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Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren

Viele Familien teilen sich die Pflege zu Hause. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt einen Teil der Versorgung, Angehörige den Rest.

Anja Baumann24.06.20267 Min. Lesezeit

Viele Familien teilen sich die Pflege zu Hause. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt einen Teil der Versorgung, Angehörige den Rest. Genau für diesen Fall gibt es die Kombinationsleistung, mit der sich Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig verbinden lassen. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, wie die Aufteilung rechnerisch funktioniert, wie hoch das anteilige Pflegegeld je Pflegegrad ausfällt und was die sechsmonatige Bindung bedeutet. So lässt sich vorab einschätzen, welche Mischung aus professioneller Hilfe und Geldleistung zu Ihrer Situation passt.

Was ist eine Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet zwei Leistungsarten, die sonst getrennt nebeneinanderstehen. Auf der einen Seite steht die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, also das Budget für einen zugelassenen Pflegedienst. Auf der anderen Seite steht das Pflegegeld nach § 37 SGB XI, das zur freien Verfügung an die pflegebedürftige Person fließt. Wer den Pflegedienst nur für einen Teil der Versorgung braucht, muss sich nicht für eine der beiden Leistungen entscheiden. Für den nicht genutzten Teil des Sachleistungsbudgets gibt es ein anteiliges Pflegegeld.

Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 2 und 5. Bei Pflegegrad 1 entfällt die Kombinationsleistung, weil dort weder Pflegegeld noch Sachleistung vorgesehen sind. Welche Leistungen die Pflegekasse insgesamt zahlt, ordnet unser Beitrag dazu ein.

Pflegegeld und Sachleistung kombinieren

Das Prinzip ist einfacher, als es zunächst klingt. Maßgeblich ist, wie viel Prozent Ihres Sachleistungsbudgets der Pflegedienst in einem Monat tatsächlich abrechnet. Um genau diesen Prozentsatz kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld. Nutzt der Dienst zum Beispiel 70 Prozent des Budgets, verbleiben 30 Prozent des vollen Pflegegeldes.

Die Grundlage für die Rechnung sind die Beträge je Pflegegrad. Sie gelten 2026 unverändert und bleiben bis zur nächsten Anpassung am 01.01.2028 stabil.

PflegegradPflegegeld pro MonatSachleistung pro Monat
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

So lässt sich die Kombinationspflege berechnen. Angenommen, der Pflegedienst schöpft bei Pflegegrad 3 rund 70 Prozent des Sachleistungsbudgets aus. Dann bleiben 30 Prozent des Pflegegeldes übrig, im Beispiel also 30 Prozent von 599 € und damit rund 180 € im Monat. Diese Summe zahlt die Pflegekasse zusätzlich zur abgerechneten Sachleistung an die pflegebedürftige Person aus.

Die folgende Tabelle zeigt das anteilige Pflegegeld, wenn der Dienst 70 Prozent des Budgets nutzt. Bei einer anderen Quote verschiebt sich der Wert entsprechend.

PflegegradPflegegeld vollanteilig bei 70 % Diensteinsatz (= 30 %)
Pflegegrad 2347 €rund 104 €
Pflegegrad 3599 €rund 180 €
Pflegegrad 4800 €240 €
Pflegegrad 5990 €297 €

Ein wichtiger Punkt wird dabei oft übersehen. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Höchstbetrag des Sachleistungsbudgets, nicht nach einer frei gewählten Zahl. Rechnet der Dienst in einem Monat mehr ab, als das Budget hergibt, gilt die Sachleistung als voll ausgeschöpft. In diesem Monat entfällt das anteilige Pflegegeld. Die Mehrkosten tragen Sie dann selbst.

Worauf Sie bei der Auswahl eines zugelassenen Pflegedienstes achten sollten, fasst unsere Checkliste zum Pflegedienst zusammen.

Sechs Monate Bindung an die gewählte Aufteilung

Wer sich für die Kombinationsleistung entscheidet, teilt das der Pflegekasse mit und ist anschließend sechs Monate an diese Entscheidung gebunden. In dieser Zeit ist kein Wechsel zurück zu reinem Pflegegeld oder reiner Sachleistung möglich. Die Bindung betrifft die Leistungsart, nicht die genaue Quote. Wie hoch das anteilige Pflegegeld in einem einzelnen Monat ausfällt, ergibt sich weiterhin aus der tatsächlich abgerechneten Sachleistung.

