einen Pflegegrad bekommen, wenn es dauerhaft mehr Hilfe braucht als Gleichaltrige. Der Pflegegrad bei Kindern folgt denselben Grundregeln wie bei Erwachsenen. An einigen Stellen gelten aber eigene Maßstäbe, vor allem bei den Jüngsten. Ich zeige Ihnen, wie die Begutachtung bei Kindern abläuft, warum Babys besonders eingestuft werden und welche Leistungen einem pflegebedürftigen Kind zustehen.
Wann ein Kind einen Pflegegrad bekommt
Ein Pflegegrad setzt voraus, dass ein Mensch seine Selbstständigkeit über mindestens sechs Monate nicht allein ausgleichen kann. Bei Kindern gilt dieselbe Grundidee mit einem entscheidenden Zusatz. Gewertet wird ausschließlich der Teil des Hilfebedarfs, der über das hinausgeht, was ein gesundes Kind gleichen Alters ohnehin benötigt (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Ein Säugling wird gewickelt und gefüttert, das begründet für sich noch keine Pflegebedürftigkeit. Erst ein deutlich darüber liegender Bedarf, etwa durch eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung, führt zum Pflegegrad.
Wie die fünf Pflegegrade insgesamt aufgebaut sind und welche Leistungen je Grad greifen, lesen Sie im Überblicksbeitrag zu den Pflegegraden.
Wie Kinder begutachtet werden: der Vergleich mit Gleichaltrigen
Ist ein Kind gesetzlich pflegeversichert, kommt für die Begutachtung der Medizinische Dienst, bei privater Absicherung Medicproof. Für ein Kind sind dafür eigens geschulte Fachkräfte zuständig, die den kindlichen Hilfebedarf und die belastende Lage der Eltern einordnen können. Die sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module, sind dieselben wie bei Erwachsenen. Der Unterschied liegt im Maßstab.
Weil Kinder ihre Selbstständigkeit erst nach und nach entwickeln, hinterlegt das Begutachtungsinstrument für jedes Alter eigene Vergleichswerte. Der Gutachter muss also nicht selbst entscheiden, was altersgemäß ist. Grob lassen sich drei Altersstufen unterscheiden.
| Alter des Kindes | Bewertungsmaßstab |
|---|---|
| bis 18 Monate | Sonderregel, nur Module 3 und 5 plus Ernährungsfrage, Einstufung einen Grad höher |
| 18 Monate bis unter 11 Jahre | alle Module, jedoch mit altersgerechten Vergleichswerten |
| ab 11 Jahren | Berechnung wie bei Erwachsenen |
Ab elf Jahren geht das Begutachtungsinstrument davon aus, dass ein gesundes Kind in allen bewerteten Bereichen selbstständig sein kann. Von da an gelten deshalb dieselben Rechenregeln wie bei Erwachsenen. Für Jugendliche bis 18 Jahre wird trotzdem der Kinderbogen verwendet, weil ihre Entwicklung meist noch nicht abgeschlossen ist.
Wie der Termin abläuft und wie aus den Modulen Punkte werden, beschreibt der Beitrag zur Pflegebegutachtung.
Sonderregel für Babys bis 18 Monate
Bei den Jüngsten steht die Pflegeversicherung vor einem Problem. Ein Säugling ist von Natur aus fast überall auf Hilfe angewiesen, bei der Mobilität, bei der Körperpflege und bei den Ausscheidungen. Diese Bereiche lassen sich in den ersten Lebensmonaten kaum sinnvoll bewerten. Deshalb fließen bis zum 18. Lebensmonat nur die altersunabhängigen Module 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) und 5 (Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen) in die Wertung ein. An die Stelle des Moduls Selbstversorgung tritt eine einzelne Frage, nämlich ob das Füttern und Ernähren des Kindes einen außergewöhnlich hohen Aufwand verursacht.
