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24-Stunden-Pflege zu Hause: Kosten, legale Modelle und Recht

Die 24-Stunden-Pflege verspricht, was sich viele Familien wünschen: ein pflegebedürftiger Mensch bleibt im eigenen Zuhause und ist trotzdem rund um die Uhr versorgt.

Anja Baumann24.06.20269 Min. Lesezeit

Die 24-Stunden-Pflege verspricht, was sich viele Familien wünschen: ein pflegebedürftiger Mensch bleibt im eigenen Zuhause und ist trotzdem rund um die Uhr versorgt. Hinter dem Begriff steckt fast immer eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, häufig aus Osteuropa. Der Name führt allerdings in die Irre, denn eine einzelne Person darf gar nicht 24 Stunden am Tag arbeiten. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Modelle der 24-Stunden-Pflege rechtssicher sind, was sie kosten und wie sich die Pflegekasse beteiligt.

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Der Begriff ist vor allem eine Werbebezeichnung. Gemeint ist eine sogenannte Live-in-Betreuung, bei der eine Kraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und für die alltägliche Versorgung da ist. Sie hilft im Haushalt, kocht, begleitet zu Terminen, unterstützt bei der Körperpflege und leistet Gesellschaft. Sie ist über weite Teile des Tages erreichbar, ohne durchgehend zu arbeiten.

Rechtlich werden drei Tätigkeiten unterschieden. Eine Haushaltshilfe übernimmt Putzen, Einkaufen und Kochen. Eine Betreuungskraft begleitet zusätzlich im Alltag und hilft bei der Grundpflege, also etwa beim Waschen und Anziehen. Eine examinierte Pflegekraft darf darüber hinaus medizinische Aufgaben übernehmen. Die meisten osteuropäischen Kräfte sind als Haushalts- und Betreuungskräfte tätig, nicht als ausgebildete Pflegefachkräfte.

Wichtig zu wissen: Medizinische Behandlungspflege wie das Stellen und Geben von Medikamenten, Injektionen oder das Versorgen von Wunden gehört nicht zu ihren Aufgaben. Diese Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse.

Für eine Betreuung zu Hause braucht es keinen bestimmten Pflegegrad. Wer aber Leistungen der Pflegekasse einsetzen will, benötigt mindestens Pflegegrad 2. Was ein Pflegegrad ist und wie er festgestellt wird, lesen Sie im Beitrag zu den Pflegegraden.

Legale Modelle der 24-Stunden-Pflege

Eine osteuropäische Pflegekraft zu beschäftigen ist grundsätzlich legal. Arbeitskräfte aus EU-Staaten dürfen wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne gesonderte Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Für sie gelten dieselben Regeln wie für deutsche Beschäftigte, also auch Mindestlohn, Arbeitszeit und Urlaub. Kräfte aus Nicht-EU-Staaten brauchen dagegen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Für eine rechtssichere Beschäftigung gibt es drei Wege.

ModellSo funktioniert esArbeitgeberWorauf Sie achten müssen
EntsendemodellEine ausländische Agentur beschäftigt die Kraft und entsendet sie nach Deutschland, meist über eine deutsche Vermittlungsagenturdie ausländische Agenturgültige A1-Bescheinigung, Zahlung des deutschen Mindestlohns, klarer schriftlicher Vertrag
ArbeitgebermodellSie stellen die Betreuungskraft selbst in Ihrem Haushalt anSie als PrivathaushaltAnmeldung, Lohnabrechnung und Sozialabgaben, Vertretung bei Urlaub und Krankheit selbst organisieren
Selbstständige KraftEine Kraft mit eigenem Gewerbe bietet ihre Dienste eigenverantwortlich anniemand, sie arbeitet selbstständighohes Risiko der Scheinselbstständigkeit mit Nachzahlungen und Strafen

Das Entsendemodell ist der häufigste Weg. Entscheidend ist die A1-Bescheinigung. Sie weist nach, dass die Kraft im Heimatland sozialversichert ist und dort Beiträge gezahlt werden. Ohne diesen Nachweis ist die Beschäftigung nicht rechtssicher.

