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Hausnotruf: Funktion, Kosten & Kostenübernahme

Ein Hausnotruf verbindet Sie auf Knopfdruck mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale und schafft so Sicherheit für Menschen, die allein leben.

Patricia Brunero24.06.20268 Min. Lesezeit

Ein Hausnotruf verbindet Sie auf Knopfdruck mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale und schafft so Sicherheit für Menschen, die allein leben. Viele Angehörige fragen sich, wie das System funktioniert, was ein Hausnotruf kostet und ob die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Genau diese drei Fragen beantworte ich in diesem Beitrag, dazu zeige ich, wie Sie das Gerät beantragen und worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten.

Wie funktioniert ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf besteht aus zwei Geräten und einer Zentrale. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Teil welche Aufgabe übernimmt.

BestandteilFunktion
Basisstationwird an Strom und an das Telefon- oder Mobilfunknetz angeschlossen, stellt per Freisprechanlage die Verbindung zur Zentrale her
Funksendermeist wasserdichter Sender als Armband oder Halskette, löst den Notruf aus
Notrufzentralerund um die Uhr besetzt, klärt die Lage und leitet die vereinbarten Schritte ein

Im Notfall drücken Sie den Knopf am Sender. Die Basisstation baut daraufhin die Sprechverbindung zur Zentrale auf, sodass Sie auch dann gehört werden, wenn Sie das Telefon nicht mehr erreichen. Ein Mitarbeitender der Zentrale meldet sich, fragt die Lage ab und entscheidet über das weitere Vorgehen. Das kann ein Anruf bei Angehörigen oder Nachbarn sein, im Ernstfall die Verständigung des Rettungsdienstes. Welche Schritte in welcher Reihenfolge erfolgen, legen Sie vorab gemeinsam mit dem Anbieter fest.

Anbieter, die einen Vertrag mit der Pflegekasse haben, müssen Sie vor der ersten Nutzung beraten und Sie grundsätzlich mehrkostenfrei mit einem Hausnotrufsystem versorgen. Das hat der GKV-Spitzenverband in den Versorgungsverträgen festgelegt. Eine gute, verständliche Einführung in Funktion und Leistungen bietet auch das amtliche Portal gesund.bund.de.

Für wen ist ein Hausnotruf sinnvoll?

Ein Hausnotruf richtet sich vor allem an Menschen, die allein leben und im Notfall nicht sicher selbst Hilfe rufen können. Dazu zählen sturzgefährdete ältere Menschen, Personen mit Herz-Kreislauf-Beschwerden und Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Gerade nach einem Sturz zählt jede Minute, mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Sturzprophylaxe. In meinem persönlichen Umfeld habe ich erlebt, wie ein einziger Knopfdruck nach einem Sturz dafür gesorgt hat, dass schnell jemand vor Ort war.

Für Menschen mit fortgeschrittener Demenz ist ein klassischer Hausnotruf dagegen oft wenig geeignet. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Betroffene den Knopf im Ernstfall womöglich nicht bewusst auslösen oder ihn unkontrolliert betätigen. In solchen Fällen passen Bewegungsmelder oder Ortungssysteme häufig besser zum Bedarf.

Was kostet ein Hausnotruf?

Die Kosten für einen Hausnotruf setzen sich aus einem monatlichen Grundbetrag und möglichen Zusatzleistungen zusammen. Die folgende Tabelle zeigt, was die Pflegekasse trägt und wo ein Eigenanteil entstehen kann.

KostenbestandteilBetragWer zahlt
Basispaket (Gerät, Funksender, 24-Stunden-Zentrale)27 € netto/Monat, brutto bis 32,13 €Pflegekasse ab Pflegegrad 1
Einrichtung und Einweisungbei Vertragsanbietern mehrkostenfreiAnbieter im Rahmen der Grundversorgung
Zusatzleistungen (mobiler Notruf, Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor)je nach AnbieterEigenanteil

Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse für das Basispaket 27 Euro netto im Monat. Bis Ende März 2026 lag dieser Betrag bei 25,50 Euro. Ist der Anbieter umsatzsteuerpflichtig, kann er die Umsatzsteuer aufschlagen, sodass der Bruttobetrag bei bis zu 32,13 Euro liegt. Diese Vergütung deckt das Basispaket bei einem Vertragsanbieter in der Regel vollständig ab, ein nennenswerter Eigenanteil entsteht für die Grundversorgung dann nicht.

Eigene Kosten entstehen vor allem für Zusatzleistungen. Dazu gehören ein mobiler Notruf mit GPS für unterwegs, die Hinterlegung eines Wohnungsschlüssels beim Anbieter oder ein automatischer Sturzsensor. Solche Pakete kosten je nach Anbieter mehr und werden von der Pflegekasse nicht übernommen. Hier lohnt sich der Vergleich, weil die Preise und der Leistungsumfang stark voneinander abweichen.