Diese Frist sollten Sie bei der Planung von Anfang an mitdenken. Ändert sich der Pflegebedarf absehbar, etwa weil eine Operation ansteht oder Angehörige zeitweise ausfallen, lohnt es sich, die Entscheidung mit etwas Spielraum zu treffen.

Mein Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse vor der Festlegung durchrechnen, wie sich verschiedene Aufteilungen auf das ausgezahlte Pflegegeld auswirken. So gehen Sie nicht mit einer Quote in die sechs Monate, die sich später als zu eng erweist.

Was die Kombinationsleistung für Angehörige bedeutet

Die Mischung aus Geld- und Sachleistung wirkt sich an mehreren Stellen aus, die über die reine Auszahlung hinausgehen.

Wer anteiliges Pflegegeld bezieht, bleibt zum Pflichtberatungseinsatz verpflichtet. Diese Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI findet bei den Pflegegraden 2 bis 5 einmal je Kalenderhalbjahr statt. Reine Sachleistungsbezieher sind davon befreit. Bezieher der Kombinationsleistung sind es nicht, weil sie weiterhin Pflegegeld erhalten.

Für die Rente der Pflegeperson spielt die Aufteilung ebenfalls eine Rolle. Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßig Pflegende. Deren Höhe hängt von der gewählten Leistungsart ab. Reines Pflegegeld bringt den höchsten Rentenaufbau, volle Sachleistung den niedrigsten, die Kombinationsleistung liegt dazwischen (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Wie hoch diese Beiträge je Pflegegrad ausfallen, schlüsselt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Übersicht zur sozialen Absicherung von Pflegepersonen auf.

Ein dritter Punkt betrifft Auszeiten der Pflegeperson. Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege läuft das anteilige Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weiter. Auch eine Tages- oder Nachtpflege lässt sich zusätzlich nutzen, ohne dass sie auf die Kombinationsleistung angerechnet wird (§ 41 SGB XI).

Fazit: Kombinationsleistung gezielt einsetzen

Die Kombinationsleistung holt aus einer geteilten Pflege das Beste aus beiden Welten. Der Pflegedienst übernimmt die fachlich notwendigen Aufgaben. Für die selbst getragene Versorgung bleibt anteiliges Pflegegeld zur freien Verfügung. Entscheidend ist die richtige Quote, denn sie bestimmt sowohl das ausgezahlte Geld als auch die sechsmonatige Bindung. Als nächsten Schritt sollten Sie mit Pflegekasse und Pflegedienst gemeinsam durchrechnen, welcher Anteil professioneller Hilfe realistisch ist und wie viel Pflegegeld dann übrig bleibt.


Quellen

Häufige Fragen

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbindet Pflegesachleistung und Pflegegeld. Nutzt der Pflegedienst nur einen Teil des Sachleistungsbudgets, gibt es für den ungenutzten Anteil ein anteiliges Pflegegeld. Möglich ist das ab Pflegegrad 2.
Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wurde. Rechnet der Pflegedienst 60 Prozent des Budgets ab, werden 40 Prozent des vollen Pflegegeldes ausgezahlt. Maßgeblich ist dabei der Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrads.
Ziehen Sie den genutzten Sachleistungsanteil in Prozent vom vollen Pflegegeld ab. Bei Pflegegrad 4 und 50 Prozent Diensteinsatz bleiben von 800 € Pflegegeld noch 400 € anteilig. Die Sachleistung selbst rechnet der Dienst direkt mit der Kasse ab.
An die Entscheidung für die Kombinationsleistung sind Sie sechs Monate gebunden. In dieser Zeit ist kein Wechsel zu reinem Pflegegeld oder reiner Sachleistung möglich. Die monatliche Quote selbst richtet sich nach dem tatsächlichen Diensteinsatz.
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung und damit auch keine Kombinationsleistung. Stattdessen steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung.

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