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Pflegegrad-Tabelle: Punkte, Module und Einstufung verstehen
Pflegegrade

Pflegegrad-Tabelle: Punkte, Module und Einstufung verstehen

Viele Angehörige stehen nach dem Bescheid vor einer Punktzahl und fragen sich, wie diese Zahl zustande kommt.

Thomas Eckert27.07.20267 Min. Lesezeit

Viele Angehörige stehen nach dem Bescheid vor einer Punktzahl und fragen sich, wie diese Zahl zustande kommt. Genau hier setze ich an. Ich erkläre Ihnen, wie sich die Pflegegrad-Punkte aus den sechs Modulen zusammensetzen, wie Sie die Tabellen lesen und wie Sie den Pflegegrad anhand der Werte grob nachrechnen. Was ein Pflegegrad an Leistungen bedeutet, wird ausführlich in unserem Beitrag zu den Pflegegraden beschrieben. Wie der Begutachtungstermin abläuft und was der Gutachter im Einzelnen prüft, lesen Sie in unserem Beitrag zur Pflegebegutachtung.

Pflegegrad-Punkte: sechs Module und ihre Gewichtung

Seit der Pflegereform 2017 entscheidet nicht mehr die Diagnose über die Einstufung, sondern der Grad der Selbstständigkeit (§ 14 SGB XI). Welcher Pflegegrad bei welcher Erkrankung typisch ist, ordnet unser Beitrag zu Pflegegrad bei Krankheiten ein. Für die Punktzahl zählt allein, wie viel Hilfe eine Person in sechs Lebensbereichen braucht. Diese Bereiche heißen Module und gehen mit einem festen Anteil in das Ergebnis ein.

Die Gewichtung in Prozent ist zugleich die höchste Punktzahl, die ein Modul erreichen kann. Das liegt daran, dass die Gesamtskala bei 100 Punkten endet. Modul 4 mit 40 Prozent steuert also höchstens 40 Punkte bei, Modul 1 mit 10 Prozent höchstens 10.

ModulLebensbereichGewichtunghöchstmögliche Punkte
1Mobilität10 %10
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %15
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %15
4Selbstversorgung40 %40
5Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen20 %20
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %15

Aus meiner Erfahrung übersehen viele dieses Übergewicht der Selbstversorgung. Wer beim Waschen, Ankleiden, Essen und beim Toilettengang stark auf Hilfe angewiesen ist, sammelt in Modul 4 deutlich mehr Punkte als in allen anderen Bereichen zusammen. Genau deshalb sollten Sie alltägliche Verrichtungen im Termin so genau wie möglich schildern.

Zwei weitere Module erhebt der Gutachter zusätzlich, doch sie bleiben ohne Einfluss auf die Pflegegrad-Punkte. Das sind die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung. Sie dienen nur der Versorgungsplanung (Anlage 2 zu § 15 SGB XI).

Von Schweregraden zu Punkten: die Bewertungstabelle lesen

Die Punkte entstehen nicht in einem Rutsch, sondern über eine kleine Kette von Umrechnungen. Für jedes geprüfte Kriterium notiert der Gutachter einen Einzelwert. Je Modul entscheidet die Summe der Einzelwerte, welche von fünf Beeinträchtigungsstufen erreicht wird. Die Skala reicht von gar keiner bis zur schwersten. Jede Stufe steht für einen festen gewichteten Punktwert. Gezählt wird am Ende nur die Summe dieser gewichteten Werte über alle Module.

In der nächsten Übersicht lesen Sie ab, wie viel jede Stufe in welchem Modul wert ist. Diese Werte bilden das eigentliche Punktesystem der Pflegebegutachtung. Auffällig sind die hohen Zahlen in der Zeile zur Selbstversorgung.

Modulkeine (0)geringe (1)erhebliche (2)schwere (3)schwerste (4)
1 Mobilität02,557,510
2 und 3 (höherer Wert)03,757,511,2515
4 Selbstversorgung010203040
5 Krankheitsbewältigung05101520
6 Alltagsgestaltung03,757,511,2515

In dieser Tabelle steckt die wichtigste Sonderregel. Die Module 2 und 3 stehen in einer gemeinsamen Zeile, weil ausschließlich der höhere der beiden Werte angerechnet wird. Liegen bei einer Person also zugleich kognitive und verhaltensbezogene Einschränkungen vor, schlägt nur die stärkere von beiden zu Buche. Im Austausch mit Betroffenen ist mir aufgefallen, dass gerade diese Regel oft Fragen aufwirft. Auf den Tisch gehören im Termin trotzdem beide Bereiche. Welcher Wert am Ende der höhere ist, lässt sich vorab selten sicher sagen.

