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Barrierefrei wohnen im Alter: Umbau, Kosten & Zuschüsse

Barrierefrei wohnen heißt, in den eigenen vier Wänden sicher und selbstständig zu bleiben, auch wenn Treppen, hohe Türschwellen oder eine enge Dusche zum Hindernis werden.

Thomas Eckert24.06.202610 Min. Lesezeit

Barrierefrei wohnen heißt, in den eigenen vier Wänden sicher und selbstständig zu bleiben, auch wenn Treppen, hohe Türschwellen oder eine enge Dusche zum Hindernis werden. Viele Familien schieben den Umbau auf, weil sie hohe Kosten fürchten und die Förderlandschaft unübersichtlich wirkt. In meinem persönlichen Umfeld habe ich erlebt, wie ein durchdachter Badumbau einen Klinikaufenthalt vermieden hat, weil ein Sturz dadurch unwahrscheinlicher wurde. Ich zeige Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind, was ein altersgerechter Umbau kostet und welche Zuschüsse von Pflegekasse und KfW Sie kombinieren können.

Was bedeutet barrierefrei wohnen?

Im Alltag werden drei Begriffe oft vermischt. Barrierefrei meint die weitgehende Hindernisfreiheit nach festen technischen Vorgaben. Barrierearm bedeutet, dass die wichtigsten Hürden reduziert, aber nicht alle Vorgaben vollständig erfüllt sind. Altersgerecht beschreibt eine Wohnung, die mit Blick auf nachlassende Beweglichkeit, Kraft und Sehkraft gestaltet ist.

Maßstab für die Planung im Wohnungsbestand ist die Norm DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen für Wohnungen). Sie regelt zum Beispiel ausreichende Bewegungsflächen, schwellenarme Übergänge und gut erreichbare Bedienelemente. Für die meisten Familien geht es nicht um den perfekten Vollausbau. Es geht darum, die konkreten Stolperstellen der eigenen Wohnung zu beseitigen. Genau das fördern Pflegekasse und KfW.

Typische Maßnahmen im Überblick

Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von der pflegebedürftigen Person und vom Grundriss ab. Die folgende Übersicht zeigt die Bereiche, in denen sich der Umbau am häufigsten lohnt.

BereichTypische Maßnahmen
Badbodengleiche Dusche, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken, Dusch- oder Klappsitz
Türen und SchwellenTüren verbreitern, Schwellen abbauen, mehr Bewegungsfläche schaffen
Treppen und StufenTreppenlift, Plattform- oder Hebelift, Handläufe, Rampen, Aufzug
Eingang und WegeWege verbreitern, Stufen vermeiden, Wetterschutz, barrierefreier Stellplatz
Orientierung und TechnikSmart-Home-Steuerung, automatische Beleuchtung, Sturz- und Notrufsysteme, große Bedienelemente

Das Badezimmer ist der häufigste Ausgangspunkt, weil hier das Sturzrisiko besonders hoch ist. Die Details zur bodengleichen Dusche und zur Förderung beschreibe ich im Beitrag zum barrierefreien Bad. Für die Überwindung von Treppen ist der Treppenlift die bekannteste Lösung, deren Kosten und Zuschüsse ich im eigenen Beitrag zum Treppenlift aufschlüssle. Technische Helfer wie der Hausnotruf oder altersgerechte Smart-Home-Anwendungen runden eine barrierefreie Wohnung ab, dazu finden Sie die Beiträge zum Hausnotruf und zu Smart Home und AAL-Technik.

Was kostet ein altersgerechter Umbau?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht, denn die Kosten hängen vom Umfang und vom Zustand der Immobilie ab. Ein einzelner Haltegriff kostet wenige Euro, ein paar Haltesysteme und rutschhemmende Beläge bleiben im niedrigen dreistelligen Bereich. Ein kompletter Badumbau oder ein Treppenlift erreichen dagegen schnell einen vierstelligen bis fünfstelligen Betrag.

Die KfW arbeitet mit klaren Kostengrenzen, die einen guten Anhaltspunkt für die Größenordnung geben. Für Einzelmaßnahmen erkennt sie förderfähige Kosten bis 25.000 € je Wohneinheit an. Erreicht der Umbau den Standard „Altersgerechtes Haus", steigen die anerkannten Kosten auf bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Mein Rat lautet, vor jeder Entscheidung mindestens zwei Kostenvoranschläge einzuholen und parallel die Förderung zu klären. So wissen Sie früh, welcher Eigenanteil am Ende bleibt.

