MeinePflege.net
Pflegewohngeld: Landeszuschuss zu den Heim-Investitionskosten
Finanzen & Zuschüsse

Pflegewohngeld: Landeszuschuss zu den Heim-Investitionskosten

Wer in ein Pflegeheim zieht, zahlt einen Teil der Kosten für Gebäude und Ausstattung selbst.

Thomas Eckert09.09.20268 Min. Lesezeit

Wer in ein Pflegeheim zieht, zahlt einen Teil der Kosten für Gebäude und Ausstattung selbst. In drei Bundesländern kann das Pflegewohngeld genau diesen Anteil übernehmen, wenn Rente und Erspartes dafür nicht ausreichen. Viele Familien kennen diese Landesleistung gar nicht oder verwechseln sie mit dem allgemeinen Wohngeld. Ich zeige Ihnen, was Pflegewohngeld ist, wo es gezahlt wird, wer Anspruch hat und wie es sich von Wohngeld und Hilfe zur Pflege unterscheidet. Wo das Pflegewohngeld im Zusammenspiel aller Hilfen steht, ordnet der Beitrag zu den Pflegekosten und finanziellen Hilfen ein.

Was ist Pflegewohngeld und was sind Investitionskosten im Heim?

Pflegewohngeld ist ein Zuschuss der Länder zu den Investitionskosten eines Heimplatzes. Diese Kosten entstehen der Einrichtung für Gebäude, Instandhaltung und Ausstattung. Sie darf den Bewohnern diesen Anteil gesondert in Rechnung stellen, soweit das Land ihn nicht selbst trägt (§ 82 SGB XI).

Der Investitionskostenanteil ist einer von drei Bausteinen des Heim-Eigenanteils, neben dem pflegebedingten Anteil und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Bundesweit liegt er im Schnitt bei rund 514 € im Monat (vdek). Den vollständigen Aufbau des Heim-Eigenanteils erklärt der Beitrag zum Eigenanteil im Pflegeheim.

Wichtig zu wissen: Pflegewohngeld deckt ausschließlich diesen einen Baustein. Die reinen Pflegekosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezuschusst es nicht.

Das wird oft übersehen: Trotz seines Namens ist Pflegewohngeld kein Wohngeld im üblichen Sinn. Es ist eine bewohnerbezogene Landesleistung, die den Investitionskostenanteil auf der Heimrechnung senkt. Die pflegebedürftige Person bekommt das Geld nicht auf ihr Konto ausgezahlt, sondern sieht es als kleineren Eigenanteil in der monatlichen Abrechnung.

In welchen Bundesländern gibt es Pflegewohngeld?

Pflegewohngeld ist keine bundesweite Leistung. Jedes Land entscheidet selbst, ob es die Investitionskosten seiner Heimbewohner bezuschusst. Aktuell tun das nur drei Länder: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Entscheidend ist der Standort des Heims, nicht der frühere Wohnort. Wer in einer Einrichtung in einem dieser drei Länder lebt, kann Pflegewohngeld beantragen. Zieht ein Angehöriger dagegen in ein Heim in Niedersachsen oder Bayern, gibt es die Leistung nicht. In Hamburg, Niedersachsen und im Saarland wurde das Pflegewohngeld inzwischen wieder abgeschafft.

Die Ausgestaltung fällt je nach Land verschieden aus. Wie unterschiedlich die drei Länder das regeln, zeigt die folgende Tabelle.

LandRechtsgrundlageBesonderheit
Nordrhein-Westfalen§ 14 APG NRWZuschuss bis zur vollen Höhe der Investitionskosten der Einrichtung
Schleswig-HolsteinLandespflegegesetzauf höchstens 15,35 € am Tag gedeckelt
Mecklenburg-VorpommernLandespflegegesetz M-Veigene Regeln zu Einkommen und Vermögen

Weil Nordrhein-Westfalen das größte und am klarsten geregelte Modell hat, erkläre ich Anspruch und Berechnung im nächsten Abschnitt am Beispiel dieses Landes.

Wer hat Anspruch auf Pflegewohngeld in NRW?

In Nordrhein-Westfalen ist das Pflegewohngeld in § 14 des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) geregelt. Vier Punkte müssen zusammenkommen.

  • Vollstationäre Dauerpflege ab Pflegegrad 2. Der Anspruch knüpft an die vollstationäre Leistung nach § 43 SGB XI. Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege begründen kein Pflegewohngeld.
  • Geförderte Einrichtung in NRW. Das Heim muss einen Versorgungsvertrag haben und darf nicht von der Landesförderung ausgeschlossen sein.
  • Wirtschaftliche Bedürftigkeit. Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Investitionskosten zu tragen. Bei Verheirateten zählt auch die Situation des Ehe- oder Lebenspartners mit.
  • Vermögen unter dem Freibetrag. In NRW bleiben 10.000 € für Alleinstehende und 15.000 € für Paare geschützt (Verbraucherzentrale NRW).

So ermittelt der Sozialhilfeträger die Höhe: Vom monatlichen Einkommen zieht er zuerst den Barbetrag zur freien Verfügung ab, 2026 sind das 152,01 €. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein zusätzlicher Selbstbehalt von 50 € hinzu. Danach werden die Kosten für Pflege sowie für Unterkunft und Verpflegung abgezogen, die Investitionskosten aber ausdrücklich nicht. Was vom Einkommen dann noch übrig ist, setzt die pflegebedürftige Person selbst auf die Investitionskosten an. Die verbleibende Lücke schließt das Pflegewohngeld, höchstens bis zur vollen Höhe dieser Kosten.

