
Pflege-WG: So funktioniert die ambulant betreute Wohngruppe
Eine Pflege-WG ist für viele Familien die unbekannte dritte Möglichkeit zwischen der Pflege zu Hause und dem Heim.
Eine Pflege-WG ist für viele Familien die unbekannte dritte Möglichkeit zwischen der Pflege zu Hause und dem Heim. In einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt Ihr Angehöriger im eigenen Zimmer, teilt sich aber Küche, Bad und die Pflege mit anderen. Das erhält Selbstständigkeit und Gemeinschaft und kostet oft weniger als ein Heimplatz. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was eine Pflege-WG ausmacht, was sie kostet und welche Zuschüsse Sie von der Pflegekasse erhalten.
Was ist eine Pflege-WG?
Eine Pflege-WG, im Gesetz ambulant betreute Wohngruppe genannt, ist eine Wohngemeinschaft, in der mehrere pflegebedürftige Menschen zusammenleben und ihre Versorgung gemeinsam organisieren. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer und einen eigenen Mietvertrag. Küche, Wohnzimmer und Bad werden gemeinschaftlich genutzt. Die Pflege übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst, den sich die Bewohner teilen.
Der Kern ist die Selbstbestimmung. Die Bewohner oder ihre Angehörigen entscheiden über den Alltag, die Hausregeln und darüber, wer pflegt. Genau das unterscheidet die Pflege-WG vom Heim. Das Bundessozialgericht hat betont, dass der Zuschlag nur fließt, wenn die Gruppe ihr Zusammenleben im Wesentlichen selbst bestimmt und es sich nicht um eine verkappte stationäre Einrichtung handelt.
Ein zweites Merkmal ist die sogenannte Präsenzkraft. Die Wohngruppe beauftragt gemeinschaftlich eine Person, die organisatorische, verwaltende und betreuende Aufgaben übernimmt oder im Haushalt unterstützt. Diese Kraft kümmert sich um das Gemeinschaftsleben, nicht um die individuelle Pflege jedes Einzelnen. Eine besondere Ausbildung braucht sie nicht. Statt einer Einzelperson kann die Gruppe auch ein Unternehmen oder einen Pflegedienst damit beauftragen.
Wichtig zu wissen: Die Pflege-WG ist eine Form der häuslichen Pflege, kein Heim. Die ambulante Pflege durch einen geteilten Dienst und die weiteren Wohnformen ordnen wir im Beitrag zu den Pflegeformen ein.
Welche Voraussetzungen gelten für den Wohngruppenzuschlag?
Damit die Pflegekasse den Wohngruppenzuschlag zahlt, müssen mehrere Punkte zusammenkommen. Sie sind seit dem 1. Januar 2026 in § 45f SGB XI geregelt, zuvor standen sie in § 38a. Inhaltlich hat sich an den Voraussetzungen nichts geändert.
- In der Wohngruppe leben drei bis zwölf Personen zusammen, davon müssen mindestens drei pflegebedürftig sein. Pflegebedürftig heißt: anerkannter Pflegegrad 1 bis 5.
- Die Bewohner wohnen in einer gemeinsamen Wohnung und organisieren ihre pflegerische Versorgung gemeinschaftlich.
- Eine Präsenzkraft ist gemeinschaftlich beauftragt.
- Es handelt sich nicht um eine vollstationäre Versorgung.
Wer in den Pflegegraden 2 bis 5 eingestuft ist, muss zusätzlich eine Leistung der Pflegeversicherung beziehen. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistung, die Kombinationsleistung, Angebote zur Unterstützung im Alltag oder der Entlastungsbetrag. Bei Pflegegrad 1 entfällt diese Bedingung, weil Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Sachleistung erhält. Was ein Pflegegrad ist und wie ihn der Medizinische Dienst feststellt, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Pflegegraden.
Was kostet eine Pflege-WG?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Pflege-WG setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die jeder Bewohner einzeln trägt. Die folgende Übersicht zeigt, woraus sich die monatlichen Kosten typischerweise ergeben.
| Kostenbaustein | Wer zahlt |
|---|---|
| Miete für das eigene Zimmer und Anteil an den Gemeinschaftsräumen | Bewohner (privat) |
| Verpflegung und Haushalt | Bewohner (privat) |
| Pflege durch den ambulanten Dienst | Pflegekasse über Pflegegeld oder Sachleistung, Rest privat |
| Präsenzkraft (gemeinschaftlich) | anteilig die Bewohner, gedeckt durch den Wohngruppenzuschlag |
In der Summe liegt eine Pflege-WG für den einzelnen Bewohner häufig unter dem Eigenanteil eines Heimplatzes, der bundesweit im ersten Jahr im Durchschnitt bei rund 3.245 € im Monat liegt. Der entscheidende Vorteil sind die zusätzlichen Leistungen der Pflegekasse, die es in dieser Bündelung nur in der Wohngruppe gibt. Wie Sie einen passenden ambulanten Dienst auswählen, zeigt unsere Checkliste zur Suche eines Pflegedienstes.