Damit ein Kind in dieser Altersgruppe überhaupt einen angemessenen Pflegegrad erreicht, verschiebt § 15 Abs. 7 SGB XI die Punktegrenzen nach unten. Praktisch führt das zu einer Einstufung, die einen Pflegegrad über der regulären Zuordnung liegt.
| Gesamtpunkte | regulär | Kind bis 18 Monate |
|---|---|---|
| 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 |
| 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
| 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
| ab 70 | Pflegegrad 4 oder 5 | Pflegegrad 5 |
Aus meiner Erfahrung sorgen genau diese verschobenen Grenzen bei Eltern für Verunsicherung, weil sie in keiner Erwachsenentabelle auftauchen.
Wichtig zu wissen: Einen Pflegegrad gibt es auch bei Babys nicht automatisch. Nötig sind mindestens 12,5 Punkte im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind. Wird diese Schwelle erreicht, ergibt sich aber mindestens Pflegegrad 2.
Der festgestellte Grad bleibt in der Regel bis zum vollendeten 18. Lebensmonat bestehen, ohne dass erneut begutachtet wird. Eine Ausnahme ist etwa eine anstehende Operation, nach der sich der Hilfebedarf spürbar ändern kann. Welche Punktegrenzen sonst zu welchem Pflegegrad führen, erklärt der Beitrag zu den Pflegegrad-Punkten.
Welche Leistungen es für ein pflegebedürftiges Kind gibt
Bei den Leistungen gibt es weder eine Kinderpauschale noch einen Abschlag. Ein Kind mit Pflegegrad erhält dieselben Leistungen der Pflegeversicherung wie ein Erwachsener mit demselben Grad. Am wichtigsten ist meist das Pflegegeld, das die Pflegekasse an die Eltern auszahlt, solange das Kind zu Hause versorgt wird.
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Entlastungsbetrag/Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 131 € |
Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt, wohl aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Das für ein Kind bezogene Pflegegeld ist steuerfrei und wird von den Eltern treuhänderisch verwaltet. Daneben stehen weitere Leistungen offen, etwa Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ich empfehle, diese Zusatzleistungen früh mit der Pflegekasse durchzugehen, weil sie den Alltag spürbar entlasten. Alle Beträge und die Auszahlung im Detail finden Sie im Beitrag zum Pflegegeld.
Mein Tipp: Prüfen Sie neben den Pflegeleistungen, ob Ihrem Kind zusätzlich ein Schwerbehindertenausweis zusteht. Pflegegrad und Grad der Behinderung werden getrennt festgestellt, ergänzen sich aber häufig und öffnen weitere Nachteilsausgleiche.
So beantragen Sie den Pflegegrad für Ihr Kind
Der Antrag läuft im Kern wie bei Erwachsenen. Als Eltern stellen Sie ihn formlos bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse Ihres Kindes angesiedelt ist. Ein kurzer Anruf oder ein Schreiben genügt für den Start. Das Antragsdatum sichert den Leistungsbeginn. Danach meldet sich der Medizinische Dienst für den Begutachtungstermin, der bei Kindern meist zu Hause stattfindet.
Ich rate Ihnen, den Termin gut vorzubereiten. Notieren Sie über einige Tage, wo Ihr Kind mehr Hilfe braucht als Gleichaltrige. Legen Sie außerdem ärztliche Befunde sowie Berichte aus Kliniken oder der Frühförderung bereit. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass gerade solche Unterlagen dem Gutachter ein realistisches Bild geben, das ein einzelner Hausbesuch nie vollständig zeigt.
Fazit: Pflegegrad beim Kind richtig einschätzen
Beim Pflegegrad für ein Kind zählt allein der Hilfebedarf, der über das altersübliche Maß hinausgeht. Babys bis 18 Monate werden über eine eigene Punkteskala bewusst höher eingestuft, ab elf Jahren greifen dann die Erwachsenenregeln. Wer den Eindruck hat, dass sein Kind dauerhaft mehr Unterstützung braucht als Gleichaltrige, sollte den Antrag bei der Pflegekasse nicht aufschieben. Erst er öffnet den Zugang zu Pflegegeld und Entlastung.
Quellen
Häufige Fragen
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