
Rentenpunkte für pflegende Angehörige 2026: So viel Rente bringt die Pflege
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, sorgt nicht nur für einen anderen Menschen.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, sorgt nicht nur für einen anderen Menschen. Die Pflege baut zugleich die eigene Rente auf, denn die Pflegekasse zahlt für pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Wie viel Rente am Ende zusammenkommt, hängt vom Pflegegrad und von der bezogenen Leistungsart ab. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wann der Anspruch auf Rentenpunkte für die Pflege entsteht, wie hoch die Beiträge ausfallen und was das konkret für Ihre Monatsrente bedeutet.
Wann die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlt
Nicht jede Form der Unterstützung im Alltag löst Rentenbeiträge aus. Damit die Pflegekasse zahlt, müssen fünf Bedingungen zusammenkommen.
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Rentenbeiträge.
- Sie pflegen in der häuslichen Umgebung, also bei sich, beim Pflegebedürftigen oder in einer gemeinsamen Wohnung.
- Der Pflegeumfang beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage.
- Sie pflegen nicht erwerbsmäßig, erhalten also keinen Lohn für die Pflege.
- Neben der Pflege sind Sie höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
Geregelt ist diese Absicherung in § 44 SGB XI und in § 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI. Wer mehrere Angehörige gleichzeitig versorgt, kann die Pflegezeiten zusammenrechnen, muss aber die zehn Wochenstunden insgesamt erreichen.
Eine wichtige Grenze betrifft den Renteneintritt. Wer bereits eine volle Altersrente bezieht, ist von den Beiträgen ausgenommen. Die Pflegekasse zahlt dann nur bis zum Ende des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Beziehen Sie statt der Vollrente eine Teilrente, laufen die Beiträge auch über die Regelaltersgrenze hinaus weiter.
Welche weiteren Rechte Sie als Pflegeperson haben, von der Unfallversicherung bis zur Freistellung vom Beruf, lesen Sie im Überblicksbeitrag für pflegende Angehörige.
Wie viel Rente bringt die Pflege für Angehörige?
Die Pflegekasse meldet der Rentenversicherung kein echtes, sondern ein fiktives Arbeitsentgelt. Aus diesem Wert errechnen sich die Entgeltpunkte, die später Ihre Rente erhöhen. Laut Bundesgesundheitsministerium liegt dieses fiktive Entgelt 2026 zwischen 747,50 und 3.955,00 Euro im Monat, abhängig von Pflegegrad und Leistungsart.
Für Ihre spätere Rente bedeutet das ein Plus zwischen 7,04 und 37,27 Euro pro Pflegejahr. Dieser Betrag wird Ihnen ab Rentenbeginn lebenslang gezahlt. Mit jedem weiteren Pflegejahr addiert er sich.
Die genannten Beträge beruhen auf dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Zum 1. Juli 2026 steigt dieser Wert laut Deutscher Rentenversicherung auf 42,52 Euro, ein Plus von 4,24 Prozent. Das Rentenplus aus der Pflege fällt dadurch entsprechend höher aus.
Pflegegeld, Kombileistung oder Sachleistung: die Leistungsart entscheidet
Den größten Unterschied macht die Frage, wie die häusliche Pflege organisiert ist. Beziehen Sie reines Pflegegeld und pflegen ausschließlich selbst, setzt die Rentenversicherung das höchste fiktive Entgelt an. Schaltet ein ambulanter Pflegedienst sich ein, sinkt der Wert. Bei der vollen Sachleistung ist er am niedrigsten, die Kombinationsleistung liegt dazwischen. So schreibt es § 166 SGB VI vor. Die folgende Tabelle zeigt, was die Pflegekasse monatlich in Ihre Rentenkasse einzahlt.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Kombinationsleistung | volle Sachleistung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 198,62 € | 168,83 € | 139,04 € |
| Pflegegrad 3 | 316,32 € | 268,87 € | 221,43 € |
| Pflegegrad 4 | 514,94 € | 437,70 € | 360,46 € |
| Pflegegrad 5 | 735,63 € | 625,29 € | 514,94 € |
Monatliche Rentenbeiträge der Pflegekasse je Pflegegrad und Leistungsart, Werte seit dem 1. Januar 2026 (Bundesgesundheitsministerium).
Ein Beispiel macht den Effekt greifbar. Sie pflegen Ihren Vater mit Pflegegrad 5 und beziehen ausschließlich Pflegegeld. Dann setzt die Pflegekasse das höchste fiktive Entgelt an. Ein Jahr Pflege bringt Ihnen so rund 37 Euro mehr Monatsrente. Über zehn Jahre summiert sich das auf etwa 370 Euro zusätzliche Rente im Monat. Würde derselbe Mensch über einen Pflegedienst voll als Sachleistung versorgt, fiele der Rentenaufbau spürbar geringer aus.
Wie das Pflegegeld je Pflegegrad gestaffelt ist und wie sich Geld- und Sachleistung kombinieren lassen, lesen Sie im Beitrag zum Pflegegeld.
Antrag, Beginn und Urlaub: was Sie beachten sollten
Einen gesonderten Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie nicht stellen. Die Pflegekasse erhebt die nötigen Angaben über einen Fragebogen zur Rentenversicherungspflicht und meldet die Beiträge selbst an die Rentenversicherung.
Mein Tipp: Füllen Sie diesen Fragebogen zügig aus und schicken Sie ihn zurück. So stellen Sie sicher, dass die Beiträge von Beginn der Pflege an fließen.
Auch eine Auszeit ist abgesichert. Für einen Erholungsurlaub von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge weiter. Ihr Rentenanspruch bleibt für diese Zeit also ungeschmälert bestehen.
Versorgen Sie mehrere pflegebedürftige Angehörige, werden die fiktiven Entgelte zusammengerechnet. Nach oben ist der Wert allerdings gedeckelt, sodass aus der Pflege höchstens der Rentenaufbau eines durchschnittlichen Verdienstes entstehen kann.
Unfall- und Arbeitslosenversicherung: die weitere Absicherung
Die Rente ist nicht die einzige soziale Sicherung. Während der Pflege sind Sie zusätzlich beitragsfrei gesetzlich unfallversichert (§ 2 Absatz 1 Nummer 17 SGB VII). Der Schutz greift bei der eigentlichen Pflege und auf dem direkten Weg zur pflegebedürftigen Person.
Steigen Sie für die Pflege ganz aus dem Beruf aus, übernimmt die Pflegeversicherung außerdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie unmittelbar vor der Pflege pflichtversichert waren. So bleibt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit nach der Pflege erhalten. Wie sich ein solcher Ausstieg über die Pflegezeit und Familienpflegezeit absichern lässt, lesen Sie im eigenen Beitrag dazu.
Fazit: Rente für pflegende Angehörige sichern
Die häusliche Pflege verschafft Ihnen eine eigene Altersvorsorge, ohne dass Sie dafür etwas einzahlen. Wie stark Ihre Rente wächst, entscheidet sich an zwei Stellschrauben, dem Pflegegrad und der Leistungsart. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Pflegesituation die Voraussetzungen erfüllt. Geben Sie den Fragebogen Ihrer Pflegekasse anschließend vollständig zurück, damit die Rentenbeiträge von Anfang an fließen.
Quellen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 3 SGB VI – Sonstige Versicherte (Pflegepersonen)
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter
- Bundesministerium für Gesundheit: Soziale Absicherung für Pflegepersonen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 (aktueller Rentenwert)
Häufige Fragen
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