Beim Arbeitgebermodell sind Sie selbst verantwortlich für Anmeldung, Abrechnung und Sozialversicherung. Die Verbraucherzentrale hält diesen Weg für besonders sauber, weil die Kraft direkt abgesichert ist. Er bedeutet aber viel Verwaltungsaufwand für die Familie.

Die selbstständige Kraft ist der riskanteste Weg. Arbeitet eine Betreuungskraft faktisch wie eine Angestellte, weisungsgebunden und nur für einen Haushalt, liegt oft eine Scheinselbstständigkeit vor. Dann drohen Nachzahlungen von Sozialbeiträgen und Steuern sowie Bußgelder wegen Schwarzarbeit.

Mein Tipp: Lassen Sie sich von einer Vermittlungsagentur die A1-Bescheinigung und den Arbeitsvertrag der Kraft zeigen, bevor Sie unterschreiben. Wer hier nichts vorlegen kann, arbeitet im Zweifel nicht legal.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege-Kosten lassen sich nicht auf einen festen Betrag bringen. Über eine Agentur im Entsendemodell liegen sie meist zwischen rund 2.500 und 3.500 € im Monat. Im Arbeitgebermodell rechnet die Verbraucherzentrale mit mindestens etwa 2.800 € im Monat, weil zum Lohn die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft hinzukommen. Dazu addieren sich Posten wie Telefon, Internet oder Fahrtkosten.

Mehrere Faktoren treiben den Preis.

Was den Preis bestimmtWirkung auf die Kosten
Deutschkenntnisse der Kraftgute Sprachkenntnisse erhöhen den Preis deutlich
Pflege- und Hilfebedarfmehr Transfers, Nachteinsätze oder Inkontinenzversorgung kosten mehr
Zahl der betreuten Personeneine zweite Person im Haushalt erhöht den Preis
Qualifikationausgebildete Kräfte sind teurer als reine Betreuungskräfte

Hinzu kommen, dass die Kraft im Haushalt kostenfrei wohnt und verpflegt wird. Viele Agenturen verlangen außerdem Feiertagszuschläge, etwa zu Weihnachten und Ostern. Eine einmalige Vermittlungsgebühr ist möglich, aber nicht bei jedem Anbieter üblich.

Auffällig günstige Angebote sollten misstrauisch machen. Eine vollständig nach Mindestlohn bezahlte Anwesenheit über den ganzen Tag würde rechnerisch ein Vielfaches der üblichen Agenturpreise kosten. Wo der Preis weit darunter liegt, wird ein Teil der tatsächlichen Arbeits- und Bereitschaftszeit oft nicht vergütet. Genau das hat die Rechtsprechung beanstandet.

Mindestlohn und Arbeitszeit: der rechtliche Rahmen

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nach § 1 Mindestlohngesetz für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer, ausdrücklich auch in Privathaushalten. Er beträgt seit dem 01.01.2026 13,90 € brutto je Stunde und steigt zum 01.01.2027 auf 14,60 €. Zur Zahlung sind laut Generalzolldirektion auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland verpflichtet, wenn sie eine Kraft in Deutschland einsetzen. Eine entsandte Betreuungskraft hat also Anspruch auf den deutschen Mindestlohn.

Daneben begrenzt das Arbeitszeitgesetz die zulässige Arbeitszeit. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und nur dann auf bis zu zehn Stunden steigen, wenn sie im Durchschnitt von sechs Monaten wieder bei acht Stunden liegt. Nach Feierabend steht der Kraft eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu. Schon daraus folgt, dass eine einzige Person die Versorgung nicht legal an sieben Tagen rund um die Uhr leisten kann.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 klargestellt, dass auch eine entsandte Betreuungskraft den deutschen Mindestlohn erhält. Bezahlt werden muss dabei nicht nur die aktive Arbeit, sondern auch die Bereitschaftszeit, in der die Kraft sich im Haushalt bereithält (Az. 5 AZR 505/20). Damit ist klar, was viele Vermittlungen verschweigen. Eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung ist von einer Person nicht zu leisten.

