MeinePflege.net
KfW-Förderung altersgerecht umbauen: Zuschuss und Kredit
Wohnen & barrierefrei

KfW-Förderung altersgerecht umbauen: Zuschuss und Kredit

Ein altersgerechter Umbau kostet schnell mehrere Tausend Euro.

Anja Baumann27.07.20266 Min. Lesezeit

Ein altersgerechter Umbau kostet schnell mehrere Tausend Euro. Viele Familien wissen aber nicht, dass die KfW einen großen Teil davon abfedern kann. Wer altersgerecht umbauen will, hat bei der KfW zwei Wege: einen Investitionszuschuss ohne Rückzahlung und einen zinsgünstigen Kredit für größere Vorhaben. Beide Programme sind an keinen Pflegegrad gebunden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie hoch die KfW-Förderung ausfällt, wann sich Zuschuss oder Kredit lohnt und wie Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

Zwei Wege der KfW-Förderung: Zuschuss oder Kredit

Die KfW bündelt ihre Hilfen für den barrierearmen Umbau unter dem Dach „Altersgerecht Umbauen". Dahinter stecken zwei getrennte Programme mit unterschiedlicher Logik. Der Zuschuss 455-B übernimmt einen Anteil der Kosten und wird nicht zurückgefordert. Der Kredit 159 stellt günstiges Geld bereit, das Sie später in Raten tilgen. Welcher Weg passt, hängt vom Umfang des Umbaus und von der aktuellen Verfügbarkeit der Zuschussmittel ab.

Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, beide Optionen früh gegenüberzustellen. Die Tabelle stellt beide Programme direkt gegenüber.

MerkmalKfW-Zuschuss 455-BKfW-Kredit 159
ArtZuschuss, keine RückzahlungDarlehen, wird getilgt
Höhe10 % (max. 2.500 €), Standard „Altersgerechtes Haus" 12,5 % (max. 6.250 €)bis 50.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig
Pflegegradnicht nötig, unabhängig vom Alternicht nötig, unabhängig vom Alter
Verfügbarkeitbegrenztes Jahresbudget, kann ausgeschöpft seindauerhaft verfügbar
Antragdirekt bei der KfW im Zuschussportal, vor Beginnüber die eigene Bank oder Sparkasse, vor Beginn

KfW-Zuschuss 455-B: Förderhöhe und Verfügbarkeit

Der Investitionszuschuss trägt die volle Bezeichnung „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" und stammt aus Bundesmitteln des Wohn- und Bauministeriums. Gefördert werden bauliche Anpassungen, die Hürden im Wohnungsbestand abbauen, etwa eine bodengleiche Dusche, breitere Türen, Rampen oder das Entfernen von Schwellen. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. Ein bestimmtes Alter wird ebenfalls nicht vorausgesetzt.

Die Höhe richtet sich nach dem Umfang des Umbaus. Für einzelne Maßnahmen erstattet die KfW 10 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit. Wer sein Zuhause bis zum Standard „Altersgerechtes Haus" umbaut, erhält 12,5 Prozent und bis zu 6.250 Euro. Als förderfähig erkennt die KfW bei Einzelmaßnahmen Kosten bis 25.000 Euro an, beim Standardpaket bis 50.000 Euro.

Wichtig ist die Verfügbarkeit. Der Zuschuss stammt aus einem begrenzten Jahresbudget und stand zwischenzeitlich still. Seit dem 8. April 2026 nimmt die KfW wieder Anträge an. Sind die Jahresmittel verbraucht, nimmt die KfW bis zum folgenden Haushaltsjahr keine neuen Zuschussanträge an. Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es nicht.

Mein Tipp: Stellen Sie den Antrag früh im Jahr und in jedem Fall, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"

Reicht der Zuschuss nicht aus oder ist der Fördertopf gerade leer, springt der Förderkredit 159 ein. Er finanziert bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu vergünstigten Zinsen und steht ebenfalls jeder Privatperson offen, unabhängig von Alter und Pflegegrad. Anders als den Zuschuss beantragen Sie den Kredit nicht bei der KfW selbst, sondern über Ihre Hausbank oder Sparkasse. Auch hier läuft der Antrag vor dem Beginn der Arbeiten.