Zuschüsse und Förderung im Überblick

Hier liegt der eigentliche Hebel, denn drei Förderwege lassen sich geschickt kombinieren. Wichtig zu wissen ist die Grundregel vorab: Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Verschiedene Maßnahmen dürfen Sie aber auf unterschiedliche Töpfe verteilen.

FörderwegVoraussetzungHöheFormAntrag bei
Pflegekasse, § 40 Abs. 4 SGB XIanerkannter Pflegegrad ab PG 1bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren PflegebedürftigenZuschuss, keine RückzahlungPflegekasse, vor Beginn
KfW 455-B, InvestitionszuschussPrivatperson, kein Pflegegrad nötig10 % (max. 2.500 €) oder 12,5 % (max. 6.250 €)Zuschuss, keine RückzahlungKfW-Zuschussportal, vor Beginn
KfW 159, KreditPrivatperson, unabhängig vom Alterbis 50.000 € je Wohneinheit, zinsgünstigDarlehen, RückzahlungBank oder Sparkasse, vor Beginn

Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, ist der Zuschuss der Pflegekasse meist die erste Wahl. Schon ab Pflegegrad 1 zahlt sie für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 €, ohne dass Sie das Geld zurückzahlen müssen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige im selben Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €. Typische geförderte Umbauten sind die Türverbreiterung, der Einbau einer bodengleichen Dusche, ein Treppengeländer oder ein Treppenlift, wie auch die Verbraucherzentrale erläutert. Verschlechtert sich später die Mobilität und wird ein weiterer Umbau nötig, kann erneut ein Zuschuss in Betracht kommen. Die Einzelheiten zu diesem Topf vertiefe ich im Beitrag zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung"

Wer keinen Pflegegrad hat, geht nicht leer aus. Die KfW vergibt mit dem Programm 455-B einen Investitionszuschuss, und zwar unabhängig vom Alter und ohne Pflegegrad. Gefördert werden 10 % der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen, höchstens 2.500 € je Wohneinheit. Erreichen Sie den Standard „Altersgerechtes Haus", sind es 12,5 % und höchstens 6.250 €. Der Zuschuss stammt aus Bundesmitteln des zuständigen Bauministeriums und muss nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Ersterwerber, Wohnungseigentümergemeinschaften und auch Mieter. Den Antrag stellen Sie vor dem Vorhabenbeginn im Zuschussportal der KfW.

Ein Punkt ist hier entscheidend. Das Programm wird aus einem jährlichen Budget gespeist und war in der Vergangenheit zeitweise gestoppt. Aktuell ist die Antragstellung wieder möglich. Ist der Fördertopf für das Jahr ausgeschöpft, schließt die KfW das Portal bis zum nächsten Haushaltsjahr. Mein Tipp lautet daher, einen Antrag früh im Jahr und vor jeder Beauftragung zu stellen.

KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"

Für größere Vorhaben oder als Ergänzung gibt es den zinsgünstigen Förderkredit 159. Damit lassen sich bis zu 50.000 € je Wohneinheit finanzieren, ebenfalls unabhängig vom Alter. Den Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank oder Sparkasse, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Die genauen Zinssätze ändern sich laufend und stehen in der aktuellen Konditionenübersicht der KfW. Wichtig ist die Abgrenzung zum Zuschuss. Für ein und dieselbe Maßnahme können Sie den Kredit 159 und den Zuschuss 455-B nicht gleichzeitig nutzen, hier müssen Sie sich entscheiden. Die vollständigen Bedingungen führt das Merkblatt der KfW zum Kredit 159 auf.

Förderung clever kombinieren

Die größte Wirkung entsteht, wenn Sie die Töpfe auf verschiedene Maßnahmen verteilen. Ein Beispiel macht das deutlich. Den Badumbau finanzieren Sie über den Zuschuss der Pflegekasse, den Treppenlift über den KfW-Zuschuss 455-B. So nutzen Sie zwei Quellen, ohne gegen das Verbot der Doppelförderung zu verstoßen. Prüfen Sie zusätzlich die Programme Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune, denn auch dort gibt es teils Mittel für den barrierefreien Umbau. Welche Stelle in Ihrem Fall zahlt, klärt am besten eine Wohnberatung vor Ort.

Schritt für Schritt zum geförderten Umbau

Damit kein Anspruch verfällt, kommt es auf die Reihenfolge an. Diese fünf Schritte führen sicher ans Ziel.