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Ob die Pflegekasse den Hausnotruf zahlt, hängt von wenigen Voraussetzungen ab. Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad, werden zu Hause gepflegt und leben überwiegend allein oder sind tagsüber längere Zeit auf sich gestellt. Liegt ein vergleichbares Notfallrisiko vor, kommt die Übernahme ebenfalls in Betracht. Ein Pflegegrad beschreibt die Schwere der Pflegebedürftigkeit in fünf Stufen und ist die Eintrittskarte zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung. Wie Sie ihn ermitteln lassen und beantragen, lesen Sie im Beitrag zu den Pflegegraden.

Rechtlich ist der Hausnotruf ein technisches Pflegehilfsmittel und im Pflegehilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 52 gelistet. Der Anspruch ergibt sich aus § 40 SGB XI, die bundesweiten Verträge und Preise regelt § 78 Abs. 1 SGB XI. Wichtig zu wissen: Der Hausnotruf läuft nicht über die monatliche 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Er wird über einen eigenen Vertrag der Pflegekasse abgerechnet und schmälert diese Pauschale nicht.

Hausnotruf beantragen: Schritt für Schritt

Der Weg zum Hausnotruf ist überschaubar, wenn Sie die Reihenfolge kennen.

  1. Pflegegrad sichern. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist mindestens Pflegegrad 1. Liegt noch keiner vor, stellen Sie zuerst den Antrag bei der Pflegekasse.
  2. Vertragsanbieter wählen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Nur dann übernimmt die Kasse die Kosten.
  3. Antrag auf Kostenübernahme stellen. In der Praxis übernimmt das meist der Anbieter für Sie und reicht den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein.
  4. Entscheidung abwarten. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Versäumt sie diese Frist ohne mitgeteilten Grund, gilt die Leistung als genehmigt.

Die rechtlichen Fristen und die sogenannte Genehmigungsfiktion sind in § 40 Abs. 7 SGB XI geregelt. Installation und Einweisung lassen sich bei vielen Anbietern bereits anstoßen, bevor der schriftliche Bescheid vorliegt.

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten

Der wichtigste Punkt ist der Vertrag mit der Pflegekasse. Ohne ihn zahlen Sie das Gerät vollständig selbst. Prüfen Sie außerdem die Vertragslaufzeit, denn viele Anbieter binden Sie für 12 oder 24 Monate, bevor eine monatliche Kündigung möglich ist. Lesen Sie das Kleingedruckte zu versteckten Kosten, etwa Gebühren pro ausgelöstem Einsatz oder Aufschlägen für Hausbesuche. Bei seriösen Anbietern ist das Auslösen des Notrufs in der Grundgebühr enthalten.

Mein Tipp: Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die enthaltenen Leistungen. Überlegen Sie vorab, ob Sie wirklich Zusatzfunktionen wie einen mobilen Notruf brauchen, oder ob das Basispaket genügt. So zahlen Sie nur für das, was Sie tatsächlich nutzen.

Fazit

Ein Hausnotruf ist eine der einfachsten Möglichkeiten, allein lebenden Menschen im Notfall schnell zu helfen und Angehörige zu entlasten. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt das Basispaket über die Pflegekasse abgedeckt und trägt für die Grundversorgung in der Regel keinen Eigenanteil. Achten Sie als nächsten Schritt darauf, einen Anbieter mit Versorgungsvertrag zu wählen, und lassen Sie den Antrag am besten direkt über ihn bei Ihrer Pflegekasse stellen. Vergleichen Sie vorher die enthaltenen Leistungen, damit Sie nur die Zusatzfunktionen bezahlen, die Sie wirklich brauchen.


Quellen

Häufige Fragen

Sie tragen einen kleinen Funksender als Armband oder Halskette. Auf Knopfdruck stellt die Basisstation eine Sprechverbindung zur rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale her. Diese klärt die Lage und verständigt je nach Absprache Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst.
Die Hausnotruf-Kosten für das Basispaket betragen seit April 2026 27 Euro netto im Monat, brutto bis zu 32,13 Euro. Diesen Betrag übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1, die Einrichtung ist bei einem Vertragsanbieter mehrkostenfrei. Zusatzleistungen wie ein mobiler Notruf oder ein Sturzsensor kosten extra und sind selbst zu zahlen.
Ja, wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben, zu Hause gepflegt werden und überwiegend allein leben oder ein vergleichbares Notfallrisiko besteht. Die Pflegekasse übernimmt dann das Basispaket über einen Versorgungsvertrag. Wichtig ist, dass Ihr Anbieter einen Vertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat.
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nicht. Sie können ein Hausnotrufsystem trotzdem als Selbstzahler bei jedem Anbieter buchen und die Kosten vollständig selbst tragen. Der Anbietervergleich ist in diesem Fall besonders wichtig, weil die Preise stark schwanken.
Nein. Die Kostenübernahme für den Hausnotruf läuft als eigenständige Sachleistung über einen Pflegehilfsmittel-Vertrag. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bleiben davon unberührt.

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