Seriöse Anbieter planen deshalb feste Arbeits- und echte Ruhezeiten ein und wechseln die Kräfte in der Regel alle paar Wochen. Bei hohem nächtlichem Hilfebedarf reicht eine Live-in-Kraft oft nicht aus. Dann ist ein zusätzlicher Pflegedienst oder eine andere Lösung nötig.

Zahlt die Pflegekasse mit?

Eine eigene Leistung „24-Stunden-Pflege" kennt die Pflegeversicherung nicht. Mehrere Leistungen lassen sich aber kombinieren, um die Kosten zu senken. Voraussetzung ist meist mindestens Pflegegrad 2.

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person selbst aus. Diese darf frei darüber verfügen und es für die Betreuungskraft verwenden. Es liegt 2026 zwischen 347 € bei Pflegegrad 2 und 990 € bei Pflegegrad 5. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum Pflegegeld.

Die Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € kann eine selbstständige Ersatzpflegekraft finanzieren, etwa wenn die Live-in-Kraft im Urlaub ist. Wie Sie diesen Topf nutzen, beschreibt der Beitrag zur Verhinderungspflege. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat lässt sich für anerkannte Betreuungs- und Haushaltsangebote verwenden, nicht aber pauschal für eine privat angestellte Kraft.

Übernimmt zusätzlich ein ambulanter Dienst die Behandlungs- oder Grundpflege, rechnet die Pflegekasse dafür die Pflegesachleistung ab. Einen passenden Anbieter finden Sie mit der Checkliste zur Pflegedienst-Suche.

Ein Teil der Kosten ist steuerlich absetzbar. Für eine legal beschäftigte Haushalts- und Betreuungskraft greift die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Welche weiteren Entlastungswege es gibt, bündelt der Überblicksbeitrag für pflegende Angehörige. Wie sich die 24-Stunden-Pflege in die übrigen Pflegeformen einordnet, zeigt der Beitrag zu den Pflegeformen.

Fazit: 24-Stunden-Pflege rechtssicher organisieren

Die wichtigste Erkenntnis ist, dass „24 Stunden" eine Werbebezeichnung bleibt. Eine einzelne Kraft darf nicht durchgehend arbeiten. Rechtssicher sind nur drei Modelle: die Entsendung mit A1-Bescheinigung, die direkte Anstellung und die echte Selbstständigkeit ohne Scheinkonstruktion. Prüfen Sie als nächsten Schritt jeden Vertrag auf den Nachweis der Sozialversicherung, den Mindestlohn und geregelte Arbeits- und Ruhezeiten. Lassen Sie sich vorab kostenlos nach § 7a SGB XI durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt beraten, welche Leistungen Sie kombinieren können.

Quellen

Haftungshinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026. Löhne, Leistungen und steuerliche Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen, die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Auskunft Ihrer Pflegekasse und einer fachkundigen Beratung.

Häufige Fragen

Über eine Agentur im Entsendemodell fallen meist rund 2.500 bis 3.500 € im Monat an, im Arbeitgebermodell mindestens etwa 2.800 € zuzüglich Sozialabgaben. Der genaue Preis hängt vor allem von den Deutschkenntnissen der Kraft, dem Hilfebedarf und der Zahl der betreuten Personen ab.
Ja, sofern sie rechtssicher beschäftigt wird. EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis, es gelten aber Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz. Schwarzarbeit und eine vorgetäuschte Selbstständigkeit sind dagegen nicht zulässig.
Eine eigene Leistung dafür gibt es nicht. Sie können aber Pflegegeld, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag einsetzen und einen Teil der Kosten steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Nein. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit und schreibt elf Stunden Ruhezeit vor. Auch Bereitschaftszeit muss mit dem Mindestlohn vergütet werden, wie das Bundesarbeitsgericht 2021 bestätigt hat.
Medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten ist ausgebildeten Pflegefachkräften vorbehalten. Solche Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung.
Verlangen Sie den Nachweis der A1-Bescheinigung, einen schriftlichen Vertrag und Transparenz über Arbeits- und Ruhezeiten. Seriöse Agenturen rechnen den Mindestlohn ein und planen einen regelmäßigen Wechsel der Kräfte.

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