Diesen Punkt schätzen viele falsch ein. Reicht das Einkommen nicht einmal für die übrigen Heimkosten, ist die Lücke also größer als die Investitionskosten, hilft Pflegewohngeld allein nicht weiter. Dann ist die Hilfe zur Pflege die richtige Leistung.

Pflegewohngeld, Wohngeld und Hilfe zur Pflege richtig auseinanderhalten

Drei Leistungen mit ähnlichem Klang, aber ganz unterschiedlichem Zweck. Ich empfehle, sie klar zu trennen, bevor Sie einen Antrag stellen.

Das allgemeine Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ist eine bundesweite Leistung und bezuschusst die Wohnkosten. Auch Heimbewohner können es dem Grunde nach erhalten, es zielt aber nicht auf die Investitionskosten. Wann sich Wohngeld für Rentner lohnt, erklärt der Beitrag zu Grundsicherung im Alter und Wohngeld. Das Pflegewohngeld ist dagegen eine Landesleistung und zahlt gezielt auf den Investitionskostenanteil. Die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch schließlich ist Sozialhilfe und übernimmt die gesamte ungedeckte Lücke im Heim, wenn selbst Pflegewohngeld und eigenes Einkommen nicht genügen. Die Einzelheiten dazu stehen im Beitrag zur Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.

MerkmalWohngeldPflegewohngeldHilfe zur Pflege
TrägerBund, Auszahlung durch die Gemeindeörtlicher Sozialhilfeträger (Landesrecht)örtlicher Sozialhilfeträger
decktWohnkostenInvestitionskosten im Heimgesamte ungedeckte Heimkosten
gilt inganz Deutschlandnur NRW, SH und M-Vganz Deutschland
Rückgriff auf Kinderneinneinerst ab 100.000 € Jahreseinkommen

Der größte praktische Vorteil des Pflegewohngeldes steht in der letzten Zeile. Beim Pflegewohngeld bleiben die Kinder außen vor, ganz gleich wie viel sie verdienen. Aus meiner Sicht ist das der entscheidende Unterschied zur Hilfe zur Pflege, bei der die Kinder ab einem Jahreseinkommen über 100.000 € herangezogen werden können.

Mein Tipp: Prüfen Sie das Pflegewohngeld immer vor der Hilfe zur Pflege. Wer nur beim Investitionskostenanteil eine überschaubare Lücke hat, kommt oft mit dem Pflegewohngeld aus und muss keine Hilfe zur Pflege beantragen.

Pflegewohngeld beantragen: Zuständigkeit und Ablauf

Zuständig für den Pflegewohngeld-Antrag ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, also der Kreis oder die kreisfreie Stadt am Standort des Heims. Meist übernimmt die Einrichtung die Antragstellung, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt. Genauso können die Bewohnerin selbst oder eine bevollmächtigte Person den Antrag einreichen.

Für die Prüfung braucht die Behörde Nachweise über Einkommen und Vermögen, bei Verheirateten auch die des Partners. In Schleswig-Holstein wird das Pflegewohngeld grundsätzlich ab dem Antragsmonat gezahlt. Für weit zurückliegende Zeiträume gibt es also keine Nachzahlung.

Ich rate Ihnen deshalb, den Antrag frühzeitig anzustoßen, am besten schon zum Einzug. Fragen Sie die Einrichtung aktiv, ob sie den Antrag für Sie stellt. Läuft das Pflegewohngeld, senkt es Monat für Monat die Heimrechnung, ohne dass Sie das volle Sozialhilfeverfahren durchlaufen müssen.

Fazit: Pflegewohngeld senkt die Heimrechnung gezielt

Pflegewohngeld ist eine oft übersehene Landesleistung. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern übernimmt es den Investitionskostenanteil im Heim, wenn Einkommen und Vermögen dafür nicht reichen. Der große Vorteil gegenüber der Hilfe zur Pflege liegt darin, dass die Kinder nicht herangezogen werden. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob am Standort des Heims Pflegewohngeld gezahlt wird. Den Antrag stoßen Sie dann frühzeitig über die Einrichtung oder das zuständige Amt an. So sinkt die monatliche Belastung, bevor überhaupt ein Sozialhilfeverfahren nötig wird.

Quellen

Häufige Fragen

Pflegewohngeld ist ein Zuschuss der Länder zu den Investitionskosten eines Heimplatzes. Es senkt den Eigenanteil im Heim, sofern die eigene Rente und das Ersparte für diesen Kostenanteil nicht ausreichen.
Aktuell nur in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Maßgeblich ist der Standort des Heims. In Hamburg, Niedersachsen und im Saarland wurde die Leistung abgeschafft.
Anspruch haben vollstationär versorgte Menschen ab Pflegegrad 2 in einer geförderten Einrichtung, deren Einkommen und Vermögen die Investitionskosten nicht deckt. In NRW gilt ein Vermögensfreibetrag von 10.000 €.
Das allgemeine Wohngeld ist eine bundesweite Leistung für die Wohnkosten. Pflegewohngeld ist eine Landesleistung und deckt gezielt den Investitionskostenanteil im Pflegeheim, nicht die Miete oder den Lebensunterhalt.
Den Pflegewohngeld-Antrag stellt meist die Einrichtung mit Ihrer Zustimmung beim örtlichen Sozialhilfeträger. Sie selbst oder ein Bevollmächtigter können ihn ebenso einreichen. Für zurückliegende Monate wird nicht rückwirkend gezahlt.
Nein. Angehörige zahlen für das Pflegewohngeld nichts dazu, unabhängig von ihrem Einkommen. Die 100.000-Euro-Prüfung wie bei der Hilfe zur Pflege gibt es hier nicht.

Das könnte Sie auch interessieren