
Pflegegrade 1 bis 5: Leistungen 2026 in der Übersichtstabelle
Welche Leistung steht bei welchem Pflegegrad zu? Wie viel Geld bedeutet das konkret?
Welche Leistung steht bei welchem Pflegegrad zu? Wie viel Geld bedeutet das konkret? Diese Tabelle der Pflegegrad-Leistungen stellt alle Geld- und Budgetleistungen für 2026 nebeneinander, von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. So sehen Sie auf einen Blick, was sich von Grad zu Grad ändert und welche Beträge für jeden Pflegegrad gleich hoch sind.
Mit diesen Leistungsbeträgen beschäftige ich mich seit Jahren und kenne die Stellen, an denen Angehörige regelmäßig den Überblick verlieren. Ich zeige Ihnen, wie die einzelnen Spalten zusammenhängen und worauf es beim Lesen der Tabelle wirklich ankommt. Die Einzelheiten zu Voraussetzungen und Begutachtung finden Sie in den verlinkten Beiträgen, hier liegt der Fokus auf den reinen Leistungen.
Pflegegrad-Leistungen 2026 in der Übersichtstabelle
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten monatlichen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. In Klammern steht jeweils die Rechtsgrundlage im elften Sozialgesetzbuch. Die Werte gelten seit der Erhöhung zum 01.01.2025 und blieben 2026 unverändert (Quelle: BMG, § 37 und § 36 SGB XI).
| Leistung pro Monat | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (§ 36) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tages-/Nachtpflege (§ 41) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege, Zuschuss (§ 43) | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Neben diesen monatlichen Beträgen gibt es zwei wichtige Budgets, die nicht pro Monat, sondern pro Jahr oder pro Maßnahme gelten. Sie stehen ab Pflegegrad 2 beziehungsweise ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
| Leistung | ab Grad | Höhe 2026 |
|---|---|---|
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, gemeinsamer Jahresbetrag (§§ 39, 42a) | ab PG 2 | bis 3.539 € pro Kalenderjahr |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4) | ab PG 1 | bis 4.180 € je Maßnahme |
Geldleistung oder zweckgebundenes Budget: so lesen Sie die Spalten
Die Leistungen in der Tabelle folgen unterschiedlichen Regeln. Diese Regeln entscheiden darüber, wie frei Sie über das Geld verfügen. Das Pflegegeld geht direkt an die pflegebedürftige Person und ist frei verwendbar, eine Abrechnung gegenüber der Kasse ist nicht nötig (§ 37 SGB XI). Mehr zu Auszahlung und Beträgen steht im Beitrag Pflegegeld 2026: Beträge je Pflegegrad und Auszahlung. Die Pflegesachleistung dagegen rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Sie wird also nicht ausgezahlt, sondern in tatsächliche Pflegeeinsätze umgesetzt.
Pflegegeld und Sachleistung lassen sich als Kombinationsleistung mischen, wenn Angehörige und ein Pflegedienst die Versorgung gemeinsam übernehmen (§ 38 SGB XI). Wird ein Teil des Sachleistungsbudgets genutzt, sinkt das Pflegegeld anteilig um denselben Prozentsatz.
Der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel-Pauschale sind zweckgebunden. In meinem privaten Umfeld habe ich erlebt, wie dieser Unterschied zu vermeidbaren Verlusten führt. Wer den Entlastungsbetrag für frei verfügbares Bargeld hält und liegen lässt, verliert ihn, denn nicht genutzte Beträge verfallen spätestens zur Mitte des Folgejahres (§ 45b SGB XI). Den Entlastungsbetrag setzen Sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ein, die Pauschale für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Beide Töpfe laufen unabhängig voneinander und zusätzlich zum Pflegegeld.
Mein Tipp: Rechnen Sie die Kombinationsleistung einmal konkret durch, bevor Sie sich für reines Pflegegeld entscheiden. Aus Gesprächen mit Angehörigen weiß ich, dass viele dabei mehr Unterstützung herausholen, als sie erwartet hätten.
Was sich von Grad zu Grad ändert und was gleich bleibt
Pflegegrad 1 ist ein Einstiegsgrad mit einem bewusst schmalen Paket. Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, dafür den Entlastungsbetrag, die Pflegehilfsmittel-Pauschale, Zuschüsse für den barrierearmen Umbau und einen Heimzuschuss von 131 €. Gerade dieses kleine Paket bei Pflegegrad 1 sehe ich oft ungenutzt liegen, dabei lohnt sich der Antrag schon hier. Ab Pflegegrad 2 greift das volle Leistungsspektrum mit Pflegegeld, Sachleistung, Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Zwei Werte ändern sich mit steigendem Grad nicht. Der Entlastungsbetrag liegt für jeden Pflegegrad bei 131 € im Monat, die Pflegehilfsmittel-Pauschale bei 42 €. Im Heim ist außerdem der pflegebedingte Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 in einer Einrichtung gleich hoch (§ 43 SGB XI). Ein höherer Pflegegrad senkt diesen Eigenanteil also nicht, er erhöht nur den Zuschuss der Pflegekasse. Was die einzelnen Grade jeweils umfassen, vertiefen die Beiträge zu Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3.
Welcher Pflegegrad überhaupt vergeben wird, ergibt sich aus einer Begutachtung über sechs Module und einer Punktzahl zwischen 12,5 und 100 (§ 15 SGB XI). Wie die Einstufung im Detail abläuft, beschreibt unser Beitrag Pflegegrade 2026: Übersicht, Leistungen und Einstufung.
Fazit: Pflegegrad-Leistungen je Grad richtig nutzen
Die Tabelle zeigt das Muster hinter den Beträgen. Geldleistungen wie Pflegegeld und Sachleistung steigen mit dem Pflegegrad, der Entlastungsbetrag und die Verbrauchspauschale bleiben für alle Grade gleich. Ich rate, ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, Sachleistung und Kombinationsleistung gegeneinander durchzurechnen und die zusätzlichen Budgets für Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege aktiv einzuplanen. Ein konkreter nächster Schritt ist die Beratung bei Pflegekasse oder Pflegestützpunkt, dort lassen sich die für Ihren Grad passenden Leistungen zusammenstellen.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Leistungen der Pflegeversicherung
Häufige Fragen
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