
Häusliche Pflege durch Angehörige: Pflegegeld & Voraussetzungen
Die häusliche Pflege ist in Deutschland der Normalfall. Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt, ganz überwiegend durch Angehörige.
Die häusliche Pflege ist in Deutschland der Normalfall. Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt, ganz überwiegend durch Angehörige. Viele Familien wissen aber nicht genau, welche Voraussetzungen für die Pflege zu Hause gelten, wer überhaupt pflegen darf und welches Geld der Pflegekasse zusteht. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, was häusliche Pflege rechtlich umfasst, wie hoch das Pflegegeld je Pflegegrad ausfällt und wie Sie sich als Pflegeperson absichern.
Was ist häusliche Pflege?
Häusliche Pflege ist die Versorgung in der eigenen Wohnung oder im Haushalt der Pflegeperson, nicht im Pflegeheim. Sie umfasst die Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen, Bewegung und der Haushaltsführung. Die Pflege zu Hause kann allein durch Angehörige erfolgen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine Kombination aus beidem.
Laut statistischem Bundesamt waren Ende 2023 rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa 4,9 Millionen davon, also rund 86 Prozent, wurden zu Hause versorgt. Die Pflege durch Angehörige trägt damit den größten Teil der Versorgung in Deutschland.
Häusliche Pflege ist eine von mehreren Pflegeformen. Wie sie sich von ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege abgrenzt, ordnet unser Beitrag zu den Pflegeformen ein. Hier geht es um den häufigsten Fall, die Pflege durch eine private Pflegeperson.
Wer darf zu Hause pflegen? Voraussetzungen an die Pflegeperson
Für die Pflege zu Hause braucht eine Pflegeperson keine Ausbildung. Wer einen Angehörigen wäscht, beim Anziehen hilft oder das Essen reicht, leistet die sogenannte Grundpflege. Diese körperbezogenen Alltagsverrichtungen dürfen Angehörige ohne Qualifikation übernehmen.
Rechtlich ist die Pflegeperson in § 19 SGB XI beschrieben. Maßgeblich sind drei Punkte. Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig, also nicht als bezahlter Beruf. Sie findet in der häuslichen Umgebung statt. Und die versorgte Person hat einen anerkannten Pflegegrad. Pflegen dürfen nicht nur enge Verwandte, sondern auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte.
Eine Grenze gibt es bei medizinischen Aufgaben. Behandlungspflege wie Wundversorgung, Spritzen oder das Stellen von Medikamenten ist eine Leistung der Krankenkasse nach § 37 SGB V und gehört in fachkundige Hände. Sie wird auf ärztliche Verordnung durch einen Pflegedienst erbracht, nicht durch ungelernte Angehörige.
Mein Tipp: Nutzen Sie früh einen kostenlosen Pflegekurs, bevor Sie die Pflege übernehmen. Solche Kurse vermitteln rückenschonende Handgriffe und geben Sicherheit für den Alltag.
Pflegegeld bei der Pflege zu Hause: Beträge und Anspruch
Wird die Pflege zu Hause durch eine private Pflegeperson sichergestellt, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Es ist die zentrale Geldleistung der häuslichen Pflege.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat 2026 |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Empfänger des Pflegegeldes ist immer die pflegebedürftige Person selbst, nicht der pflegende Angehörige. Sie verfügt frei über das Geld und kann es zum Beispiel an die Familie weitergeben, die sie versorgt. Belege über die Verwendung verlangt die Pflegekasse beim Pflegegeld nicht. Welche Voraussetzungen im Detail gelten, wann gezahlt wird und wie es um die Steuerfreiheit steht, lesen Sie im Beitrag zum Pflegegeld.
An das reine Pflegegeld ist eine Pflicht geknüpft. Beziehen Sie ausschließlich Pflegegeld ohne Pflegedienst, muss eine Pflegefachkraft den Haushalt regelmäßig besuchen und beraten. Geregelt ist diese Pflicht in § 37 Abs. 3 SGB XI. Sie greift bei den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 auf Wunsch auch häufiger. Wird der Termin nicht nachgewiesen, droht eine Kürzung der Geldleistung.
Pflege zu Hause absichern: Rente, Unfallschutz und Pflegekurse
Wer regelmäßig pflegt, soll dadurch im Alter nicht schlechter dastehen. Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson nach § 44 SGB XI. Dafür muss die versorgte Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Pflege umfasst wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen. Und die Pflegeperson arbeitet daneben höchstens 30 Stunden pro Woche im Beruf. Wie stark sich das auf die spätere Rente auswirkt, vertiefe ich im Beitrag zu Rentenpunkten für pflegende Angehörige.
Während der Pflege besteht außerdem ein beitragsfreier Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 SGB VII. Er deckt Unfälle bei der Pflegetätigkeit und auf dem direkten Weg zur pflegebedürftigen Person.
Kostenlos sind auch die Pflegekurse nach § 45 SGB XI. Die Pflegekassen müssen solche Schulungen unentgeltlich anbieten, unabhängig vom Pflegegrad. Auf Wunsch findet die Schulung sogar in der häuslichen Umgebung statt. Einen vollständigen Überblick über Rechte und Entlastung gibt der Überblicksbeitrag für pflegende Angehörige.
Häusliche Pflege organisieren und entlasten
Pflegegeld und professionelle Hilfe schließen sich nicht aus. Wer nur einen Teil des Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst nutzt, erhält für den ungenutzten Anteil ein anteiliges Pflegegeld. Diese Mischung heißt Kombinationsleistung und ist in § 38 SGB XI geregelt. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden. Die Leistungen und Kosten eines Dienstes erläutern wir im Beitrag zum ambulanten Pflegedienst, bei der Auswahl hilft die Checkliste zur Pflegedienst-Suche.
Damit die Pflege zu Hause auf Dauer tragbar bleibt, gibt es Auszeiten. Fällt die Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit aus, springt die Verhinderungspflege ein. Nach einem Klinikaufenthalt überbrückt die Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse zahlt dabei die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für höchstens acht Wochen pro Jahr fort. Wie die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege im Einzelnen funktionieren, lesen Sie in den jeweiligen Beiträgen.
Ich rate Ihnen, den Anspruch auf einen anerkannten Pflegegrad früh klären zu lassen. Ohne mindestens Pflegegrad 2 gibt es kein Pflegegeld. Wie der Pflegegrad festgestellt wird, lesen Sie im Beitrag zu den Pflegegraden.
Fazit: Häusliche Pflege durch Angehörige absichern
Die häusliche Pflege durch Angehörige steht und fällt mit dem anerkannten Pflegegrad, denn er entscheidet über das Pflegegeld und die soziale Absicherung der Pflegeperson. Eine Ausbildung braucht niemand, der zu Hause pflegt. Stellen Sie als nächsten Schritt einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse, falls noch keiner vorliegt. Melden Sie sich außerdem frühzeitig zu einem kostenlosen Pflegekurs an.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (Beträge, Anspruch, Beratungseinsatz)
- § 19 SGB XI – Begriff der Pflegeperson
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
- § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)
- § 2 SGB VII – kraft Gesetzes versicherte Pflegepersonen (Unfallversicherung)
- Statistisches Bundesamt – Pflegebedürftige Ende 2023
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegeversicherung
Häufige Fragen
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