Die Zinssätze bewegen sich laufend und hängen von Laufzeit und Zinsbindung ab. Konkrete Werte nenne ich hier bewusst nicht, weil sie schnell veralten. Die tagesaktuellen Konditionen finden Sie in der Übersicht der KfW und die vollständigen Bedingungen im Merkblatt zum Kredit 159. Ein Vergleich mit einem gewöhnlichen Bankdarlehen lohnt sich, bevor Sie sich festlegen.

Antrag Schritt für Schritt: erst der Antrag, dann der Auftrag

Bei beiden KfW-Programmen entscheidet der richtige Zeitpunkt über die Förderung. Wer zuerst beauftragt und danach den Antrag stellt, geht leer aus. Als Vorhabenbeginn gilt bei der KfW der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Beratung zählen ausdrücklich nicht dazu. Sie dürfen den Umbau also in Ruhe vorbereiten und erst nach der Zusage beauftragen.

So gehen Sie vor:

  1. Bedarf klären und planen. Lassen Sie sich in einer Wohnberatungsstelle zeigen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge ein.
  2. Förderweg wählen. Entscheiden Sie sich je nach Umfang und Budget für den Zuschuss 455-B oder den Kredit 159.
  3. Antrag vor Vertragsschluss stellen. Für den Zuschuss registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank.
  4. Zusage abwarten, dann beauftragen. Erst nach der Zusage schließen Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb.
  5. Nach der Umsetzung abrechnen. Reichen Sie Rechnungen und Nachweise ein und heben Sie alle Belege auf.

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass eine frühe Wohnberatung Zeit und Geld spart.

KfW-Förderung mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren

Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie dieser Zuschuss im Detail funktioniert und welche Umbauten er abdeckt, lesen Sie im Beitrag zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Die entscheidende Frage lautet, ob sich beide Töpfe verbinden lassen.

Die Regel ist klar. Für ein und denselben Teil eines Umbaus dürfen Sie den Pflegekassen-Zuschuss und die KfW-Förderung nicht gleichzeitig nutzen. Sobald es aber um getrennte Teile mit jeweils eigener Rechnung geht, ist die Kombination erlaubt. Ein Beispiel: Die Dusche im barrierefreien Bad finanzieren Sie über die Pflegekasse, den davon getrennten Treppenlift über den KfW-Zuschuss. Auch der KfW-Zuschuss 455-B und der Kredit 159 schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

Ich empfehle, die Aufteilung vorab mit Pflegekasse und KfW abzustimmen. Welche Förderungen von Pflegekasse, KfW, Ländern und Kommunen sich in Ihrem Fall verbinden lassen, ordnet der Beitrag zum barrierefreien Wohnen im Zusammenhang ein.

Fazit: KfW-Förderung für den altersgerechten Umbau klug nutzen

Die KfW macht den altersgerechten Umbau für viele Haushalte erst bezahlbar, unabhängig von Alter und Pflegegrad. Prüfen Sie zuerst den Zuschuss 455-B, denn er muss nicht zurückgezahlt werden. Ist der Fördertopf leer oder das Vorhaben größer, ergänzt der Kredit 159. Der wichtigste Schritt bleibt der Zeitpunkt. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und stellen Sie den Antrag, bevor Sie den ersten Vertrag unterschreiben.

Quellen

Häufige Fragen

Die KfW bietet zwei Programme: den nicht rückzahlbaren Zuschuss 455-B (bis 6.250 Euro) und den zinsgünstigen Kredit 159 (bis 50.000 Euro), beide ohne Alters- oder Pflegegradgrenze.
Nein, der Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung ist ein echter Zuschuss aus Bundesmitteln und wird nicht zurückgezahlt. Nur der KfW-Kredit 159 wird später getilgt.
Nein, sowohl der Zuschuss 455-B als auch der Kredit 159 stehen jeder Privatperson unabhängig von Alter und Pflegegrad offen. Ein Pflegegrad ist nur für den Zuschuss der Pflegekasse nötig.
Ja, sofern es nicht denselben Teil einer Maßnahme betrifft. Zulässig ist zum Beispiel ein Badumbau über die Pflegekasse und ein getrennt abgerechneter Treppenlift über die KfW.
Immer vor Vorhabenbeginn, also bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Reine Planungs- und Beratungsschritte dürfen Sie schon vorher erledigen.
Der Zuschuss 455-B senkt die Kosten ohne Rückzahlung, ist aber budgetabhängig. Der Kredit 159 ist dauerhaft verfügbar, muss aber verzinst zurückgezahlt werden.

Das könnte Sie auch interessieren