Welche Zuschüsse gibt es für die Pflege-WG?
Drei Leistungen der Pflegekasse machen die Wohngruppe finanziell attraktiv. Sie laufen nebeneinander und lassen sich mit den übrigen Pflegeleistungen kombinieren.
Der Wohngruppenzuschlag ist die zentrale Leistung. Jeder pflegebedürftige Bewohner ab Pflegegrad 1 erhält 224 € im Monat. Der Betrag wird pauschal gezahlt und muss nicht im Einzelnen abgerechnet werden. Er ist für den organisatorischen Mehraufwand der Gruppe gedacht, vor allem für die Präsenzkraft. In einer Gruppe mit mehreren Anspruchsberechtigten kommt so eine spürbare Summe zusammen. Geregelt ist der Zuschlag in § 45f SGB XI.
Die Anschubfinanzierung unterstützt die erstmalige Gründung einer Wohngruppe. Wer eine WG neu gründet und dafür die Wohnung altersgerecht umbaut, erhält bis zu 2.613 € je Person, insgesamt höchstens 10.452 € je Wohngruppe. An der Neugründung müssen mindestens drei pflegebedürftige Personen beteiligt sein. Wer in eine bestehende WG einzieht, hat keinen Anspruch. Den Antrag müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Erfüllung der Voraussetzungen stellen. Rechtsgrundlage ist seit 2026 § 45g SGB XI, vorher § 45e.
Zusätzlich greifen die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Für barrierearme Umbauten zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Dieser Zuschuss lässt sich neben der Anschubfinanzierung abrufen, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird.
Mein Tipp: Stellen Sie den Antrag auf den Wohngruppenzuschlag frühzeitig. Die Pflegekasse zahlt erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Jeder Monat davor verfällt.
Pflege-WG, betreutes Wohnen oder Heim?
Die ambulant betreute Wohngruppe wird oft mit anderen Wohnformen verwechselt. Beim betreuten Wohnen lebt jeder in der eigenen abgeschlossenen Wohnung und kauft Betreuungsleistungen separat dazu. Im Heim übernimmt eine Einrichtung die gesamte Versorgung rund um die Uhr. Die Pflege-WG liegt dazwischen: gemeinsames Wohnen, geteilte Pflege, aber eigene Entscheidung. Einen Überblick über alle Modelle geben wir im Beitrag zu den Wohnformen im Alter.
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es daneben eine neue, vertraglich organisierte Variante. Für gemeinschaftliche Wohnformen, in denen ein Träger einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen hat, kann ein gesonderter monatlicher Zuschlag gezahlt werden. Diese vertraglich gebundene Form richtet sich an Anbieter mit fester Versorgung. Der hier beschriebene Wohngruppenzuschlag dagegen gilt für die selbstorganisierte Pflege-WG ohne solchen Vertrag. Beide Leistungen schließen einander aus.
So beantragen Sie den Wohngruppenzuschlag
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, etwa ein Angehöriger. Zuständig ist die Pflegekasse, bei der die Person versichert ist. Den Antrag können Sie bereits vor dem Einzug stellen.
Die Pflegekasse darf für die Prüfung einige Unterlagen verlangen. Dazu gehören eine formlose Bestätigung über Größe und Gründungsdatum der Wohngruppe, der Mietvertrag mit Grundriss, der Pflegevertrag sowie Name, Anschrift und eine Beschreibung der Aufgaben der Präsenzkraft. Mehr darf die Kasse nicht fordern. Der häufigste Ablehnungsgrund ist eine unklare Beschreibung, wofür die Präsenzkraft beauftragt ist. Achten Sie deshalb auf eine saubere Aufgabenbeschreibung.
Wenn die Pflege in der Wohngruppe zusätzlich Tages- oder Nachtpflege erfordert, ist das nur nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst möglich. Er muss bestätigen, dass die Versorgung in der WG ohne diese teilstationäre Leistung nicht ausreicht.
Fazit: Die Pflege-WG verbindet Selbstbestimmung mit bezahlbarer Pflege
Die Pflege-WG ist eine ernsthafte Alternative zum Heim, gerade für Menschen, die Gemeinschaft suchen und selbstbestimmt leben möchten. Der Wohngruppenzuschlag, die Anschubfinanzierung und die Zuschüsse zum Umbau senken die Kosten deutlich. Der konkrete nächste Schritt: Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob die in Aussicht genommene Wohngruppe die Voraussetzungen erfüllt. Stellen Sie danach den Antrag auf den Wohngruppenzuschlag rechtzeitig. Wer als Angehöriger zusätzlich entlastet werden möchte, findet weitere Wege in unserem Überblicksbeitrag für pflegende Angehörige.
Häufige Fragen
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