  1. Bedarf klären und beraten lassen. Wenden Sie sich an eine unabhängige Wohnberatungsstelle. Sie macht Vorschläge, prüft Kostenvoranschläge und begleitet die Umsetzung. Eine Suche bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung.
  2. Kostenvoranschläge einholen. Lassen Sie sich von Fachbetrieben mindestens zwei Angebote für die geplanten Maßnahmen erstellen.
  3. Anträge vor Beginn stellen. Beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse und gegebenenfalls die KfW-Förderung, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Wird die Maßnahme vorher begonnen, entfällt die Förderung.
  4. Umsetzen lassen. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
  5. Nachweise einreichen und Geld erhalten. Reichen Sie die Rechnungen beim jeweiligen Kostenträger ein. Pflegekasse und KfW zahlen nach Prüfung der Nachweise aus.

Das Beraten gehört bewusst an den Anfang. Aus Gesprächen mit Angehörigen nehme ich mit, dass die häufigsten Fehler ein zu früher Auftrag und ein vergessener Antrag sind. Beides kostet bares Geld, das sich leicht hätte sichern lassen.

Mieten oder Eigentum: worauf es ankommt

Der Zuschuss der Pflegekasse hängt nicht vom Eigentum ab. Auch zur Miete wohnende Pflegebedürftige erhalten ihn ab Pflegegrad 1, wenn der Umbau die Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert. Für bauliche Veränderungen brauchen Mieter allerdings die Zustimmung des Vermieters. Die KfW empfiehlt für ihre Programme eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung mit dem Eigentümer. Das wird oft unterschätzt, lässt sich aber gut vorbereiten. Eine Wohnberatungsstelle hilft auch dann, wenn es bei der Abstimmung mit Vermieter oder Kostenträger hakt.

Liegt noch kein Pflegegrad vor, ist sein Antrag häufig der erste Schritt, weil er den Zuschuss der Pflegekasse erst eröffnet. Wie die fünf Pflegegrade definiert sind und wie die Einstufung abläuft, lesen Sie im Beitrag zu den Pflegegraden. Unabhängig davon stehen Ihnen die KfW-Programme offen.

Wenn der Umbau nicht ausreicht

Nicht jede Wohnung lässt sich sinnvoll anpassen, und manchmal ist der bauliche Aufwand größer als der Nutzen. Dann lohnt der Blick auf andere Wohnformen wie betreutes Wohnen, eine Senioren-Wohngemeinschaft oder ein Mehrgenerationenhaus, die Sicherheit und Gemeinschaft mit weniger Umbau verbinden. Welche Form zu welchem Bedarf passt und was sie kostet, vergleiche ich im Beitrag zu den Wohnformen im Alter.


Quellen

Häufige Fragen

Barrierefrei wohnen gelingt meist schrittweise, beginnend mit der größten Gefahrenquelle. Häufig ist das das Bad mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen, dazu kommen schwellenarme Übergänge und ein Treppenlift. Eine Wohnberatungsstelle hilft, die passenden Maßnahmen für Ihre Wohnung zu planen.
Mit anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Unabhängig davon gibt es den KfW-Zuschuss 455-B mit bis zu 6.250 € und den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 bis 50.000 €. Hinzu kommen teils Programme der Länder und Kommunen.
Das hängt stark vom Umfang ab. Einzelne Haltegriffe kosten wenig, ein barrierefreies Bad oder ein Treppenlift erreichen einen vierstelligen bis fünfstelligen Betrag. Die KfW erkennt förderfähige Kosten bis 25.000 € je Einzelmaßnahme und bis 50.000 € beim Standard „Altersgerechtes Haus" an.
Nein, der Zuschuss der Pflegekasse setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Wer keinen Pflegegrad hat, kann eine barrierefreie Wohnung trotzdem fördern lassen, nämlich über den KfW-Zuschuss 455-B oder den KfW-Kredit 159. Beide sind unabhängig von Alter und Pflegegrad.
Für dieselbe Maßnahme nicht, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Sie dürfen aber verschiedene Maßnahmen aufteilen, etwa das Bad über die Pflegekasse und den Treppenlift über die KfW. So nutzen Sie mehrere Töpfe, wenn Sie altersgerecht umbauen.
Ja. Den Zuschuss der Pflegekasse erhalten Mieter ab Pflegegrad 1 wie Eigentümer auch. Für bauliche Änderungen ist die Zustimmung des Vermieters nötig, für die KfW-Programme empfiehlt sich eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung.

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