Pflegegrad berechnen: ein Beispiel Schritt für Schritt

Damit die Tabelle greifbar wird, rechne ich Ihnen einen typischen Fall vor. Stellen Sie sich eine ältere Person mit beginnender Demenz und nachlassender Kraft vor. Die Schweregrade je Modul könnten so aussehen.

ModulSchweregradgewichtete Punkte
1 Mobilitäterheblich5
2 / 3 (höherer Wert)Kognition erheblich, Verhalten gering7,5
4 Selbstversorgungerheblich20
5 Krankheitsbewältigunggering5
6 Alltagsgestaltungerheblich7,5

Die Summe beträgt 45 Punkte. Damit landet die Person im Pflegegrad 2, der von 27 bis unter 47,5 Punkten reicht. Gut zu sehen ist, dass allein die Selbstversorgung mit 20 Punkten fast die Hälfte beisteuert.

Das Beispiel zeigt auch, warum die Regel zu den Modulen 2 und 3 zählt. In Modul 2 fielen 7,5 Punkte an, in Modul 3 nur 3,75. Würden beide addiert, käme die Person auf 48,75 Punkte und damit in Pflegegrad 3. Weil aber nur der höhere Wert einfließt, bleibt es bei Pflegegrad 2.

Wichtig zu wissen: Eine solche Rechnung ersetzt nicht die offizielle Begutachtung. Über die tatsächliche Einstufung entscheidet nicht Ihre eigene Schätzung, sondern das Gutachten. Zuständig sind dafür der Medizinische Dienst und, im Bereich der privaten Pflegeversicherung, Medicproof.

Wie viele Punkte braucht man je Pflegegrad?

Die Schwellen zwischen den Pflegegraden sind gesetzlich festgelegt. Möglich sind Werte von 0 bis 100. Den Einstieg in Pflegegrad 1 markiert die Marke von 12,5 Punkten.

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
112,5 bis unter 27gering
227 bis unter 47,5erheblich
347,5 bis unter 70schwer
470 bis unter 90schwerst
590 bis 100schwerst mit besonderen Anforderungen

Beim höchsten Pflegegrad greift eine Sonderregel. Auch ohne die vollen 90 Punkte lässt sich Pflegegrad 5 zuerkennen, nämlich als Härtefall. Dazu zählt etwa, wenn Greif-, Steh- und Gehfähigkeit weitgehend verloren gehen.

Fazit: Pflegegrad-Punkte richtig einordnen

Die Pflegegrad-Punkte entstehen aus sechs Modulen, in denen die Selbstständigkeit bewertet und nach fester Gewichtung in eine Gesamtzahl umgerechnet wird. Wer die drei Tabellen kennt, kann ein Ergebnis grob nachvollziehen und ein vorliegendes Gutachten gezielt prüfen. Ich empfehle Ihnen, nach dem Bescheid das Gutachten anzufordern und modulgenau nachzuvollziehen, wo Punkte vergeben wurden. Erscheint ein Modul zu niedrig bewertet, schildern Sie den Bedarf bei einer erneuten Begutachtung präziser oder lassen die Einstufung überprüfen.

Quellen

Häufige Fragen

Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5 und Pflegegrad 4 bei 70. Pflegegrad 5 setzt 90 Punkte voraus.
In die Pflegegrad-Punkte fließen sechs Module ein: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung. Nicht gewertet werden dagegen die Haushaltsführung und die außerhäuslichen Aktivitäten.
Pro Modul werden Einzelpunkte zu einem Schweregrad zusammengefasst und in gewichtete Punkte umgerechnet. Aus der Summe aller Module entsteht ein Wert von 0 bis 100, der über den Pflegegrad entscheidet.
Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere der beiden Werte, damit eine kognitive und eine verhaltensbezogene Einschränkung nicht doppelt gewertet werden. Der niedrigere Wert bleibt unberücksichtigt.
Die Selbstversorgung in Modul 4 wiegt mit 40 Prozent am stärksten und liefert bis zu 40 Punkte. Sie entscheidet im Punktesystem der Pflegebegutachtung oft über die Einstufung.
Mit den Punktetabellen lässt sich der Pflegegrad grob schätzen. Verbindlich ist erst das Ergebnis der offiziellen Begutachtung.

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